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ebay - unfairer Verkaufspreis vs. Fairness

  • olmei
  • 16. Februar 2009 um 20:02
  • olmei
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    • 16. Februar 2009 um 20:02
    • #1

    Hallo Kollegen,

    ich bin mal gespannt, wie Ihr folgende Situation bewertet.

    Ich habe bei einem Verkäufer in der EU mittels ebay-Auktion für einen sehr niedrigen Preis (50%) vom Marktpreis 4 studio color 575 und zweitens 4 studio spots 250 gekauft.

    Da der Verkäufer nun mit dem Preis nicht zufrieden ist, möchte er nicht verkaufen und versucht nachzuverhandeln.

    Mein Standpunkt: Wir haben zwei Verträge, diese besagen ...

    Der Verkäufer meint: Der Endpreis ist einfach nicht fair und er hat sich beim Preis vertan, er hätte den Stückpreis gemeint.
    Der Verkäufer hat 0 Bewertungen.
    Verkäufer und Käufer haben ein ordentliches Business laufen.

    Nun läuft es wohl darauf hinaus, das er schon fast an einen anderen Käufer verkauft hat, welcher den Marktpreis bietet.


    Klar kann ich Beschwerde bei ebay einlegen, aber das ist Ihm wohl egal.

    Nun sehe ich folgende Möglichkeiten:

    mit rechtlichen Schritten drohen und auf Erfüllung des Vertrags pochen - er bezahlt Lehrgeld
    Ihm seinen Fehler nachsehen und das ganze vergessen


    Die Abholung wäre übrigens kein Problem, ich könnte persönlich vorbeifahren.

    Also ich bin mal gespannt auf eure Meinung.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

    Einmal editiert, zuletzt von olmei (17. Februar 2009 um 10:13)

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    • 16. Februar 2009 um 20:28
    • #2

    Klarer Fall:
    Ihr habt mit der Versteigerung einen Kaufvertrag abgeschlossen, dabei ist es völlig egal wie hoch der Preis ist!

    1.) Die ebay Möglichkeiten ausschöpfen, was meißtens nicht viel bringt.
    Gleichzeitig dem Verkäufer schriftlich mitteilen das du auf die Kaufabwicklung bestehst und das notfalls per Gericht durchsetzt. Eventuell gibt er dann schon nach.
    2.) Anwalt kunsultieren und notfalls klagen.

    Er hätte ja einen Mindestpreis eingeben können. Dummheit muss auch manchmal bestraft werden.

  • tufkaleho
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    • 17. Februar 2009 um 06:01
    • #3

    Mindestpreis geht eben nur bei Autos und "Bussiness&Industrie" , nicht bei Audio/Lichteffekte.
    Aber ebay ist schon lange nicht mehr die Nummer eins beim Onlineverkauf, eben weils dauernd querellen gibt.

  • Reini
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    • 17. Februar 2009 um 07:44
    • #4

    was oft vergessen wird, mit Abgabe des Gebotes und Ende der Auktion, ist das ein rechtlich bindender Kaufvertrag.

    Der Verkäufer hätte ja die möglichkeit gehabt, dass er das Startgebot viel höher setzt. Das hat er aber bewusst nicht gemacht, weil ab 1 ,-€ sich wesentlich mehr Interessenten finden und biete.


    Nun läuft es wohl darauf hinaus, das er schon fast an einen anderen Käufer verkauft hat, welcher den Marktpreis bietet
    Wenn man auf Lieferung besteht, dann muss der Verkäufer liefern; zur Not muss der Verkäufer das Material NEU nachkaufen! und dann liefern; was er aus einem bestimmten Grund nicht machen will (Verlustgeschäft).

    Der Verkäufer meint: Der Endpreis ist einfach nicht fair und er hat sich beim Preis vertan, er hätte den Stückpreis gemeint. Das ist das ureigene Problem des Verkäufers
    Verkäufer und Käufer haben ein ordentliches Business laufen.dann sowieso, wenn er nicht weiss was verkaufen heisst

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • olmei
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    • 17. Februar 2009 um 09:05
    • #5
    Zitat

    Mindestpreis geht eben nur bei Autos und "Bussiness&Industrie" , nicht bei Audio/Lichteffekte.
    Aber ebay ist schon lange nicht mehr die Nummer eins beim Onlineverkauf, eben weils dauernd querellen gibt.

    Leopold,

    also ich hatte erst zweimal Quereleien und diese hatten sich regeln lassen.
    Erfolgreiche Auktionen hatte ich etwa 400 Stück, sowohl als Käufer und auch als Verkäufer.

    Pauschale Statements halte ich für wenig dienlich.
    Erzähl doch von Deinen konkreten Erfahrungen ohne Namen zu nennen, dann kann man Deine Aussage bzgl. "dauernden Quereleien" auch einordnen.

    Im Übrigen kann man bei jeder Auktion einen Mindestpreis angeben.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • tufkaklto
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    • 17. Februar 2009 um 09:11
    • #6
    Zitat von &quot;4711&quot;

    Klarer Fall:
    Ihr habt mit der Versteigerung einen Kaufvertrag abgeschlossen, dabei ist es völlig egal wie hoch der Preis ist!

    1.) Die ebay Möglichkeiten ausschöpfen, was meißtens nicht viel bringt.
    Gleichzeitig dem Verkäufer schriftlich mitteilen das du auf die Kaufabwicklung bestehst und das notfalls per Gericht durchsetzt. Eventuell gibt er dann schon nach.
    2.) Anwalt kunsultieren und notfalls klagen.

    Er hätte ja einen Mindestpreis eingeben können. Dummheit muss auch manchmal bestraft werden.


    +1

    Mindestpreis:

    Man kann einen Startpreis eingeben, mit einem gewissen Minimum.

    Aus Geiz tun dies einige nicht, da die ebay Gebühren ja dann höher sind.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • mringhoff
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    • 17. Februar 2009 um 09:32
    • #7

    Daß Ihr mit der Versteigerung eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen habt, dürfte ja klar sein.

    Nun ist die Frage: Willst Du Dein Recht durchsetzen?
    Und wenn ja: Kannst Du Dein Recht durchsetzen?

    Es hängt wohl davon ab, ob es sich lohnt oder nicht, ob Du Dir das ganze Hick-Hack antun willst.
    Du schreibst einerseits von einem "Käufer in der EU" (vermutlich meinst Du Verkäufer) und andererseits schreibst Du von Abholung kein Problem - das klingt aber eher nach Deutschland (oder wohnst Du im Grenzgebiet?)
    Ein Rechtsstreit über Grenzen hinweg ist komplizierter und teurer als ein nationaler. Auch die Durchsetzbarkeit eines Urteils.

    Du kannst ihn ja auf alle Fälle mal darauf hinweisen, dass Ihr einen Vertrag habt, der einzuhalten ist und dass man dieses Recht notfalls auch per Gerichtsurteil einklagen kann. Vielleicht ist ihm das gar nicht so bewusst...
    Mit 0 Bewertungspunkten bei E-bay wäre mir dann die Meinung von E-Bay auch herzlich egal.

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  • Christian Engel
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    • 17. Februar 2009 um 17:15
    • #8

    Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass die Möglichkeiten, die eBay im Streitfall bietet, ein Witz sind. Letztlich ist eBay nur Vermittler und beschränkt sich auch absolut auf diese Rolle. Wirkliche Hilfe wird dort nicht geboten... :( Von daher bist du der Angeschmierte und hast nur die Möglichkeit, den rechtlichen Weg zu beschreiten. Und da sich das nicht lohnen wird kannst du die Sache abhaken. Ärgerlich, aber ist leider so...

    Beste Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • tufkaleho
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    • 17. Februar 2009 um 22:15
    • #9

    olmei
    Die Querellen beziehen sich vorwiegend auf B2B, klar ich hab letzen Monat auch meine Werkstatt ausgemistet und keine Probleme gehabt.
    Der Mindestpreis den ich meine ist der "Mindestverkaufpreis" bei welchem man Ab 1€ bieten kann, aber der Zuschlag erst ab einem bestimmten (nur dem Verkäufer) bekannten Betrag gegeben wird.

    Fangen wir bei Ebay damit an dass die Verkäufer ihre Ware absichtlich oder schlampig formulieren. Das kann im o.g. Fall gut für den Käufer sein, aber wenn dann doch was kaputt ist oder nicht wie beschrieben funktioniert dann steht man als Käufer dumm da.
    CEN kann ich da nur zustimmen, die Hilfen bei Ebay und vorallem Paypal sind mehr als schlecht.
    Den besten Fall den ich hatte war dass ich ein Gerät (ca. 100€ Wert) nach Italien verkauft habe. Auf bitten des Käufers habe ich das Packet als unversichert verschickt, weil das nach seinen Aussagen auch langen würde und zuverlässig sei.
    Bezahlt hat er per Paypal.

    Eine Woche nachdem ich das Packet abgegeben habe meldete sich der Verkäufer mit der Aussage es wäre noch nichts angekommen.
    Genau im selben Moment wurde die Paypal Zahlung, ohne dass ich mich zu Wort melden konnte, zurückgebucht und mir abgezogen.
    Dann kam heraus dass Paypal nicht haftet wenn die Ware auf unversichertem Weg verloren geht usw usw ..
    Ich bin mir sehr sicher dass der Typ das Packet gekriegt hat, aber beweisen kann ich nichts.
    Der Service bei Ebay läuft genauso ab. Da verwunderts einen nicht wenn sehr häufig Hellerware (vorwiegend Handy, Computer, Markenartikell) angeboten wird.
    Aber Ebay interessiert es nicht, hauptsache der Umsatz stimmt.

    Das einzige was man mit Ebay zuverlässig machen kann, ist der Private Handel mit Gebrauchtware und Ramsch. Für alles andere habe ich schon bedeutend bessere und sicherere Quellen ausfindig gemacht, um Neuartikell zu erwerben oder gebrauchtes zu verkaufen.

  • djobi
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    • 17. Februar 2009 um 23:00
    • #10

    Ich seh bei Ebay momentan auch nur rot: 50 Auktionen, 12 Leute angemahnt weil nicht bezahlt, davon 5 verwarnt = 10% Spaßbieter. Super Schnitt ..

    Die Fragen die ich per mail bekomme sind echt ein Witz:
    "wenn ich 4 Stk 8-Kanal-Multicores kaufe, sind diese dann von 1-32 durchnummeriert?"
    ähm .. nein, immer noch von 1-8

    ansonsten bemängeln Käufer fehlende Frequenzweichen, obwohl Lautsprecher als aktiv betrieben beschrieben wurden. Oder zu hohe Portokosten, obwohl Kosten deutlich angegeben; angeblich fehlendes Zubehör obwohl gar nicht im Lieferumfang beschrieben und ähnliches ..

    Und wenn man dann deshalb 2 negative Bewertungen bekommt sperrt Ebay die eigene Verkaufsaktiviatät wegen "gesunkener Kundenzufriedenheit"

    Viel Diskussion um nichts, weil ohne Rückfrage blindlings geboten wird anstatt vorher mal nachzufragen .. dafür erwarten viele Käufer inzwischen 24h Expressversand, am Besten noch kostenlos, erst dann gibts bei Lust und Laune vll mal ne gute Bewertung.

    Achja: selbst Käufer die erst nach Wochen zahlen, ewig rumdiskutieren, Bewertungen erpressen wollen, in Bewertungen beleidigt wird oder einem mehrfach bei der Übergabe versetzen MUSS man inzwischen positiv bewerten.

    Als Käufer kriegt man dafür die Sachen nur unvollständig (2 Schraubenzieher waren mit fotografiert, fehlten aber) , kaputte Geräte (Lautsprecher, Endstufe, Lico, Rasierer), falsch beschriebene Cases (angebliche 6HE waren 10HE), oder überhaupt nichts (Nebelmaschine, Werkzeugschrank, Makita Koffer)

    Paypal ist der größte Witz, da ohne Rückfrage Gelder eingefroren werden. Und noch nen Haufen Gebühren extra kostet!

    Ebay interessiert das alles nicht, hauptsache es gibt pünktlich Geld.

    Selbst die Staatsanwaltschaft stellt Anzeigen bei bezahlten, aber nicht gelieferten Sachen ein, weil
    a) keine Interesse für die Allgemeinheit (sinngemäß)
    b) "die Betrugsabsicht schon beim Einstellen des Artikels" nicht nachgewiesen werden kann

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Mechwerkandi
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    • 19. Februar 2009 um 08:59
    • #11

    Mal ganz ehrlich: Was erwartest Du denn?

    Wenn Du aus einem ohnehin problembehafteten Klientel auch noch die herausfilterst, die sich an einem problembehafteten Marktplatz tummeln, was soll dabei 'rauskommen? :D

    Verkaufen nur noch gegen Bares bei Abholung, fertig. Wenn den Kram einer haben will, macht er sich auch auf die Socken.
    Kaufen nur dann, wenn ich mir die Sachen vorher ankucken kann.
    Ist das dann wirklich interessant, muss man eigendlich nur noch etwas Kleingeld schwenken, und flugs ist die Auktion beendet... :wink:
    Spart Zeit und Kosten.

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