Ich möchte auf folgenden Teil verweisen:
Es gibt niemanden hier, der diese Anlage jemals in Betrieb gesehen hat.
Klingt also nicht so als würden die tun was sie sollen.
Ich möchte auf folgenden Teil verweisen:
Es gibt niemanden hier, der diese Anlage jemals in Betrieb gesehen hat.
Klingt also nicht so als würden die tun was sie sollen.
Ich bin neulich über dieses Video dazu gestolpert, dort wird es mit Waves Real Tune gemacht und recht detailliert erklärt:
Im Video ist auch zu hören wie es klingt wenn es auf Sprache angewendet wird.
In der amerikanischen Kirchenszene scheint das sehr verbreitet zu sein, zumindest für die Livestreams.
Abzüglich den deutschen Händler gibt es bei den üblichen Marktplätzen den Fotga A70 - bei Amazon immerhin mit Lieferung durch Amazon, also schnelle Lieferung und einfache Rückabwicklung bei Bedarf.
Hat Spotify inzwischen einen Tarif, der gewerbliche Nutzung erlaubt?
von Chauvet gibt's was ähnliches:
"Seit 2020 nicht mehr erhältlich" sagt die Seite.
Das Dumme ist das Youtube das direktte streaming erst erlaubt wenn der Chanel 1000 Follower hat.
Diese Bedingung gilt nur für Streams von der Smartphone-Youtube-App. Generell muss der Channel für Streaming freigeschaltet werden nach Angabe einer Handynummer, das geht aber auch für Channels ohne Abonnenten. Vom Rechner geht dann Streaming z.B. mit dem erwähnten OBS, oder wenn es Hardware sein soll mit einem Blackmagic Atem Mini Pro, vom Mobiltelefon mit jeder App die RTMP streamen kann, dort muss dann Endpunkt und Stream Key manuell eingetragen werden. Mit weniger Handarbeit ist Streamlabs eine gute Möglichkeit, kostet aber auch Geld wenn es keine Streamlabs-Einblendung geben soll.
vor allem behauptet das handy, dass die app für weniger als 1 minute im hintergrund tätig war... das finde ich jetzt einigermaßen seltsam.
Die App selber macht die meiste Zeit nichts. Die zieht einmal am Tag die Abgleichliste und berechnet mögliche Kontakte (etwas verkürzt dargestelt). Der aktive Part ist im Betriebssystem (iOS) oder den Play Services (Google) eingebaut, da es eine universelle Schnittstelle ist auf die die jeweilige Landes-App zugreift.
@ PMZWO
Nachdem du deinen persönlichen Abmeldelink für den Newsletter veröffentlicht hast stehen die Chancen ganz gut, dass du bereits nicht mehr angemeldet bist. Die ganzen restlichen Trackinglinks verweisen auch auf dich, da wird sich jemand bei Sennheiser wundern von wie vielen Geräten du den Newsletter öffnest.
Auf jeden Fall gut zu wissen dass es eine gemeinsame Norm/Bezeichnung für zwei völlig unterschiedlich funktionierende Schutzmasken gibt...
FFP3 bezeichnet die Schutzwirkung für den Träger, die ist unabhängig davon was mit der ausgeatmeten Luft passiert, finde ich daher recht naheliegend.
Wobei mir aus der Zuteilung nicht klar wird ob da Vereine auch drunter fallen:
"3.1 Professionelle Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen des Rundfunks sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik."
Streaming mit dem Handy ist doch generell Mist.
Wenn es bei Instagram sein soll ist das leider der einzige offiziell unterstützte Weg. Das ist natürlich keine Ausrede für schlechten Ton anstelle USB-Interface und passende Mikrofone.
Doch, haben sie, wenn du das Kabel mit dem Schuko-Stecker benutzt.
Die Seite schreibt aber auch "Um auf einen möglichen Übertragungsausfall zwischen dem Van und dem Kölner Studio vorbereitet zu sein, war auch eine Mischung im Van möglich."
Wäre nur eine Stereosumme nach Köln geschickt worden wäre das auch keine so tolle Referenz für DirectOut, denke ich.
Siehe https://www.bundesnetzagentur.…ilungen/Vfg_034_2020.html
Ab heute sind von 470 - 608 MHz und 614 - 694 MHz für Anwendungen zur professionellen Produktion für drahtlose Mikrofone zugeteilt, also kostenlos nutzbar.
Laut PM (https://www.bundesnetzagentur.…uteilungen.html?nn=265778)
"Die bisherigen Zuteilungsinhaber (Einzelfrequenzzuteilung) werden in den nächsten Wochen von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die Überführung ihrer individuellen Nutzungsrechte in diesem Frequenzbereich informiert sowie um Rückmeldung weiterer Frequenzbedarfe gebeten."
Der durchgehende Pin bräche wohl bei der ersten Verwendung als Reibschutz für Tragmittel.
Hier noch als funktionierender Link:
Und seit dem 5.10. auf youtube:
Udo Vetter nimmt der Panik den Wind aus den Segeln: http://www.lawblog.de/index.ph…-gelassen-bleiben-konnen/
In diesem Blog wird von "eher zu leise" berichtet. Der erste Kommentator siehts aber auch anders
http://lumma.de/2010/11/08/amy-macdonald-in-hamburg/