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  5. Licht

Lichtdesign - rechtlich geschützt?

  • Tobi der Gaukler
  • 11. Oktober 2010 um 21:25
  • Tobi der Gaukler
    Beiträge
    27
    • 11. Oktober 2010 um 21:25
    • #1

    Hallo Kollegen,
    ich habe folgende rechtlich Frage:
    Inwieweit sind Anordnungen von Scheinwerfern auf der Bühne / an bestimmten Traversenkonstruktionen bzw. die verwendung von bestimmte Traversenkonstruktionen geschützt / schützbar?

    Etwas konkreter:
    Ich sehe im Fernsehen oder bei einer Liveshow ein besonderes Lichtsetup. Inwieweit darf ich für Veranstaltungen, die ich plane / gestalte
    die selben / ähnliche aufbauten bzw. Scheinwerferanordnungen verwenden?


    oder anderst herum:
    ich erstelle für eine Veranstaltung ein Lichtdesign (bestimmte Traversenkonstruktionen / Scheinwerferanordnungen) evtl auch nur als Vorschlag. Kann jemand anderst das nachmachen? Kann ich mich (durch einfache Maßnahmen) davor schützen?

    Bin gespannt auf eure Ansichten

    Gruß Tobi

    Licht an! Ton ab! Die Show beginnt! :)

  • HaPe
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    Beiträge
    1.099
    • 12. Oktober 2010 um 00:37
    • #2

    Rechtsberatung gibts hier nicht.

    Also wenn wir soweit sind, dann möchte ich gerne die Mikrofonbenutzung durch eine die Mikrofon haltende, komische Laute von sich gebende, Person, auch unter Benutzung eines Statives patentieren.

    Nee...mal im Ernst...die Frage ist nicht dein Ernst, oder? ;)

    Ist doch schön, das die Branche voneinander lernt. Stell dir mal vor, da wedelt irgendwer gleich mit nem Anwaltsschrieb, nur weil du ein Prolyte MPT Roof mit 4 graden 6er Bars hinten hast - nur weil es das schon mal irgendwo gab? Und ich glaube, fast alles, was auf Bühnen so an Designs rumgurkt, gab es irgendwo schon einmal. Sonst müsste ja jede Benutzung einer Kreistruss z.B. altersbedingt mindestens auf Pink Floyd geschrieben werden.

  • simonstpauli
    Profi
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    767
    Beiträge
    6.590
    • 12. Oktober 2010 um 01:00
    • #3

    Was ich mir vorstellen kann:

    In der Planungsphase:
    Eine Produktionsfirma erstellt ein Lichtdesign im Rahmen eines Angebotes für einen Kunden. In diesem Fall kann man durch Klauseln im Angebot dieses spezielle Design insofern als "nicht verkauft" deklarieren und damit auf einen gewissen Schutz hoffen, für den Fall, daß am Ende ein Mitbewerber ebendieses Design kopiert und preiswerter umsetzt. Solche Fälle soll es ja geben.
    Einfache Maßnahmen bieten jedoch auch nur einfachen Schutz, was will man machen, einen potentiellen Kunden verklagen?
    Und wenn ja, wie will man beweisen, daß das Design weitergegeben wurde?

    Wenn das Design auf der Bühne ist:
    Ganz allgemein kann ich mir nicht vorstellen, daß die erforderliche Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz durch ein Lichtdesign im Normalfall erreicht werden kann.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • Labian
    Verifiziert
    Beiträge
    243
    • 23. Oktober 2010 um 20:23
    • #4

    Wieso sollte der Begriff des geistigen Eigentums bei Licht- und Bühnedesigns aufhören?
    Bei mir bekannten Musicalshows ist dass auch ein nicht zu vernachlässigender Faktor...

    In der Praxis stellt sich natürlich die Frage, wo ein "eigenes geistiges Eigentum" gegeben ist (bei 4 Sechserbars sicherlich nicht) UND wie man im Zweifelsfalle jemanden rechtlich zur Verantwortung ziehen kann bzw. Geld rausbekommt.

    Allerdings sehe ich da keinerlei Probleme (Moralisch und Juristisch) gewisse Elemente oder Designs einer Fernsehshow zu adaptieren, denn Du wirst ja sicherlich nicht das Showdesign 1zu1 nachbauen...

    Viele Grüße

    Fabian

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