Es gibt scheinbar Regelungen/Beurteilungsgrundsätze, die zu einer bestimmten Gästezahl auch eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen vorsehen. Wenn dies dann aufgrund örtlicher Voraussetzungen nicht gegeben ist, dann überlegt sich der komunale Verwaltungsbeamte sehr genau, ob er einer bestimmten Sondernutzung zustimmt oder welche Auflagen er dem Betreiber erlässt. So geschehen mal bei uns vor Jahren, als ein Squash-Center mal regelmässig Parties machen wollte..