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Export: MwSt. ja oder nein?

  • f8274
  • 5. Februar 2007 um 18:00
  • f8274
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    Beiträge
    4.858
    • 5. Februar 2007 um 18:00
    • #1

    Hallo, liebe Exporteure!

    Ich möchte Waren ins außereuropäische Ausland verkaufen. Die Ware soll bei mir abgeholt werden, und wird vom Käufer selbst durch den Zoll gebracht.

    Was würdet Ihr empfehlen: Berechnung der dt. MwSt., und den Kunden bitten, sich diese bei seiner Ausreise erstatten zu lassen, oder

    Verzicht auf die Berechnung der dt. MwSt. (die ich gleichwohl beim Hersteller bezahlt habe), um mir diese selbst anschließend vom Fiskus zurück zu holen (Vorsteuerabzug). Dafür brauche ich dann aber einen Ausfuhrnachweis in das Fremdland. Was verwendet Ihr als Nachweis: Den Kaufvertrag mit Schriftwechsel oder welche Zollbelege, Formulare gibt es da noch für mich?

    Vielen Dank!

    Gruß f8274

  • mucker
    Beiträge
    401
    • 5. Februar 2007 um 19:54
    • #2

    Hi!

    Ohne MwSt-Berechnung, wenn's ausserhalb EU geht, dann beim Zoll oder IHK ein AE (Ausfuhrerklärung) holen und sich dort informieren.

    Das Problem wird nur; für die einzelne Artikel braucht man die Statistiknummern; Sprich "TARIC" Nummer.

    Link; > http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/de/tarhome.htm

    Das ganze ist aber eine ziemlich umständliche Sache!

    Am Besten gehst Du zu einem Spediteur der sich im Export /Zoll-Geschehen
    auskennt und zahlst eben 30-40 Euro (Geschätzt)

    Viel Erfolg

    Gruß

    Mucker

    Ich kaufe und verkaufe nur "amtliches"

  • f8274
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    4.858
    • 6. Februar 2007 um 20:10
    • #3

    Danke für die Hinweise.

    Spediteur geht nicht, die Ware soll bei uns abgeholt werden. Habe heute bei der IHK erfahren, dass man Waren über 3 TEUR voranmelden muss (Formular), und dass der Verkäufer gut daran tut, die Höhe der MwSt. zunächst als Sicherheitsleistung einzunehmen. Eine nachträgliche Erstattung könne dann erfolgen, wenn das Original von der Zollbehörde des letzten durchreisten EG-Staates abgestempelte Ausfuhrbescheinigung (dass die Ware aus der EU ausgeführt wurde) wieder bei uns eintrifft. Zudem benötigt man auch noch eine Herkunftsbestätigung (Formular).

    Alles in allem viel Zeit, die ein Verkäufer auch seinem Kunden in Rechnung stellen sollte.

    Hat sonst wer noch konkretere Tipps/Infos?

  • Jelly
    Beiträge
    154
    • 6. Februar 2007 um 21:26
    • #4

    Wenn der Kunde im EU Ausland ist es ganz klar: Rechnung muss MIT MwSt. ausgewiesen sein.

    Wenn die Ware innerhalb Deutschlands versendet wird, der Besteller aber im EU Ausland ist, muss die MwSt verrechnet werden.

    Die MwSt kann der Kunde dann vom Finanzamt in D zurückholen.

    So passiert das bei uns in der Firma seit 6 oder 7 Jahren

    Wie es allerdings bei Kunden ist, die aus dem Nicht-Ausland kommen, weiss ich nicht (hab ich keine Erfahrung damit), aber der Steuerberater weiss dass mit Sicherheit.

    Jelly

    PA-Forum - Da werden Sie geholfen

  • mucker
    Beiträge
    401
    • 7. Februar 2007 um 08:20
    • #5
    Zitat von "f8274"

    Danke für die Hinweise.

    Spediteur geht nicht, die Ware soll bei uns abgeholt werden.

    Klar geht das! Die Zollabteilung des Spediteurs kann das für Euch regeln.
    Ob er es jetzt transportiert oder nicht, bleibt außenvor.(Hat meistens ein eigenes Profitcenter)
    Es ist eben eine Dienstleistung, die mit einem Transport nichts zu tun hat.

    Der "Abholer/Käufer" muß (!) die Ware ausführen und wird an der EU-Grenze die Ware (und auch die Papiere - Rechnungen, vorabgefertigtes-AE) beim EU-Zoll vorführen/zeigen. )AE und Rechnungskopie wird vom EU-Zoll an das Zollamt des Ausführers/Verkäufers zurückgesandt und somit ist für FA genüge getan.

    Was anschliessend mit der Ware geschieht, kann Dir eigentlich egal sein, aber zur Info; Der Fahrer/Käufer wird mit der Ihn gelassene Papiere - zum ersten "Nicht-EU" Zollamt/Zollspediteur gehen und dort wahrscheinlich die Ware einführen oder ein CARNET-TIR ausfertigen lassen(Sollte er mehrere Länder durchfahren müssen)

    Ich weiß; es ist kompliziert, wenn man das erste Mal für dieses "Problem" steht.

    Vergiß aber nicht im Lieferschein die besagte Formulare explizit aufzuführen und.... Name vom Fahrer / Autokennzeichen dort drauf zu erwähnen und alles schön unterschreiben lassen. Wenn möglich Ausweis No. mit Herkunft des Fahrers.

    Gruß

    Mucker

    Ich kaufe und verkaufe nur "amtliches"

  • f8274
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    4.858
    • 7. Februar 2007 um 11:45
    • #6

    Danke Mucker. Die Frankfurter IHK teilte mir mit, dass der Kunde selbst die Ware abholen müsse, wenn die Abholung erwünscht ist (also kein beauftragter Fahrer, der womöglich einen Wohnsitz in der BRD hat).

    Die Zeit/Kosten sind ja kaum vom Kunden zu bezahlen, macht solche Verkäufe eigentlich uninteressant.

    Transportieren über ne Spedition birgt sogar nach Auskunft des Herstellers die große Gefahr, dass die Warensendung (in den Ostblock) nie ihr Ziel (offiziell) erreicht. Darauf habe ich ja nu gar keine Lust :wink:

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