Ach, das klingt nach einer politisch schwierigen Baustellen - Aber das Arbeiten mit "showfremden" Installationsgewerken ist immer schnell anstrengend.
Üblicher Weise einigen sich die beiden Parteien außergerichtlich. Es ist ja kein großes Problem, die Dimmer auszutauschen, allerdings entstehen deutliche Mehrkosten, die irgendjemand zahlen muss.
Um den Installateur einen Großteil der Kosten aufzubürden, muss man tatsächlich nachweisen, dass die eingebaute Lösung nicht funktioniert oder nicht fachgerecht ausgeführt ist. Das wird ausgesprochen schwierig sein.
(Edith sagt: Versuch mal Unterlagen über den Dimmer zu bekommen: Bedienungsaleitung oder Installationsanleitung. Oft sind dort maximale Längen der Lichtlastleitungen angegeben - wenn die überschritten werden ist das ganz eindeutig nicht fachgerecht und der installateur kann das Ding auf eigene Kosten entsorgen. - und Ihr kauft dann eben einfach einen richtigen Dimmer: Übrigens: die EMV-Vorschriften für ortsveränderliche Dimmer sind schärfer als für Installationen - stellt Euch einfach ein Tourrack hin - und es gibt kaum Ärger.
CE-Zeichnung ist bei installierten Dimmern nicht zwingend vorgeschrieben. EMV greift eigentlich auch erst außerhalb des Theaters... Schwierig alles...)
Ich kenne die Grenzwerte für HF-verseuchte Netzspannung ebensowenig wie die kritischen Werte für den Elektrosmog, den die Lastkabel am Dimmer jetzt lustig im Saal verteilen. Vielleicht findest du in den einschlägigen Newsgroups des Elektrogewerkes wen, der da Aussagen machen kann. Es ist jedoch gerade bei HF einigermaßen schwierig, den Energiegehalt oder nur die Höhe der Nadelimpulse nachvollziehbar zu bestimmen.
Am einfachsten geht es, wenn Du nachweisen kannst, dass die Versorgungsspannungen im Haus bei Gebrauch des Dimmers echt nicht mehr gesund aussieht. Das kann man durchaus mit einem normalen Oszi machen. miss mal die Netzspannung am FOH (beachte, dass die meisten oszis von Haus aus nicht potentielfrei sind!), sowie, wie schon erwähnt, die Potentialdiffernz zwischen PE und N ohne Last am FOH. Wenn sich hier Nadelimpulse nennenswerter Höhe zeigen, hast du schonmal gute Argumente - die aber nach VDE und Konsorten vermutlich noch nicht reichen, den Dimmer als "unzulässig" zu erklären. Ein Elektriker sagt nämlich zu so etwas: "was sie da messen mit Ihrem hochohmigen Meßgerät, spielt für einen zulässigen Verbraucher keine Rolle" - dann hält er seinen Duspol rein und sagt: "Sehen Sie: alles in Ordnung"
Ich habe - wie kurz angedeutet - eine ähnliche Geschichte schon mal Anfang der 90er als Tonler mit durchgekämpft.
Wir haben damals einen Dritten schließlich eine Netz-Messung mit Digital-Oszi machen lassen, die er auch protokolliert und dokumentiert hat. Dort wurden die 100 Volt-Nadeln auf dem Tonstrom (!) sowie 40-60 Voltnadeln am Hausanschluss festgestellt. Selbst das hat die Firma mit dem großen S nicht nervös werden lassen: "Ach, kaufen Sie sich ein richtiges Mischpult - unsymmetrische Inserts, kein Wunder..." hört man da.
Schließlich hat der Chefbeleuchter noch einmal angerufen (nach monatelangem Hickhack) und folgendes Sprüchlein aufgesagt: " Ich rufe jetzt mal unseren Stromversorger an und sage dem, dass wir bei Showbetrieb 60 Volt-Nadeln in das Netz speisen, mal sehen, wie die das finden . . ."
10 Stunden später war zum ersten Mal einer der Herren Dimmerverkäufer vor Ort. Das Ende vom Lied war, dass neben den Dimmerschrank noch einmal ein genau so großer Schrank gebaut wurde, der dann endlich nichts als amtliche Drosseln enthielt. Die Kosten teilten sich 50/50 das Haus und das große S (das nur als Zulieferer, nicht als Installateur fungiert hatte).
Selbst in so einem krassen Fall sind also auch Kosten für das Haus entstanden (allerdings ist Schwester S auch ein sehr professioneller Gegner).
Ich habe später auf Tournee diese meine Feind-Dimmer in anderen Häusern am Störgeräusch erkannt. Schwester S hat in diesen Jahren nämlich viele Häuser mit günstigen Dimmern versorgt.
Vor Gericht wird es immer auf die Frage hinauslaufen: "was war bestellt, was wurde geliefert?" Das wird schwierig, das zu gewinnen.
Besser ist also eine Einigung: "Tschuldigung - mit diesem Dimmer kann ich mein Haus nicht betreiben, was kostet es denn, wenn wir den Dimmer wieder rausnehmen"... eigentlich sollte das gehen.
Grüße
B.