Vor einigen Jahren hatten wir das gleiche Problem, allerdings von der anderen Seite :oops: .
Unsere Versicherung hat mit der genannten Begründung auch nicht gezahlt. Vor Gericht ging´s nicht, da wohl die Rechtslage eindeutig ist: Wer einsteckt, muss vorher messen.
Es ist mit zwar unverständlich, aber man muss es so akzeptieren. ![]()