ZitatIch gebe ein anderes Beispiel: Man baut für ein Konzert auf und auf dem Weg vom Hotel bricht sich der Sänger das Zungenbein und kann nicht auftreten. Auch wenn jetzt Teile der Leistung nicht erbracht werden können (Konzert mischen), wird dennoch die volle Gage abgerechnet.
Würde im Handwerk nie funktionieren. Quasi Zungenbein mittags gebrochen, für was neues reicht es nachmittags nicht mehr- halber Tag Urlaub.
Schon erstaunlich wie sich die Bezahl- und Abrechnungsgepflogenheiten je nach Branche unterschiedlich entwickelt haben.
Aber ist ja egal, muss ja nicht immer alles gleich sein.
@Bilbo
bei dem Schnitzel ist aber schon auch Salat dabei. Wegen der Gesundheit mein ich :-))
Grüße
Traedei