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CDs - Betriebsausgabe oder GWG (wie abschreiben?)

  • daniel guth
  • 22. Februar 2008 um 15:50
  • daniel guth
    Beiträge
    3
    • 22. Februar 2008 um 15:50
    • #1

    Hallo Forum,

    ich habe eine Frage bezüglich eingekaufter CDs. Wie schreibt ihr diese ab? Sie werden ja sicher ins Anlagevermögen eingehen und somit als GWGs behandelt. Jetzt stellt sich aber die Frage, ob man sie sofort abschreibt oder über mehrere Jahre verteilt. Gibt es eine typische "Nutzungsdauer" von CDs?

    Grüße,
    Daniel

  • MichaT.
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    364
    • 22. Februar 2008 um 17:06
    • #2

    Aaalso, CD's sind doch wohl nur mit einem CD-Player und der zugehörigen Wiedergabetechnik nutzbar, also KEIN GWG !-)

    Nee, im Ernst: ich schreibe alle Tonträger seit Jahrzehnten als GWG ab und da hat auch noch nie jemand Einwände dagegen gehabt. Eine CD für 2 EUR vom Grabbeltisch lässt sich zudem auch buchungstechnisch schlecht über die Nutzungsdauer von 15 Jahren verteilen.
    Erschwerend hinzu kommt, das heutige Musik nur eine kurze Halbwertszeit besitzt und viele Top-Chart-Erfolge in einem halben Jahr völlig OUT sind. Leider kann man daher die Nutzungsdauer schlecht voraussehen.

    Immer gut aufgelegt - nicht nur als DJ !

  • daniel guth
    Beiträge
    3
    • 22. Februar 2008 um 17:49
    • #3

    Danke soweit.

    In meiner Situation wäre es besser, die Tonträger auf längere Zeit abzuschreiben, da ich im Moment noch ganz am Anfang stehe und der Gewinn dementsprechend eh noch zu niedrig ist. Gäbe es denn Einwände gegen 2-4 Jahre? Gibt es da Erfahrungen?

  • KGB
    Profi
    Beiträge
    238
    • 26. Februar 2008 um 11:42
    • #4

    Länger abschreiben ist wohl kein Problem. Was soll das Finanzamt da dagegen haben?

    Ich buche alle CDs als Betriebsbedarf (Konto im SKR03: 4980). Dann habe ich nicht das Geschiss mit den Abschreibungen.

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 26. Februar 2008 um 22:18
    • #5

    Oder auf Kto "04981 Tonträger" :) -
    also keine Wirtschaftsgüter sondern Aufwand
    CDs im Anlagevermögen hab ich noch nie gehört...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • mw
    Beiträge
    72
    • 15. März 2008 um 16:57
    • #6

    Eine CD, die nicht mehr als 60€ netto kostet (was wohl fast immer der Fall sein wird) ist definitiv kein GWG. Es fällt unter Betriebsausgaben und wird sofort abgeschrieben bzw. als direkter Aufwand für den Abrechnungszeitraum realisiert. Im Anlagevermögen haben CDs imho nichts verloren...

    GWG ist nur eine Ware, die zwischen 60€ und 410€ netto kostet. Man kann auch nicht mehrere CDs zusammenpacken und als ein Wirtschaftsgut betrachten!

    Ein niedriger Gewinn kann ja eigentlich nur in deinem Sinne sein (weil wegen weniger Steuern und so), den Liquiditätsabfluss hättest du ja so oder so in dem Jahr der Anschaffung. Und ich tippe mal, dass es sich bei dir nicht um viele tausend Euro handelt ?! ;)


    Grüße

    Michael

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 17. März 2008 um 10:52
    • #7

    Den Gedankenansatz dahinter kann ich schon verstehen. Da baut man über Jahre ein Tonträgerarchiv auf, das zwischen den ein oder anderen Nullnummern auch Klassiker und Raritäten beinhaltet. Auf alle Fälle hat das im Laufe der Zeit einen richtigen Wert. Für manche DJs kann das der größte Posten auf der Aktivseite der imaginären Bilanz sein, wenn man das mal theoretisch sieht...
    Wer will, kann sich ja deswegen einen "Festwert Tonträger" in die Bilanz nehmen, ansonsten schadet ja eine solche "stille Reserve" ja niemanden.

    Wer im großen Stil CDs ins AV übernimmt und nicht sofort als Ausgabe bucht, der fällt auf alle Fälle mal auf (v.a. der Bank). Dann schaut man auf den Ertrag und wenn der so lala ist, denkt sich jeder Bankmitarbeiter erst mal: "Schau her, der hat auch "kreative Ideen", damit sein Ergebnis besser aussieht..."

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