An Hanseat.
Ich habe Dir hier aber lediglich ein paar kritische Fragen gestellt (welche du nicht alle
beantwortet hast) und sehe mich da auch nicht als beratender Fachmann, da ich lediglich
FfVT bin. Wenn Du eine umfangreiche Beratung benötigst, kannst Du Dich (gegen
Bezahlung) an den Admin wenden; er betreibt die Firma dBmess und ist Experte
für Messungen.
Ich habe meine Bedenken deshalb geäußert, da ich weiß, wie "schmerzfrei" üblicherweise
bei Schulveranstaltungen mit Beschallung umgegangen wird. Je lauter, desto besser ...
Ganz kurz dazu:
Die Grenzwerte der DIN 15905-5 gelten indoor wie auch für open Air.
Auszug:
Ab Lr = 85 dB(A) soll auf eine mögliche Gehörgefährdung durch laute Veranstaltungen hingewiesen werden.
Ab Lr = 95 dB(A) Aufforderung zum Tragen von Gehörschutzmitteln.
Ein Wert von Lr = 99 dB(A) soll nicht überschritten werden.
Ein Wert von max = 102 dB(A) soll nicht überschritten werden.
Ein Wert von max = 135 dB(C) darf nicht überschritten werden.
Der Admin möge mich korrigieren, wenn da was falsch ist.
Indoors (Saal/Aula/Schuldisco) kann das wegen der Enge schnell zu Problemen führen.
Hier sollten die Tops grundsätzlich geflogen werden, besser noch mit kleinen LAs
gearbeitet werden.
Ich führe bei Schulveranstaltungen immer Messungen im Vorfeld durch, und
limitiere die Anlage auf Werte unterhalb von Lr = 85 dB(A) (Theater) oder Lr = 95 dB(A)
für Zirkus oder Tanzshows und so Zeugs.
Keine BigBand und keine Disco.
Ab Lr=95dB(A) müssen fortlaufende Messungen während der Veranstaltung durchgeführt
werden. An sonsten sind die Pegel der Gerätschaften halt entsprechend mit Limitern oder
vergleichbaren Maßnahmen im Vorfeld zu begrenzen.
Günstige, geeichte Messgeräte und den zum justieren erforderlichen Kalibrator
gibts in der Bucht, Beim großen T etc.. Beispiel: Digital Sound AZ8922
Dann hast Du zumindest mal die Größenordnung der Schallpegel gecheckt.
Jakobus