Jetzt habe ich aber auch mal eine Frage.
Gebraucht-PC Eingekauft für 139Euro
=> Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Rechnungs- und Buchhaltungssoftware Eingekauft für 79,95Euro
=> Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
oder ist das falsch?
Um Tipps wird gebeten.
Danke
Gruß
Michael