Beiträge von donut

    @ Loloverde Rainer:
    daß FX Returns natürlich auf KanalFadern anliegen ist natürlich nicht selbstverständlich, sondern hängt vom Pult und demjenigen der es einrichtet ab. Ich habe es aber gern so, nicht nur weil ich gern die Returns bediene, sondern auch weil ich gelegentlich einen Effekt in einen anderen weiter senden möchte.


    @ Marian Humann: dito! ich pegele zunächst die notwendigen Sends, und mit den Returns regele ich, wann ein Effekt im Mix anfängt und endet.


    @ Simon Christian: vollste Zustimmung!


    @ Wora Wolfgang: mit FX Sends auf Fader meinst du die Aux Masters, oder? Was für ein Pult?
    Ich meine die Channel Aux Sends. hast du die on Fader oder anderweitig?
    Deine Faderbelegung fürs FX-Delay finde ich sehr gut! Das geht aber nicht auf jedem Pult.

    Zitat von "Loloverde"

    Howdy


    Was hier noch nicht weiter besprochen wurde, sind die Effekte.
    Ich bereite immer vier Effekte vor: Plate (Drums), Hall (Instrumente), Hall (Gesang), Delay.
    Wenn die Kanalzuordnung schon steht, sind in den enstprechenden Kanälen die Sends schon hochgezogen. Returns der Effekte sind gemutet.


    Gruß
    Rainer


    Wenn ich als Gast FOH Engineer an sowas geraten würde, würde ich meckern.
    Mit dem Patching wäre ich einverstanden.
    und die Efffekthinzumischung mache ich auch mit den Returns, und zwar auf Kanalfadern!
    aber über die offenen Sends würde ich stolpern !

    Also nach meiner Auffassung ist die DIN ISO 9613-2 für deinen Fall nicht anwendbar,
    da sie nur die Dämpfung von DauerSchall in Luft berücksichtigt, und Druckwellen wie z.B. Explosionen ausschließt, und spezifische Schallübertragungseigenschaften unterschiedlicher Medien, Frequenzen und UmweltBedingungen gar nicht berücksichtigt.


    Bei den betreffenden BassPeaks handelt es sich aber um explosionsartige Schalldruckwellen in einem Frequenzbereich der so gut wie fast keine Atmosphärische Dämpfung erfährt und in der geographischen Dämpfung wohl auch seine Eigenheiten hat. Zitat aus einer Arbeit von A.-W. Hirsch: "Die DIN ISO 17201–2 erfordert eine Erweiterung der Korrektur des Adiv für die geometrische Ausbreitungsdämpfung in Abhängigkeit von der Art des Schallereignisses... Für eine in der DIN ISO 9613-2 vorausgesetzte günstige Schallausbreitungsbedingung wird die geometrische Dämpfung nicht mehr allein durch ein 1/r2-Gesetz bestimmt sein. Die Ausbreitung wird mit zunehmender Entfernung mehr zu 1/r tendieren."


    also alles wie immer beim guten Ton, es ist relativ, nicht quadratisch sondern logarythmisch.
    Wobei ich mir deine Situation in zeitlich räümlicher Folge des Signals von der Quelle bis in dein Haus vorstelle, und versuche auf dem Weg alle Einflüße zu berücksichtigen, die zu dem von dir beschriebenen Phänomen führen könnten. Habt ihr Abends SeeWind? ist die Luftfeuchtigkeit gravierend angestiegen? Welche Dauer und Frequenzbereich hast Du für die A-bewertete Messung eingestellt? Oder haben doch die Partymacher am Abend einfach nur lauter gemacht oder mehr Bassdruck erzeugt? Irgendwas ist noch nicht schlüßig!


    Es sind also mehrere Punktschallquellen am Venue die TieftonInterferenzen erzeugen. Die sind am Venue möglicherweise destruktiv, aber in der Distanz konstruktiv. Weshalb du beim Kontrollgang vor Ort auch keinen übermäßigen TieftonSchalldruck wahrnehmen konntest. Der Torfboden und das Wasser übertragen Körperschall. die Wasseröberfläche und InversionsWetterSchichten reflektieren den Schall. Seewind bläst alles in deine Richtung. und ungünstigerweise addieren sich die Wellen nur am Abend genau an deinem Haus in 3km Entfernung. das kann schon zu Abweichungen von über +20dB gegenüber der FausformelBerechnung mit -6db / Entfernungsverdoppelung führen. Diese Argumentationskette ist schlüssig, deckt sich aber nicht mit meinen praktischen Erfahrungen.


    Eventuell kann dies hier zum erweiterten verständnis beitragen: Die Berücksichtigung der Unsicherheit der in der Prognose der verwendeten Emissionsansätze für die relevanten Geräuschquellen sowie die Unsicherheit der Berechnung der Schallausbreitung auf der Basis der nach TA-Lärm anzuwendenden Internationalen Norm ISO 9613-2 /3/. http://www.datakustik.com/file…icherheit_Probst_0409.pdf



    ich brauch jetzt ein Bier!
    Guten Abend
    .

    Zitat von "mattias bost"

    Hi,
    ...
    Also zurück, ich würd gern beim "Sachlichen" bleiben und versuche nach dem Abschweifen wieder dahin zu kommen, hier weitere Erfahrungen und Meinungen auszutauschen. Insbesondere die wirklich ausbreitungsbegünstigenden Wetterlagen, bei denen der Schalldruck über die Entfernung mit weniger als 6dB abfällt (Stichwort Zylinderwelle in der Inversionsschicht)...


    wir hatten gerade eben gleichzeitig geschrieben, deshalb gibts Überschneidungen.
    ERGÄNZUNG: das Wasser zwischen der Bühne und dem Emmissionsort bedingt ja noch mehr Schallüberdragung als der feuchte Torf! mit annähernd Mach5 und fast keiner Dämpfung rast die Basswelle auf dich zu! Jetzt verstehe ich deine Verwunderung auch immer besser.


    Nach allen Erörterungen fällt mir jetzt auch nichts anderes mehr zur Lösung ein, als eine Gegenbeschallung ab dem Deich mit dem Ziel der Auslöschung von tiefen Frequenzen. Sowas kann aber auch nach hinten losgehen.
    Das AuslöschungsSystem müßte ebenso dynamisch reagieren, wie sich die Umweltbedingungen ändern. Also messen, rechnen und Gegenphase generieren können. Antonio Oliver hat sowas schon mal für einen U-Bahnschacht realisiert. Ob und wie das für Tiefton funktioniert kann ich nicht sagen. Wenn ihr seine technische Lösung haben wollt, kann ich den Kontakt herstellen.

    Zitat von "mattias bost"

    ...Berechnung der Schallausbreitung (besser gesagt Dämpfung) über die Entfernung unter verschiedenen Witterungsbedingungen aufmachen... Problem logischerweise fast durchweg der Tieftonbereich...


    Wer hat sich mit diesem Thema schon beschäftigen müssen (Planung) bzw. ist damit aufgrund entsprechender Wetterbedingungen auf die Nase gefallen (sprich mehr Pegel an immissionskritischen Orten als erwartet/erlaubt)?


    Wo sind Denkfehler in meiner Betrachtung?
    ...


    Aus einer völlig anderen Situation kann ich einen vergleichbaren Effekt ableiten, ohne daß wir dabei die Berechnung von dynamsichen UmweltEinflüssen auf die Schallausbreitung bemühen müssen.


    Die Faustformel -6dB bei doppelter Distanz ist als ziemlich grobe Formel nicht nur ausschließlich für Kugelwellen, sondern auch nur in Gas bei 20° Celsius, 1 ATÜ und 0% Luftfeuchtigkeit für 1KHz +/- irgendwas gedacht.


    Nehmen wir mal an, die PA bringt 20 mal soviel Leistung für die Subs auf, wie für die HF. Und die Subs sind als Zylinderwelle + Endfire am Boden konfiguriert. Wenn nun vor Bühne ca. 100db(A) Schall drückt, dann sind laut Faustformel mit -6dB/DoppelDistanz, in 200m auf dem Deich ca. 80dB(A) realistisch und in 3km wärens dann theoretisch noch. ca. 50dB(A). Bei nur -3dB/Doppeldistanz für Zylinderwellen wären es am Deich noch ca. 86dB(A) und in 3km immernoch über 70dB(A). Auf dem langen Weg werden aber die höheren Frequenzen durch die Luft stärker bedämpft, als die Tiefen. Und bei einer gerichteten Keule im Tieftonbereich stellt sich nach 200m noch keine Kugelwelle ein. Bis dahin haben die Bässe von 20Hz-100Hz gerade mal 20-60 Sinuswellen hinter sich gebracht.


    Habt Ihr feuchten Torfboden vor Ort? Der überträgt die Tiefen Frequenzen schneller und weiter als die Luft. Die Subs geben viel Energie direkt in den Boden ab. Das kann eine weitere Ursache für die relativ hohe TieftonIntensität am Immissionsort in großer Distanz sein. Ein Seismograph könnte das dann auch präzise messen.


    dann hattet ihr deutlich über 100dB(A) Schalldruck in den Hallen.
    Das ist doch normal für U-Musik.


    Und darum hattet ihr am Abend bei Inversionswetterlage 10dB mehr Immission:
    die oberen Luftschichten waren wärmer und feuchter als tagsüber. damit hat die Schallübertragungsfähigkeit der Luft zugenommen, bzw. ihre akustische Dämpfungseigenschaft nachgelassen. Oder / und bei entsprechend großer Differenz der beiden Luftschichten hat sich ein Reflektionseffekt eingestellt, der zumindest teilweise Frequenzbereiche zum DirektSchall addiert hat und damit auch die Pegelerhöhung erklärt.


    Speziale mit Oliven und Ruccola, und Karameleis, bitte.

    Servus zusammen, hallo Mattias.
    ein kleiner Fehler deinerseits liegt darin, die gemessenen Pegel am Emmissionsort und Immissionsort mit deinem gehörten Eindruck auf dem Damm zu vergleichen. Ebenfalls relevant für die Differenz zwischen Eindruck Tagsüber gegenüber Abends ist psychoakustischer bzw. Wahrnehmungspsychologischer Natur. Deshalb sollten ausschliesslich Meßwerte zur Beurteilung herangezogen werden. Und dann gehts ans Eingemachte. Die Faustformel -6dB bei doppelter Distanz ist nur eine ziemlich grobe Formel für Kugelwellen. Da die moderne Beschallungstechnik jedoch auch Zylinderwellen und Keulen erzeugen kann und in unterschiedlichen Frequenzbereichen verschiedene Wellenformen mit unterscheidlicher Energiedichte abgibt, muß viel differenzierter gerechnet werden. Dabei können gute Simmulationsprogramme, für PA-Systeme deren Elektroakutische Daten vorliegen, weiterhelfen. Und dann kommen die diversen Umwelteinflüße hinzu. Für reine Akustik Berechnungen gibts auch entsprechende Softwaren. Ob die aber eine Schallquelle oder mehrere so differenziert mit einbeziehen können, wie es die Darstellung einer zeitgemäßen PA benötigt, weiß ich nicht. Mal ganz abgesehen von der Dynamik der Umwelteinflüße auf die Schallwellen. Frag doch mal Volker Holtmeyer hier im Forum, bzw. Volker Löwer sein Ingenierubüro für Beschallungstechnik.


    In der Praxis hat sich bisher nur bewährt, die einzuhaltenden Pegel vorher zu definieren, und die Veranstaltung zu messen und zu protokollieren. Meßdaten und Audio simultan aufzeichnen! Falls sich dann jemand wegen Lärmbelästigung beschwert, ist alles weitere von der Beweisführung abhängig. Wenn der Veranstalter belegen kann, daß die Grenzwerte eingehalten wurden, und dem Beschwerdeführer nur die Musik nicht gefallen hat, dann ist das kein Grund, die Veranstaltung zu unterbinden. Der Beschwerdeführer müßte seinerseits belegen, daß die Grenzwerte nicht eingehalten worden sind, was wohl kaum ein normaler Bürger auf die Schnelle auf die Beine stellen kann.

    aalso, der Hersteller hat sich bei mir gemeldet und mit Foto und Gespräch folgendes erklärt:


    es ist kein Horntop im klassischen Sinn, aber die spezielle Anordnung der zwei 10"er bringt eine Horntypische Richtwirkung. die Treiber sind in d'Apolito Anordnung, also HF zwischen den beiden 10"ern. damit ist auch schon der "vollsymmetrische Aufbau" gemeint, der horizontal, wie vertikal eine konstante Direktivität der Abstrahlung erzeugen soll. Messdaten mit Isobaren gibts leider noch keine.

    Zitat von "kob1"

    Da widerspricht sich aber etwas:


    Was für ein Wirrwar! 2x10" + 1,4" kann gar keinen vollsymmetrischen Aufbau haben. Wenn überhaupt, dann nur ein bisschen symmetrisch, nämlich nur auf einer von drei Achsen. Dann müßte es heißen 1/3-Symmetrischer Aufbau. Und ein HornTopteil sollte in der Tat ein bisschen mehr Horn haben, als nur das vor dem Hochtöner. Ich mach mich mal schlau und melde mich dann wieder.

    Hallo zusammen, ich dachte schon das wird eine Privatdiskussion von Gunther und Christian ;)


    meiner bescheidenen Meinung nach ist der kleinste gemeinsame Nenner von "keep ist simple" der Mix from Zero. also wie in analogen Zeiten auf einer reseteten Konsole anzufangen. Alle Outputs, FX sends und returns, Zuspieler und Talkback sollten bei der Übergabe selbstverständlich schon gepatcht sein.


    Bei Festival Situation mit mehreren Acts und kurzen Changeovers können weitere Voreinstellungen hilfreich sein. Das sollte dann aber mit dem jeweiligen FOH Gast vorher abgeklärt werden. Möglicherweise bringt der eine oder andere ja ein vorbereitetes ShowFile mit, das auf dem Setup spielt. Oder eine eigene Konsole. Ohnehin wären da zwei separate Konsolen sehr komfortabel. während die eine spielt, wird die andere eingerichtet. Bei Multistage Festivals mit Stunden Changeover braucht es das aber auch nicht.


    Wenn ich selbst mehrere Bands bedienen muß, dann bereite ich die MaximalBelegung vor und arbeite mich von Act zu Act durch, wobei ich dann nicht mehr zu Mix from Zero zurückkehre, sondern die bestehende Einstellung weiter bearbeite. Dabei ist selbstverständlich entscheidend, wann im Laufe des Tages und in welcher Reihenfolge die Linechecks/Soundchecks und Showtimes statt finden. Welcher Faux Pas dabei entstehen kann, berichte ich, wenn es jemanden interessiert.


    Guten Tag!

    Zitat von "simonstpauli"

    Da wurdest Du vom Dienstleister schlecht betreut. Du hattest auf dem Pult einfach nur 2x den gleichen Channel Strip aufliegen. Was Du wolltest geht auch, 2 Channel Strips, die ihr Signal vom gleichen Preamp bekommen.


    Ja genau! Aber ha, denkste! bei Vi gehts genau so, dort kann ich an jedem Kanalzug einen beliebigen Input anwählen, und auch ein und densleben Input auf zwei Kanalzügen, und zwar simultan und unabhängig voneinander bedienbar, das das Signal noch vor der Engine und nach dem PreAmp gesplittet wird. Es gibt dann zwar nur ein Gain für beide, aber jeder hat noch zusätzlich einen eigenen Trimmer. Jedoch seit meinem Erlebnis mit der A&H d-live verwende ich das neue Wording in Ridern, weil da die Zuweisung von Inputs auf ChannelStrips nur über den TouchScreen per drag and drop möglich ist (es sei denn es belehrt mich jetzt jemand eines Besseren), und dann zwar alles auf zwei Kanalzügen anliegt, aber eben nicht simultan und unabhängig voneinander bedienbar ist. Und der Dienstleister Kollege FoH Beetreuer hat sich echt abgemüht, in jedem Winkel der Konsole nach Patchmöglichkeiten gesucht, das Manual gelesen und einen Experten angerufen. Die Aufgabe blieb unlösbar. Da half nur das Y-Adapter. Wobei digital gepatcht und funktionierend chicker gewesen wäre.

    Zitat von "wora"

    ehrlich gesagt kenne ich jetzt kein professionelles digitalpult, bei dem das nicht geht.
    welche krücken sind dir denn da über den weg gelaufen?


    Als Audio-Technica Händler hast Du nicht auch Allen&Heath im Programm?
    Vielleicht lag es ja nur an der Software-Version. das ist etwas was ich an DigiDesks wirklich hasse! Jedesmal wenn Du ins Cockpit steigst sind die Pedale anders belegt und Funktionen kommen und gehen je nach irgendeiner CaseSensitivity. Da wird man doch irre.


    Es war eine aktuelle A&H Konsole, neuester Stand. Meine Anforderung war: InputSplitt eines Eingangssignals auf zwei Kanalzüge. Antwort Dienstleister: geht! Praxis: ein Input auf zwei Kanalzüge zu legen geht zwar, jedoch sind beide lediglich ZwillingsRemotes desselben SignalKanals in der Engine, und nicht unabhängig voneinander bedienbar! Also ist nicht das Audiosignal gesplittet, sondern nur die Bedienung gespiegelt. Was für einen Sinn soll das machen?


    Gelegentlich brauche ich auch noch die FX Returns auf den InputFaderbänken, will beim Mischen die Returns an den Finger haben und einen Effekt in einen anderen zu senden,
    das kann auch nicht jede digitale Konsole.

    Im Prinzip war das Thema schon auf den ersten zwei Seiten hier von Christian und Wolfgang ausreichend erörtert. SystemElektronik vom BeschallungstechnikHersteller ist absolut sinnvoll. Andere Endstufen mit anderen Controllern und Presets für andere Anwendungen auch. Dahinter steckt eine historische Entwicklung. Irgendjemand hat auf die d&b C-Serie mit SystemAmps zurückgeblickt, dabei fiel mir auf, daß es schon viel früher begonnen hatte. Deshalb will ich auf die schnelle einen historischen Überblick der Entwicklung abgeben:


    Am Anfang waren die LautsprecherSystemHersteller ohne ElektronikProduktion, die EndstufenHersteller ohne SchreinerWerkstatt, und die LautsprecherHersteller (Driver + Woofer) hatten weder Schreiner- noch Elektronik-Produktion im eigenen Haus. (ausgenommen Produzenten von Studio- und HiFi-Geräten). So hat sich jeder Hersteller, jeder Vertrieb und jeder Anwender seine Komponenten selbst zusammengestellt. Folglich waren vergleichbare Systeme betreffend Klang und Sicherheit so gut wie nie identisch. Da aber die Hersteller und die Anwender verläßliche und gleichbleibende Qualität und Sicherheit ihrer Systeme haben wollten, war es erforderlich ihre Kisten mit definierter Elektronik und geringsten Toleranzen anzutreiben.


    den Anfang machten Unternehmen wie Klein&Hummel, die die gesamte Elektronik, damals noch analoge Signalverarbeitung, Frequenzweichen, Entzerrer, Laufzeitkorrektur, Limiter, Endstufenblocks und Netzteile in ihre Lautsprecherboxen integrierten. Das war das non-plus-ultra bei Studio-Abhören in den 1980ern. Bei später entwickelten PA-Systemen haben K&H eine andere Philosophie verfolgt, und wie alle anderen Hersteller auch, die Elektronik in 19" Gehäüse verbaut.


    Meyer, d&b und andere haben versucht ihre Systeme mit eigenen analogen aktiven Controllern zu verbessern, und das unter der Voraussetzung daß ihre Systeme in der Praxis mit beliebigen Amps betrieben worden sind. Diese Controller haben neben den üblichen Funktionen zusätzlich auch die Ausgangsleistung der angeschlossenen Endstufe permanent gemessen, und das EingangsSignal entsprechend Vorgabe gesteuert. Dieses Prinzip nannten sie Sense-Drive und der Vorteil gegenüber anderen "Controllern" die "taub" arbeiten, liegt auf der Hand. Nachteil war, daß ein Controller nur für eine definierte LautsprecherKombination bestimmt war. Beispielweise d&b hatte zu der Zeit einen E1-controller und einen d&B amp als eines der ersten vollständigen Hersteller-Systeme. bis zu C-Serie und D-amp waren noch zwei Generationen hin. Ansonsten war damals immernoch der "FremdVerstärker" der Standard.


    Dann folgten F1 + B1 mit jeweils eigenem Controller-Amp als erste geschlossene Systeme von d&b. Wohlgemerkt je Box ein Controller-Amp mit 4HE und ca. 30Kg, und nicht acht-, vier- oder zwei-Kanal, sondern MONO! Das garantierte immer gleich bleibende Sound und Sicherheit und Kompatibilität der Systeme aller Anwender. Benötigte aber viel Transportkapazität. Währenddessen war der Standard bei den anderen Herstellern immer noch frei zusammengewürfelte Komponenten zu verwenden. Nur teilweise haben die Vertriebe bestimmt, welche Endstufen und Aktiv-Weichen für ihre Systeme verwendet wurden, und Empfehlungen herausgegeben, wie die Systeme konfiguriert werden können. In Folge waren nur wenige wirklich einheitlich und elektroakustisch hochwertig kompatibel, sondern fast jedes einzelne System hatte seinen individuellen Sound.


    Verbesserungen erfolgten auf unterschiedlichen Wegen. Während z.B. Harman in allen erforderlichen bereichen Unternehmen aufkaufte um die gesamte Signalverarbeitungskette mit Produkten aus einem Konzern anbieten zu können, hat Meyer seine Systeme mit integrierten Endstufen und eigenem externen SystemController ausgestattet, und d&b eigene Endstufen mit auswechselbaren eigenen Controller Modulen herausgebracht. Das diente der Qualität und Sicherheit mit zusätzlicher Flexibilität bei geringerem Gewicht und Volumen. Wohlgemerkt sollte die Elektronik überall auf der Welt dieselbe Funktion erfüllen, und das unter verschiedenen Netzbedingungen wie 110V 60Hz, 220V 50 Hz, und sonst noch was.


    Währenddessen wurden die "freien" Controller digital, mit noch mehr Funktionen und Speicherplatz für verschiedene Setups ausgestattet, Class-D Endstufen und Schaltnetzteile mit Automatic Power Factor Correction wurden entwickelt. Das waren die neuen Lösungsansätze gegen die bisherigen Problematiken.


    Next Step waren Selfpowered Fullrange PA Lautsprecher diverser Hersteller, sowie "freie" Amps inklusive DSP. Währenddessen haben verschiedene freie Hersteller von Holz bzw. Elektronik in Kooperationen die Controller-Setups für ihre zusammengestellten Systeme entwickelt. Oder ebebn OEM Lösungen wie LAB für L-Acoustics und Martin Audio, oder Yamaha mit Nexo, wie Crown mit BSS und JBL .... Alle mit dem selben Ziel, aber unterschiedlichen Voraussetzungen und verschiedenen Strategien. So begegnen wir heute in der Praxis eben auch verschiedenen System-Philosophien:


    System mit Amp-Rack und Controller (mit oder ohne Sense Drive), eine oder mehre Marken.
    System mit ControllerAmp (eine Marke (inkl. OEM), oder mehrere Marken)
    selfpowered mit externem SystemController
    selfpowered inklusive netzwerkfähigem DSP in jeder Box



    Aus meiner Sicht machen Nicht-System-Amps nur dann Sinn, wenn ein Anbieter keine Syste-Amps hat, oder nicht zeitgerecht liefern kann, oder erforderliche Leistung nicht bringt, oder oder ... z.B. für eine FestInstallation. Besonders dann, wenn eine Ausschreibung auf ein ganz bestimmtes Produkt abzielt, und ein BeschallungsSystem nicht notwendigerweise auf Endstufen derselben Marke angewiesen ist.

    alles sehr interessant und größtenteils bekannt. Um jetzt noch die offene Frage nach Tauglichkeit für Großveranstaltungen zu beantworten, würden ein paar technische Meßdaten weiterhelfen.


    Freuqenzgang
    Phasengang
    Schalldruck
    Decay

    keep it simple! ist mein Motto auch bei Digi Desk Anwendungen, also auf kürzestem Weg von der Quelle zum Ziel, und dabei immer für jeden nachvollziehbar, woher ein Signal kommt und wohin es geht. Von links nach rechts, von oben nach unten, von A bis Z, von 1 nach unendlich. Irritationen kommen dann noch von ganz allein hinzu. Ich muss jedoch gestehen, daß ich den Job analog gelernt habe. (und oftmals den Youngstern kaum hinterher schauen kann, was sie an einer Digitalkonsole so alles zusammenklicken, und anschliessend denke: das wär aber auch einfacher gegangen und mit deutlich weniger Hektik).


    Meine Realität ist: meistens als Gast, gelegentlich als Dienstleister, nie als Diva.
    Mein Workflow ist ausgerichtet nach analoger Arbeitsweise, unter Zuhilfenahme digitaler Möglichkeiten. Klaro, habe ich auch einen USB-Stick mit diversen Shows aus diversen Venues auf diversen Pulten. das hilft aber nur, wenn ich mehrmals exakt dieselbe Situation vorfinde. File laden, Lines check, Show starten, klingt gut. Aber wie soll die Jugend da den Mix from Zero lernen? Die programmieren ihren Mix im Studio oder beim Rehearsal und machen dann Panik am FoH, weil es nicht so tut wie erwartet.


    Und bei allen Vorteilen die es bietet, empfinde ich Digital-Patching als nervig, unübersichtlich und zeitraubend. Vor allem bei den unterschiedlichen Bedienkonzepten der verschiedenen Pulthersteller! Ob das analoge Patching besser ist, sei dahingestellt. Copy and Paste Funktion empfinde ich dagegen als deutliche Erleichterung, wenn man weiß was alles kopiert wird und was nicht. Und die Gang Funktion natürlich auch.


    Manchmal brauche ich einen Input auf zwei Kanalzügen unabhängig voneinander bedienbar, manche DigiDesks können das, andere nicht. Da hilft dann ein analoger XLR Y-Splitt Adapter.


    Ansonsten schreibe ich mittlerweile in meine Rider: Alle EingangsSignale müssen am FoH Mischpult auf einer FaderEbene liegen und simultan unabhängig voneinander bedienbar sein. Damit schliessen sich verschiedene Mischpulte und Tablet-Erweiterungen von selbst aus.


    Für FestivalSituationen würde ich für alle Gäste immernoch empfehlen, den Mix from Zero zu realisieren, oder identische Pulte einzusetzen. Da man das als Dienstleister aber kaum fordern kann, empfiehlt sich ein analoger Inputsplit von dem jeder alles abgreifen kann, eine Festival FoH Konsole, und ein reiner Summiermischer der alle LCRS + MonA-Z Sends der Festival- und Gäste-Konsolen zusammen führt. dito für den Monitormix, falls erfoderlich. Einziges Handycap sind dann nur noch die digital Multicores mit ihren verschiedenen Formaten. Solche digitalen Inseln können nur dann zusammenspielen, wenn sie auf einem gemeinsamen Format spielen, und der ist immernoch NF hochohmig analog symmetrisch und auf XLR.

    Zitat von "falcocgn"

    Das Grundproblem wird sein, dass wie so oft überhaupt kein Vertrag geschlossen wurde. Jedenfalls kein schriftlicher Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung. Es wird wie immer gewesen sein: "Kannst Du am xx.xx. ab yy. Uhr um zzz zu machen?". "Ja klar"


    Das ist realistisch!
    Und falls es unter diesen Gegebnehieten zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wird sich das Gericht zuallererst mit der Klärung der Rechtsverhltnisse beschäftigen, bevor ein möglicherweise privat AudioEnthusiastischer Richter sich für die Geräte und Steckverbindungen interessiert. Und falls dennoch die Technik zum Thema bei Gericht werden würde, müßte ein Sachverständiger Gutachter beauftragt werden. Dann können wir uns ja alle mal melden und diesen Threat als Begründung für ein Gutachten vorlegen ;)

    Unterscheidung Dienstvertrag / Werkvertrag:


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


    § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
    (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.


    § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
    (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.


    Demzufolge wäre der Auftrag an die Videotruppe "Herstellung eines Mitschnitts einer Veranstaltung in Bewegtbild + Ton" , die vermutlich ein externes Unternehmen mit eigenem Material und Personal war, und diese auch selbstbestimmt auswählen konnte, ein Werkvertrag.


    Und der Job des Freelance Tonis "Verstärkung von Sprache bei einer VA", und ohne freie Wahl der einzusetzenden Mittel etc., ein Dienstvertrag. Oder evtl. sogar eine Scheinselbständigkeit. Während die Tonaufzeichnung der VA sicherlich als "Werk" im Sinne des WerkvertragsGesetzes aufgefaßt werden kann. Dann hätten VT-Dienstleister und Freelancer aber zwei Verträge vereinbaren müssen! Oder ist die Live-Mischung etwa auch ein "Werk" im Sinne des WerkvertragsGesetzes?


    Wie dem auch sei, handelt es sich bei dem Auftrag an den Freelance Toni um zwei verschiedene Leistungen. Und unabhängig davon, ob diese als Dienst oder Werk verstanden werden, können sie unterschiedlich gewichtet und als eine Hauptleistung und eine Nebenleistung aufgefaßt werden: Die Nebenleistung Recording kann nur auf Bais der Hauptleistung Live-Mix erbracht werden. Da der Freelancer die vereinbarte Hauptleistung erbracht hat, ist seine Forderung auf das dafür vereinbarte Honorar auch berechtigt.


    Wäre das Recording als separate Leistung mit eigenem Honorar vereinbart worden, hätte der VT-Dienstleister ein berechtigtes Interesse, das vereinbarte Honorar dafür nicht zu bezahlen, da die Leistung nicht, oder nicht vollständig bzw. in vereinbarter Qualität erbracht worden ist.


    Ganz abgesehen davon wurde wohl schon ein Live-Mitschnitt angefertigt, aber nicht vom Line-Signal aus dem Mixer, sondern über die Mikrofone des Fieldrecorders. So gibt es zumindest eine Dokumentation der Konferenz, die den Live-Mix des Tonis belegt. Daß die Qualität nicht Hörfunktauglich ist, liegt auf der Hand, reicht aber möglicherweise dennoch aus, um ein Transskript herzustellen. Der eigentliche Ärger des Hauptauftraggebers liegt aber wohl in erster Linie an der misslungenen VideoAufzeichnung, bei der der Ton wohl völlig unkenntlich war, und in zweiter Linie an der schlechten Qualität der BackupAufzeichnung des Fieldrecorders. Beides liegt aber weder in der geschuldeten Leistung noch in der Verantwortung des Tonis. Deshalb hat der VT-Diesntleister keine rechtliche Grundlage gegen den Freelance Toni auf SchadenErsatz oder Honorarkürzung. Nach meiner Auffassung der GesamtSituation.


    Frage: hat der Toni die Aufzeichnungen auf Video und Fieldrecorder jemals zu hören bekommen?

    Zitat von "Marcel"

    Moin,
    Nur eine Gedankenspinnerei meinerseits: Gibt es eigentlich keine Lösung mit einem optischen Signal für sowas? Ich habe da noch dunkel Konzertbesuche im Hinterkopf wo auch irgendein Intercom oder Ähnliches genutzt wurde, und sobald das Ding aktiv war ging oben drauf eine Leuchte an. Sowas muss doch heute auch mit einfachen Mitteln möglich sein wenn man Mics mit Schalter + Gate nutzt und sobald dann das Gate und Schalter offen sind wird das Signal erkannt und eine Leuchte geht an. Sowas im Blickfeld platziert muss man sich nur mit den Künstlern absprechen, dass man 3 Sekunden benötigt um den Kopfhörer aufzusetzen bevor sie losplappern. Wie gesagt, nur eine Idee.


    Gruß,
    Marcel



    Das ist ein klassisches Intercom für bidirektionale Kommunikation. Call-Taste drücken, Lampe leuchtet, Kopfhörer aufsetzen und Hörbereitschaft melden, sprechen / hören. Hätte aber beim Einsatz für OrderCalls der Musiker an den FoH die Nachteiele, daß Musiker erst einen Taster bedienen manuell müssten, dann sehen wann der FoH Mensch den richtigen Kopfhörer aufgezogen hätte, um dann erst seine Wünsche abzusetzen zu können. Soviel Disziplin und Weitsicht kann man nicht erwarten. Daher ist dieses Mittel ungeeignet zur Lösung der Aufgabenstellung.

    kommt darauf an, ob der Freelancer in Zukunft noch für diesen Auftraggeber (Verleiher, VT-Dienstleister) arbeiten will. Und ob er irgendein Verhältnis zum original Auftraggeber, Agentur, Veranstalter ... hat oder haben wird. Eine Vergleichbare Situation habe ich schon durchgezogen.


    Soll dem Freelancer nur sein Honorar nicht bezahlt werden, oder ist die SchadenErsatzForderung an ihn sogar noch höher als sein Honorar?


    Entscheidend ist, was nachweisbar vertraglich vereinbart war,
    UND wer wofür verantwortlich ist.


    Zunächst einmal hat der Freelancer kein Vertragsverhältnis zum original Auftraggeber,
    so daß dieser gegen ihn auch keinen Anspruch auf Ersatz für nichterbrachte oder mangelhafte Leistung geltend machen kann. Ob der Verleiher das kann, hängt vom Auftrag an den Freelancer ab. Auf SchadenErsatz kann jeder jeden verklagen, das Ergebnis hängt dann von der Beweislage dem Richterspruch und der Urteilsbegründung ab. In der Praxis klagt der Original Auftraggeber aber nicht gegen den Freelancer, sondern gegen den VT-Dienstleister. Dieser versucht nun seine Haftungspflicht gegenüber seinem Auftraggeber an den Freelancer durchzureichen, was nach meiner Rechtsauffassung unzulässig ist, da der Freelancer weder an der Gestaltung des Auftrags, noch an dessen Preisgestaltung, Umsatz oder Gewinn beteiligt ist. Hier würde ein Gericht vermutlich die Frage stellen, was zu den üblichen Aufgaben eines Tontechnikers/Toningenieurs bei einer Konferenz zählt, und ob das zusätzliche Recording der VA bei diesem Auftrag dazu gehört hat, oder nicht. Und ob der Techniker im vorliegenden Fall nach aktueller Gesetzeslage überhaupt selbständig unternehmerisch tätig war, oder weisungsgebunden gehandelt hat. Einerseits muss der Techniker seine Befähigung nachweisen können, andererseits muss der ihn beauftragende VT-Dienstleister diesen Befähigungsnachweis auch abfragen, und zu guter letzt muss der Auftrag tatsächlich erfüllbar sein. Lautet der Auftrag des VT-Dienstleisters an den Techniker: Live-Sound für SaalBeschallung, dann hat der Techniker keinerlei Verantwortung für das Recording, sondern bietet lediglich eine Signalübergabe für die Aufzeichnung an. Will der Verleiher extra einen Mitschnitt der Veranstaltung herstellen und verkaufen, dann liegt es auch in dessen Verantwortung, dafür geeignetes Personal und Material einzusetzen. Hätte der Verleiher den Freelancer tatsächlich und explizit für beides, Live-Mix und Aufzeichnung beauftragt, und hätte der Freelancer diesen Auftrag angenommen, dann siehts anders aus.


    Gehen wir davon aus, daß alles zuträfe und die Vertragsverältnisse und Verantwortlichkeiten wasserdicht seien, dann kann der Techniker dennoch darauf verweisen, daß das Recording nicht zur Zufriedenheit erledigt werden konnte, da die Geräte und deren Konfiguration des Verleihers einen Fehler verursacht haben, den der Techniker nicht erkennen konnte, und damit die Verantwortung beim VT-Dienstleister liegt. Da der original Auftraggeber keinen SchadenErsatz fordert, sondern lediglich eine nicht erbrachte Leistung des VT-Dienstleisters nicht bezahlt, hat selbst dieser keinen Schaden zu begleichen, sondern lediglich keinen erwarteten Umsatz für eine DetaillLeistung. Folglich kann der VT-Dienstleister auch nur einen Abschlag vom Honorar des Freelancers für eine nicht erbrachte DetailLeistung fordern. Den Live-Mix hat der Techniker ja wohl unstrittig erbracht, und auch das SummenSignal nachweisbar an die Aufzeichnungsgeräte übergeben. Den Fehler hat die AmateurTechnik erzeugt, bzw. die Videoten die ihre Aufzeichnung verpatzt haben.


    Der Techniker sollte seine erbrachte Leistung auf jeden Fall in Rechnung stellen, und bei Nichtbezahlung das übliche Mahnverfahren einleiten. Ob er dann bis zu einer Gerichtsverhandlung weiter machen will, kann er später entscheiden. Möglicherweise will sein Auftraggeber nicht bis vors Gericht ziehen und bezahlt vorher die Honorarforderung. Sollte es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann ist sehr wahrscheinlich ein Vergleich zu erwarten. Also 50/50 für jeden.


    Eine ganz entscheidende Rolle spielt dabei aber auch ein Thema, das in unserer Branche bis heute nicht gelöst ist: Die Tatsache, daß die Arbeit des Technikers weisungsgebunden ist, und er nicht frei bestimmen kann, wann, wo, wie und mit welchen Geräten er seine Arbeit erledigt, spricht eindeutig dafür, daß es sich dabei um eine Arbeitnehmerähnliche Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt. Es kann also passieren, daß der VT-Dienstleister dazu verknackt wird, auf das Honorar des Freelancers noch anteilig Renten- und Krankenversicherungsbeiträge abführen zu müssen! Das regelt zwar nicht das ZivilGericht bei dem die Honorarforderung oder Gegenforderungen verhandelt werden, aber es ist ein hilfreicher Hinweis an den VT-Dienstleister, besser zu zahlen und die Klappe zu halten. Alternativ wäre ein Feststellungsverfahren der BundesRentenKasse und Krankenversicherung zur Abgabepflicht von ArbeitgeberBeiträgen, die mit gesetzlich begründeten Nachforderungen über Versicherungsbeiträge für diverse Freelancer der letzen Jahre den VT-Betrieb lahm legen und bis in die Insolvenz treiben kann.