Beiträge von meister_k

    Front Display würded an der Stelle nicht gebraucht, da in einer Disco fest installiert. Der Einzige Punkt, der für mich für die T-Serie sprechen würde, wäre der AES Input.

    Aber dann gehe ich wohl richtig in der Annahme, dass die Amps mindestens auf dem Niveau der K-Serie spielen?

    ich besitze zwei Quattrocanali , benutze sie aber hauptsächlich für Monitore weniger für Bässe. Das was die Teile ausmacht sind die integrierten Controller die zum besten gehören was der Markt an Lautsprechercontroller zu bieten hat.

    Genau wegen den DSPs sollen es ja die Amps werden, da ich mit der K-Serie schon häufiger gearbeitet habe und von den DSPs in Verbindung mit Armonia eigentlich immer begeistert war. Für Bässe würde ich dann sowieso eher die Duecanali nehmen oder nur 2 Kanäle einer Quattrocanali und mit den verbleibenden Kanälen geringere Lasten versorgen.

    Immunitäts- oder Gesundheitsnachweis (egal ob wegen Impfung, aufgrund überstandener Infektion oder negativem Test): als Veranstalter habe ich die Obhuts- und Fürsorgepflicht für meine Gäste. U. a. deshalb bezahle ich Türsteher, die keine Waffenträger/ schwer Alkoholisierte/ Minderjährige/ offensichtlich auf Krawall gebürstete Personengruppen usw. rein lassen. Und demnächst dann eben vorübergehend auch niemanden ohne Immunitätsnachweis. Wo ist das Problem?

    Das Problem ist eben, dass es ja nicht nur nach dem Willen geht ob man geimpft wird oder nicht. Nehmen wir mal das Beispiel von mir, dass dann später Privatpatienten den Kassenpatienten bei der Impfung vorgezogen werden. Wie will man denn erklären, dass der geimpfte privatversicherte Veranstaltungstechniker wieder Geld verdienen darf und der Kassenpatient soll sich doch bitte noch ein paar Monate gedulden und bis dahin sehen wie er klar kommt. Denn es muss ja klar sein, dass der Impfnachweis dann auch für das gesamte Personal, welches an so einer Veranstaltung beteiligt ist, vorhanden sein muss.

    Sorry Sec, so ein Einlasskriterium mag kontrovers sein, aber deine Vergleichsbeispiele finde ich total unpassend!


    Impfen lassen kann sich jeder. Ist ja jetzt auch so; ist doch eine Diskriminierung von allen, die keine Maske tragen wollen oder sich nicht registrieren wollen?


    Zum Wohle des übergerdneten Ziels muss man halt Abstriche machen oder zu Hause bleiben. Der Vergleich mit der Diskriminierung von Minderheiten ist einfach falsch! Wenn ich dunkelhäutig bin, war das nicht meine freie Entscheidung, sondern Zufall und ich kann das nicht mit einer einfachen Massnahme ändern.

    Das mag ja für die kompletten Impfgegner so sein... Aber was ist denn in dem Übergangszeitraum, in dem noch nicht genug Impfstoff für alle da ist? Nach welchen Kriterien, nach der ersten Impfrutsche (Risikogruppen, medizinisches Personal usw...), auch immer dann weiter ausgewählt wird, wer zuerst darf. Eventuell darf dann der privat versicherte ins Restaurant und der Kassenpatient nicht, weil er noch 2 Monate auf seine Impfung warten muss ?

    Nö - denn auch der Umsatzanteil über den Stuhlvermieter ist direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffen. Auch wenn der deshalb vielleicht nicht gleich selbst schließen muss.

    Und genau um diese kleine Formulierung geht es mir.

    Um mal ein Beispiel zu bringen:

    Freelancer schreibt 60% seiner Rechnungen an andere Vermietbuden.

    Venue/ Veranstaler => direkt betroffen

    Vermietbude xy => indirekt betroffen, weil schreibt 80% seiner Rechnungen an Venues oder Veranstalter.

    der Freelancer schreibt aber nur 40% an Theater, Kino oder was auch immer. Die restlichen 60% seiner Rechnungen schreibt er aber nur an selbst indirekt betroffene. Dann ist der Freelancer raus.


    Also entweder ist die Formulierung unglücklich gewählt oder aber es soll genau diese Abgrenzung geben, damit das ganze nicht ausufert.

    Wenn es heißen würde, "als betroffen gelten alle Firmen, die in den von den Schließungen betroffenen Branchen regelmäßig 80% ihres Umsatzes generieren", würde ich das ganze sehr viel entspannter sehen ;).


    Aber da hilft wohl wirklich nur erstmal abwarten, was da noch so passiert.

    Sie wird, sofern sie nicht einen unverhofften Großauftrag für das Waschen von Klinikwäsche an Land zieht, selbstverständlich die Entschädigung beantragen. Da sie, siehe noch einmal Text BMF, antragsberechtigt ist:

    Denn schließlich entfällt auch der Stuhlhussenauftrag aufgrund der staatlichen Schließungsanordnung.


    Wie über diesen Antrag entschieden wird, wird sich dann zeigen.

    Dann muss man aber auch den darauf folgenden Absatz mit berücksichtigen. Hier mal der Auszug vom Bundesfinanzministerium.


    Können auch Unternehmen, die nur indirekt von den Schließungsanordnungen betroffen sind, von den Hilfen profitieren?

    Ja. Diejenigen Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtig sein.

    Dies gilt für alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließungsanordnung direkt betroffen sind.


    Und der zweite Absatz schließt dann wiederum aus, dass die Wäscherei antragsberechtigt ist.

    Der Text des BMF führ als Beispiel eine Wäscherei an, die mehr als 80% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen für Hotel- und Gastronomiebetriebe erzielt. Die 'darf' natürlich im November auch sonstige Wäsche waschen - da das aber nicht ihrem üblichen wirtschaftlichen Betätigungsfeld entspricht und wirtschaftlicher Betrieb mangels Kundschaft daher unrealistisch ist, ist sie antragsberechtigt. Und als Motivationshilfe, den Betrieb trotzdem aufrechtzuerhalten statt einfach Urlaub zu machen, darf sie sogar 25% ihres normalen Umsatzes anderweitig erzielen, ohne dass der dann später auf die 75% Ausfallentschädigung angerechnet wird.


    Und sind wir Tonler am Ende nicht auch so etwas wie eine Wäscherei? *finger


    (edit: Anfügung eines existenzphilosophischen Schlussgedankens)

    Und was macht die Wäscherei, wenn sie 70% ihres Umsatzes mit dem Waschen der Hotelwäsche und 30% mit dem Waschen von Stuhlhussen, einer Stuhlvermietung macht, die die geschlossenen Hotels normalerweise für Veranstaltungen mit Stühlen versorgt? Sie geht leer aus... denn die Stuhlvermietung muss ja nicht schließen.

    (Auszug aus der entsprechenden offiziellen Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums.)


    Die Veranstaltungsstätte, für die/ in der ich regelmäßig Veranstaltungen betreue, darf nicht öffnen.

    Die Künstler, die ich regelmäßig auf Tourneen/ Veranstaltungen betreue, dürfen nicht auftreten.

    Die Konzertveranstalter, deren Veranstaltungen ich regelmäßig betreue, dürfen nicht veranstalten.

    Wenn du deine Rechnungen direkt an die venue oder an den Konzertveranstalter stellst sind die Chancen wahrscheinlich nicht so schlecht. Für die ganzen Solo-Selbstständigen, die keine Materialvermietung machen, sieht das ganze aber eher schlecht aus. Die stellen ja eher selten ihre Rechnung direkt an "zwangsgeschlossene" Institutionen.

    Hoffen wir einfach mal, dass da noch was passiert. Der Wunsch der Verbände war wohl, dass man das ganze in "mittelbar Betroffene" ändert. Bis letzte Woche Mittwoch war man wohl auch optimistisch und hat Zusagen bekommen, dass das entsprechend abgeändert wird. Bis dann die Pressemitteilung vom BMWi draußen war...

    Stell Dir das mal nicht so einfach vor, nach derzeitiger Gesetzeslage kriegen wir nämlich gar nichts. Zunächst mal: wir sind keine "direkt betroffenen Betriebe". Das sind nur diejenigen, die ausdrücklich im aktuellen Teil-Lockdown benannt werden und schließen müssen. Also z.B. die Fitnesscenter, Restaurants, Kosmetiker usw.. In der entsprechenden Verordnung steht nichts über Tonstudios, Beschallungsfirmen, Tourneeagenturen etc.


    Und der Nachweis der indirekten Betroffenheit muss erst geführt werden! Zitat: "...Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen."

    Genau so sehe ich das aktuell auch. Wenn du als Selbstständiger viel für andere Technikfirmen, Agenturen usw. arbeitest, bist du nach aktuellem Stand, raus aus der Antragsberechtigung. Wenn sich da nichts mehr ändert, gibts nix.

    na ja, es gibt meiner erfahrung nach nicht wenige veranstaltungen, denen ein bisschen weniger schalldruck gut zu gesicht stehen würde... so gesehen könnte es auch ein segen sein, auch mal mit einer "zu kleinen" anlage zu arbeiten.

    zumindest für die meisten zuhörer (die es oft gar nicht so laut haben wollen, wie einige mischer sich das denken).^^

    Da hast du natürlich recht. Die PA ist ja auch nur ein Beispiel. Bühnengröße ist ja das nächste Problem. Bei 500 Besuchern hat es vielleicht sonst immer die 6x4 Bühne getan bei kleiner Besetzung. Wenn man jetzt aber aufgrund der Abstände plötzlich 50m von der Bühne entfernt sitzt, kann ich mir vorstellen, dass das als Besucher eher nicht so viel Spaß macht, aus der Entfernung auf eine 6x4 Bühne zu gucken. Oder man verteilt am Eingang Ferngläser :D

    Ich denke, dass man 2021 mit einer halbwegs ausgeprägten Open-Air-Saison rechnen kann. Nachdem dieses Jahr in der Planungsphase (März bis Juni) die Unsicherheit noch zu groß war, stehen jetzt die (funktionierenden) Konzepte für nächstes Jahr bereits fest. Das werden immer noch deutlich weniger Zuschauer sein und der Moshpit fällt auch flach, aber mit großen Plätzen/Wiesen und verteilten Gruppen geht einiges. Man kann also nur hoffen, dass es nächstes Jahr keinen verregneten Sommer gibt (zum Nachteil der Natur und Pflanzen).

    Funktioniert das nicht nur, wenn man als Technikdienstleister dann auch bereit ist, sein K2 dauerhaft zum Preis vom Kara rauszuhauen? (nur Beispiele ;) )

    Schließlich muss ich ja plötzlich bei 500 Personen, eine Fläche für 5000 beschallen...

    Oder man erhöht die Ticketpreise so stark, dass sich Veranstaltungen wirklich nur noch sehr gut verdienende Menschen leisten können.

    Solche Konzepte funktionieren ja dieses Jahr auch teilweise nur mit Zuschüssen oder es werden bewusst Verluste hingenommen, um noch irgendwie bei den Leuten Präsenz zu zeigen.

    Sollte das eine gleichmäßige Flächenausleuchtung werden?

    Ich dachte eher an die Beleuchtung einzelner Personen.?

    Bin jetzt anhand der anderen Beiträge davon ausgegangen. Aber auch beim Beleuchten einzelner Personen wäre eine Hybridlampe eher nicht meine erste Wahl. Dann lieber einen richtigen Spot mit variablem CTO.

    Also wenn; dann würde ich eher zu Beam / Spot Hybriden, wie etwa Robe Pointe greifen.

    Damit läßt sich das schon brauchbar realisieren.

    Wenn viel Licht nötig, dann halt Megapointe.

    Zum Beispiel.

    Das hat dann aber so garnichts mehr mit gleichmäßiger Flächenbeleuchtung zu tun. Das sind Lampen mit ordentlich Hotspot, ebenso kein variabler CTO, und Pointe zB hat auch einen CRI von 75.


    Also da wäre mir der Sharpy Wash dann doch lieber in der Front.

    ...und ich bleibe dabei.

    Macht wirtschaftlich keinen Sinn...


    Habe ich eine kleine oder auch budgetorientierte Produktion, hänge ich keine solche recht teure Lampen auf. Egal für was.

    Und auf halbwegs professionellen Produktionen würde niemand was anderes als gescheite Stufen in die Front hängen.

    Bei Theater, Musical usw. mag das ja so sein. Aber für Rock 'n' Roll hängt doch kein Mensch mehr Stufenlinsen auf, außer es darf nichts kosten.

    Die UKW Frequenz wird dir von der Bundesnetzagentur zugeteilt, meist 1-2 Wochen vorher. Um dies zu beantragen muss man schon funktechnisches Wissen mitbringen. Sonst wird es er nix...


    Die 50mW schafft man mit eingepasster Antenne schon mit Messsendern.

    Naja die Frequenzzuteilung kriegst du, wenn du weißt was du für eine Antenne hast und mit wie viel Leistung du senden willst. Dann musst du aber immernoch für die Einhaltung des Frequenzhubs von 75khz und die maximale MPX Leistung sorgen. Die moderneren Geräte haben ja teilweise eigene DSPs an Board und halten diese Grenzen automatisch ein. Hat man keinen internen DSP, scheint das mit dem korrekten Einmessen des Senders eher eine schwierige und teure Geschichte zu sein.

    Diese Kriterien sind dieselben wie in Niedersachsen. Ich dachte auch, das ist cool. ABER: Im Kleingedruckten heißt es "Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Vermögen einzusetzen," Man muss vorhandene Liquidität vorher aufzehren. Sonst kann keine Soforthilfe gewährt werden.

    Mir stellt sich da allerdings die Frage, wozu gibt es dann den ersten Punkt der 3 Kriterien? Wenn ich alle liquiden Mittel aufgebraucht habe, bin ich doch automatscih bei Punkt 3 der Kriterien.