Hallo,
angeregt durch diesen thread:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=49456
und den berechtigten einwänden von tonopa möchte ich einfahc mal folgende fragen in den raum werfen, die mir beim durchlesen der allgemeinzuteilung in den kopf gekommen sind, und sich aber durch selbige nicht aufklären.
zerst mal was ist indoor? zählt darunter schon ein zelt auf einem stattfest?
hintergrund ist der das es ja auch zeltartige konstruktionen gibt die dauerhaft als VA stätte beuntzt werden. Oder eben das klassische wiesn zelt. Wo ist da die grenze gezogen? reicht ein dach (dann wäre es ja jede bühne) oder wieviele und wieviel in welcher art befestige wände muß es haben?
zweitens: ander gebäude die regelmäßig als VA stätte genutzt werden, beispiel: ein bauer der ein mal im jahr seine scheune räumt, um dort ein konzert zu geben, kann ich da die inhouse regelung anwenden, und die weiteren freuquenzen benutzen?
vieleicht hat ja jemand schon eine antwort darauf, obwohl sie zelt saison noch starten muß.
es wäre ja blöde, wenn ich an einem abend eine 20 funkstreken produktion in einem theater habe, und zwei tage später zwei 10-strecken zeltjobs, und ich deswegen die anderen frequenzen nehmen müßte.
klar könnte ich vorher auch schon alles so einstellen das es open air tauglich ist, aber wir alle wissen ja das es nie so läuft wie wir es gerne hätten. Außerdem interessiert mich das grunsätzlich, abgesehen von (der eigentlich in diesem board ja erwünschten) praxisrelevanz