Beiträge von meister_k

    Naja hab schon gedacht, dass ein moderner 3“ das hinbekommt mit einem 10er im Horn. Bei einem TW Audio T24N klappts ja auch mit 2 12ern oder beim Jobst-Audio Horntop der NSD1480 mit 2x12“ im Horn.


    Gut beim k3 ist es ja noch etwas extremer. Da wird ja schon im Bereich 600-800Hz getrennt und so ganz erfolgreich scheint die Geschichte da ja aktuell auch nicht zu sein.


    Wenn wir beim Thema Coax sind: wie sind die Meinungen zum B&C DCX464 so? Ist das eine Alternative zum teureren BMS?

    Hallo zusammen,

    gibt es hier Erfahrungen mit den 18S NSD Treibern? Speziell mit der älteren Generation (NSD1480N) im Vergleich zur neueren Generation (ND3SN) ? Welcher ist der bessere Treiber? Welche Vor- und Nachteile haben die beiden?


    Hintergrund ist folgender:

    Bei älteren JBL Tops mit einem 10er Hornmitteltöner, habe ich im Hochton den 2447J gegen einen ND3ST samt Limmer 250m getauscht. Das klingt auf jeden Fall schonmal deutlich besser als mit dem alten JBL. Bei höheren Lautstärken habe ich nur manchmal das Gefühl, dass der ND3ST da schon ein bisschen kämpft. Getrennt wird bei 1,2khz zum 10er.

    Sonst noch andere Ideen, was da an lauten 1,4" Treibern geht, die auch gut klingen? Es sollte halt auch über 12khz noch was raus kommen.

    Die LED-Treiber mit LED-Strip in allen Variationen sind mir bekannt und hab ich auch schon viel verbaut. Mir geht es aber tatsächlich um richtigen "Lichterketten-look". Im Prinzip sind die SGM LB-100 schon nicht schlecht, die Leuchtmittel dürften aber ruhig noch ein klein wenig kleiner sein. Und die SGM-Variante sprengt für die angedachte Anwendung auch den finanziellen Rahmen.

    Hallo zusammen,

    kennt irgendjemand steuerbare RGB Lichterketten?

    Es reicht, wenn der ganze Strang zusammen irgendwie ansteuerbar ist also entweder direkt was fertiges mit DMX oder irgendwas, was man an 12 oder 24V LED Vorschaltgerät anschließen kann.

    wer sich das mal selbst angeschaut hat kann also sofort erkennen, dass das grundgesetz im moment keineswegs gebrochen wird.

    warum werden denn diese märchen über die angeblichen grundrechtsverletzungen immer noch verbreitet?

    soviel ignoranz gegenüber fakten ärgert mich wirklich sehr.

    Selbst unsere Bundeskanzlerin bezeichnet die Einschränkungen der Grundrechte als Zumutung für die Demokratie. Gewisse Einschränkungen sind da aktuell also schon vorhanden.

    Ich kann in dem zitierten Beitrag jetzt auch nur das Wort "eingeschränkt" und nicht "gebrochen" finden.


    Das ändert aber nichts daran, dass diese Einschränkungen aktuell nunmal notwendig sind.

    Eine Immunisierung wirkt grundsätzlich so, dass das körpereigene Immunsystem die Erreger vom einer massenhaften Reproduktion abhält. Daher würde es mich stark wundern, wenn eine Person, die keine Symptome entwickelt, am Ende immer noch genauso ansteckend wäre, wie eine Person, bei der die Krankheit in vollem Maße ausbricht.

    Wenn das am Ende auch so eintrifft, ist ja auch alles gut und die Debatte über Impfnachweise usw. sicherlich gerechtfertigt.

    Wenn ich Clubbetreiber wäre und nur die Möglichkeit habe, den Laden voll zu machen, wenn ich nachweisen kann, dass alle Gäste geimpft sind, dann würde mir die Entscheidung, ein solches Einlasskriterium einzuführen, auch nicht schwer fallen. Wobei es ja auch da dann Sonderfälle zu beachten gibt (was mache ich dann mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können? kann ich davon dann mehrere in den Laden lassen, ohne dass diese sich gegenseitig gefährden?)

    Ich sehe es nur kritisch, diese Eigenschaft des Impfstoffes schon als "gesetzt" zu sehen, wenn die Experten da zurzeit noch sehr zurückhaltend sind.

    Es ist doch noch nichtmal klar, ob eine Impfung überhaupt eine Weitergabe des Virus verhindert. Sollte dem nicht so sein und eine Impfung schützt sowieso nur den Betroffenen vor Krankheit, ist die Überlegung mit dem Impfnachweis doch sinnlos. Über Privilegien für Geimpfte kann man doch erst wirklich nachdenken, wenn erwiesen ist, dass die Impfung vor der Übertragung schützt und es irgendwann genug Impfstoff gibt, so dass es wirklich nur noch an der eigenen Entscheidung hängt, ob man sich impfen lassen will oder nicht.

    Klang würde ich sagen ist besser. Der DSP ist sicher auch besser. Liegen ja auch einige Jahre dazwischen. Mit der Leistung wahrscheinlich eher nein. Von der K Serie gibt es ja auch Modelle mit deutlich mehr Leistung. Die Modelle mit gleicher Leistung werden wahrscheinlich ähnlich laufen. Wenn du besseren Klang willst und Richtig Leistung musst du zur X4 greifen. Die kann beides.

    Rein von den Leistungsdaten reichen mir die T-Serie, Due- und Quattrocanali vollkommen aus. Mir gehts nur darum, dass da dann auch 2x1500W rauskommen, die am Bass spaß machen. Nicht dass es so wie bei der LAB IPD Serie läuft.

    Front Display würded an der Stelle nicht gebraucht, da in einer Disco fest installiert. Der Einzige Punkt, der für mich für die T-Serie sprechen würde, wäre der AES Input.

    Aber dann gehe ich wohl richtig in der Annahme, dass die Amps mindestens auf dem Niveau der K-Serie spielen?

    ich besitze zwei Quattrocanali , benutze sie aber hauptsächlich für Monitore weniger für Bässe. Das was die Teile ausmacht sind die integrierten Controller die zum besten gehören was der Markt an Lautsprechercontroller zu bieten hat.

    Genau wegen den DSPs sollen es ja die Amps werden, da ich mit der K-Serie schon häufiger gearbeitet habe und von den DSPs in Verbindung mit Armonia eigentlich immer begeistert war. Für Bässe würde ich dann sowieso eher die Duecanali nehmen oder nur 2 Kanäle einer Quattrocanali und mit den verbleibenden Kanälen geringere Lasten versorgen.

    Immunitäts- oder Gesundheitsnachweis (egal ob wegen Impfung, aufgrund überstandener Infektion oder negativem Test): als Veranstalter habe ich die Obhuts- und Fürsorgepflicht für meine Gäste. U. a. deshalb bezahle ich Türsteher, die keine Waffenträger/ schwer Alkoholisierte/ Minderjährige/ offensichtlich auf Krawall gebürstete Personengruppen usw. rein lassen. Und demnächst dann eben vorübergehend auch niemanden ohne Immunitätsnachweis. Wo ist das Problem?

    Das Problem ist eben, dass es ja nicht nur nach dem Willen geht ob man geimpft wird oder nicht. Nehmen wir mal das Beispiel von mir, dass dann später Privatpatienten den Kassenpatienten bei der Impfung vorgezogen werden. Wie will man denn erklären, dass der geimpfte privatversicherte Veranstaltungstechniker wieder Geld verdienen darf und der Kassenpatient soll sich doch bitte noch ein paar Monate gedulden und bis dahin sehen wie er klar kommt. Denn es muss ja klar sein, dass der Impfnachweis dann auch für das gesamte Personal, welches an so einer Veranstaltung beteiligt ist, vorhanden sein muss.

    Sorry Sec, so ein Einlasskriterium mag kontrovers sein, aber deine Vergleichsbeispiele finde ich total unpassend!


    Impfen lassen kann sich jeder. Ist ja jetzt auch so; ist doch eine Diskriminierung von allen, die keine Maske tragen wollen oder sich nicht registrieren wollen?


    Zum Wohle des übergerdneten Ziels muss man halt Abstriche machen oder zu Hause bleiben. Der Vergleich mit der Diskriminierung von Minderheiten ist einfach falsch! Wenn ich dunkelhäutig bin, war das nicht meine freie Entscheidung, sondern Zufall und ich kann das nicht mit einer einfachen Massnahme ändern.

    Das mag ja für die kompletten Impfgegner so sein... Aber was ist denn in dem Übergangszeitraum, in dem noch nicht genug Impfstoff für alle da ist? Nach welchen Kriterien, nach der ersten Impfrutsche (Risikogruppen, medizinisches Personal usw...), auch immer dann weiter ausgewählt wird, wer zuerst darf. Eventuell darf dann der privat versicherte ins Restaurant und der Kassenpatient nicht, weil er noch 2 Monate auf seine Impfung warten muss ?

    Nö - denn auch der Umsatzanteil über den Stuhlvermieter ist direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffen. Auch wenn der deshalb vielleicht nicht gleich selbst schließen muss.

    Und genau um diese kleine Formulierung geht es mir.

    Um mal ein Beispiel zu bringen:

    Freelancer schreibt 60% seiner Rechnungen an andere Vermietbuden.

    Venue/ Veranstaler => direkt betroffen

    Vermietbude xy => indirekt betroffen, weil schreibt 80% seiner Rechnungen an Venues oder Veranstalter.

    der Freelancer schreibt aber nur 40% an Theater, Kino oder was auch immer. Die restlichen 60% seiner Rechnungen schreibt er aber nur an selbst indirekt betroffene. Dann ist der Freelancer raus.


    Also entweder ist die Formulierung unglücklich gewählt oder aber es soll genau diese Abgrenzung geben, damit das ganze nicht ausufert.

    Wenn es heißen würde, "als betroffen gelten alle Firmen, die in den von den Schließungen betroffenen Branchen regelmäßig 80% ihres Umsatzes generieren", würde ich das ganze sehr viel entspannter sehen ;).


    Aber da hilft wohl wirklich nur erstmal abwarten, was da noch so passiert.

    Sie wird, sofern sie nicht einen unverhofften Großauftrag für das Waschen von Klinikwäsche an Land zieht, selbstverständlich die Entschädigung beantragen. Da sie, siehe noch einmal Text BMF, antragsberechtigt ist:

    Denn schließlich entfällt auch der Stuhlhussenauftrag aufgrund der staatlichen Schließungsanordnung.


    Wie über diesen Antrag entschieden wird, wird sich dann zeigen.

    Dann muss man aber auch den darauf folgenden Absatz mit berücksichtigen. Hier mal der Auszug vom Bundesfinanzministerium.


    Können auch Unternehmen, die nur indirekt von den Schließungsanordnungen betroffen sind, von den Hilfen profitieren?

    Ja. Diejenigen Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtig sein.

    Dies gilt für alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließungsanordnung direkt betroffen sind.


    Und der zweite Absatz schließt dann wiederum aus, dass die Wäscherei antragsberechtigt ist.