Beiträge von franz45

    Das Bon -Jovi-Konzert am 17.0506 in Koblenz wurde vom Veranstalter um 22Uhr beendet.Und wiedermal hat das Ordnungsamt Koblenz zum wirtschaftlichen Niedergang und dem Verlust von Arbeitsplätzen in Koblenzeine Meisterleistung verbracht.Es hat tatsächlich dem Veranstalter des Konzertes mit einem Ordnungswidrigsverfahren und einem Bussgeld in 5stelliger Höhe gedroht. Zitat Rheinzeitung:"Bis 22.30 Uhr hätten sie spielen können, so stand es in der Genehmigung der Stadt. Doch bereits eine halbe Stunde früher legten die Musiker der Band Bon Jovi am 17. Mai bei ihrem Gastspiel in Koblenz Bass, Gitarre und Mikrofon nieder. Wie unsere Zeitung jetzt erfahren hat, entschied sich das Management der US-amerikanischen Rocker an jenem Abend kurzfristig dazu.


    Der Grund: Das Ordnungsamt der Stadt hatte dem Veranstalter, der Argo-Konzerte GmbH, wegen der Schallstärke mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld in Höhe eines fünfstelligen Euro-Betrages gedroht, während sich Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann bei den VIP-Gästen einreihte. "Im Verlauf der Veranstaltung sind wir mehrfach mit Lärmemissionswerten konfrontiert und aufgefordert worden, die Lautstärke zu senken", schildert Norbert Link, Mitglied der Geschäftsleitung der Würzburger Konzertagentur. Dem habe das Management nicht nachkommen wollen und nicht nachkommen können. "Die von 22 Uhr an vorgeschriebenen Werte wären faktisch nicht einhaltbar gewesen. Ein Pegelabfall während des Konzerts wäre vom Publikum deutlich bemerkt worden", erklärt Link. Eigentlich sei eher eine Anhebung des Pegels erforderlich gewesen, um der Stimmung Rechnung zu tragen, die Show auch auf einen "fühlbaren" Höhepunkt zu bringen, sagt der Konzertveranstalter und gibt zu bedenken: "Unter diesen Prämissen ist Koblenz als Standort großer Open-Air-Konzerte nicht zu halten."


    Trotz dieser möglichen Konsequenz stärkt Ordnungsamtsleiter Reiner Klug seinen Mitarbeitern, die am Abend des Konzerts im Einsatz waren, uneingeschränkt den Rücken: "Es ist unsere Pflicht, die Lautstärke zu kontrollieren und einzuschreiten, wenn Grenzwerte überschritten werden." Und das sei bereits bei einem Test vor Beginn des Konzertes vor dem Kurfürstlichen Schloss der Fall gewesen. "Gemäß der Richtlinien des Landesemissionsschutzgesetzes hatten wir bis 20 Uhr ausnahmsweise eine Lautstärke von 70 Dezibel, bis 22 Uhr 65 Dezibel und mit Beginn der Nachtruhe 55 Dezibel erlaubt", sagt Klug und ergänzt: "Schon beim Soundcheck wurden im Schlossrondell 90 Dezibel gemessen."


    Daraufhin sei mit dem Veranstalter gesprochen worden, der die Anlage neu eingestellt habe. "Bei der Vorgruppe Nickelback wurden allerdings wieder 90 Dezibel gemessen. Erneut wurde das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht - mit Erfolg. Von da an gab es keine weiteren Beanstandungen", berichtet der Leiter des Koblenzer Ordnungsamtes.


    Letzteres will Norbert Link so nicht stehen lassen. "Nach Beginn des Auftritts von Bon Jovi räumten die anwesenden Beamten ein, dass es subjektiv leiser klänge, die Spitzenwerte bei den Messungen aber weiterhin kritisch seien", schildert der Konzertveranstalter seine Sicht der Geschehnisse und ergänzt: "Die Band hat einige Tage später auf dem Cannstatter Wasen inmitten von Stuttgart vor rund 60 000 Menschen gespielt. Rundherum gibt es Berge, die den Schall zurückwerfen. Da gab es weder mit dem Genehmigungsverfahren noch in der Durchführung derartige Probleme wie beim Konzert in Koblenz."


    Beschwerden von Anwohnern gab es bei der Veranstaltung in der Rhein-Mosel-Stadt übrigens nicht. Weder am Abend des 17. Mai noch an den darauf folgenden Tagen, wie auch Ordnungsamtsleiter Reiner Klug auf Nachfrage bestätigt. Leserbriefe, die noch bei Open-Air-Veranstaltungen ähnlicher Größenordnung unsere Redaktion erreicht hatten, blieben ebenfalls aus. Für Reiner Klug kein Wunder: "Schließlich wurde die Lautstärke zu Beginn des Konzerts gesenkt und die Veranstaltung um 22 Uhr beendet. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte es vielleicht anders ausgesehen." (seb)"


    Ich hätte mal gerne gesehen wie und was diese angelernten Hobbyakkustiker da gemessen haben.Vielleicht wäre das Problem aber auch nicht aufgetreten wenn der Veranstalter ein Schild mit der Aufschrift "Keine Musikveranstaltung " aufgehangen hätte.Dieser gemeine Trick funktioniert hier in Koblenz zu Ostern besonders gut.Da übersieht das gute Ordnungsamt regelmässig hier sogar trotz Tanzverbot(gehört auch abgeschafft)Tanzveranstaltungen in der Stadthalle mit ca 3000Pax und noch hohem Aussenpegel um 4Uhr in der Nacht. Am Eingang hängt einfach ein Schildchen "Keine Tanzveranstaltung" und schon ist das Ordnungsamt blind und sieht und hört bei der Kontrolle vor Ort nichts.Alle anderen Gastronomen werden aber mit Bussgeld bedroht.

    Aus dem Tagesspiegel Online:
    Berlin - Das "Goya" am Nollendorfplatz war erst am 1. Dezember mit großem Pomp eröffnet worden. Rund 2700 Aktionäre brachten 7,5 Millionen Euro für den noblen Umbau des ehemaligen Metropol-Theaters nach Plänen des Architekten Hans Kollhoff auf. Am 3. März hatte der Club Insolvenz angemeldet.


    Mit der endgültigen Schließung des Clubs, der zuletzt mit Schnupperabenden bei freiem Eintritt gelockt hatte, wird der Westen Berlins wieder um eine Szene-Attraktion ärmer. Im vergangenen Herbst war die Amüsier-AG mit bundesweiten Anzeigen- und Pressekampagnen mit keinem geringeren Anspruch angetreten, als das Berliner Nachtleben zu revolutionieren. Auf den fulminanten Start folgte dann allerdings eine rasante Talfahrt - mit endgültigem Absturz.


    Schicker, gediegener und stilvoller sollte das Ausgehen in Berlin werden, hatte der Ideengeber und alleinige Vorstand Peter Glückstein vor der Eröffnung des «Goya» angekündigt. Ein Club für ein Publikum, das sich zu alt für Techno und zu jung für Tanztees fühlte. Die Idee überzeugte auch Prominente: Aktien zeichneten unter anderem Künstler wie der Maler Markus Lüpertz, Schauspieler wie Dominic Raacke, Hertha-Trainer Falko Götz oder Ex-Schwimmerin Franziska van Almsick.


    Gescheitert ist das «Goya» nach Ansicht von Experten wohl an den hohen Umbau-Kosten von rund elf Millionen Euro - weit mehr, als der Aktienverkauf eingebracht hatte. Als nicht tragfähig erwies sich aber auch Glücksteins ehrgeiziger Businessplan, der bereits für das Jahr 2006 zehn Millionen Euro Umsatz vorsah - ein Ziel, das Kritiker von Beginn an für unerreichbar hielten. Knapp drei Monate nach seinem Start meldete das «Goya» mit fünf Millionen Euro Schulden Insolvenz an, Glückstein wurde entmachtet. Der Betrieb ging jedoch erst einmal weiter. Nun hat es sich in Schöneberg erst einmal ausgetanzt. (tso/dpa)



    mfg franz45

    Ich glaube Ihr liegt da etwas falsch über eure Meinung im Punkt Haftung des Sicherheitsbeauftragten:
    Aufgaben - Stellung - Verantwortung


    Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, den verantwortlichen Vorgesetzten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Außerdem hat er sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung vorgeschriebener Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung zu überzeugen. Er hat dem Verantwortlichen technische Mängel an Gebäuden,
    Einrichtungen, Maschinen und im Betriebsablauf die zu einem Unfall führen können zur Kenntnis zu bringen. Er nimmt an Begehungen seines Bereiches durch Vertreter der Aufsichtsbehörden und dem Stabsbereich Arbeits- und Umweltschutz teil. Soweit er keine Vorgesetztenfunktion erfüllt besteht keine rechtliche Verantwortung für den Sicherheitsbeauftragten. Diese obliegt allein dem weisungsbefugten Fachverantwortlichen. Zur Erfüllungseiner Aufgaben ist dem Sicherheitsbeauftragten die erforderliche Zeit einzuräumen und den Besuch von Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu ermöglichen. Er darf durch die Übernahme seiner Aufgaben keinerlei Benachteiligungen ausgesetzt sein.



    mfg franz45



    Hallo zum Thema ECheck:
    Wer macht den E-CHECK?


    Der E-CHECK darf nur von geschulten Innungsfachbetrieben ausgeführt werden. Die für Sie in Frage kommenden Betriebe finden Sie hier:
    http://www.e-check-info.de/de,…_e-check_fachbetrieb.html


    Ansonsten gilt:Arbeiten am Netz darf nur ein vom EVU lizensierter Elektromeister durchführen.



    mfg franz45