Hallo alle zusammen,
jetzt haben wir genau das, was ich in meinem ersten Beitrag eigentlich umgehen wollte!
Denn wer sich alle Beiträge von vorne beginnend noch einmal durchliest, stellt fest, dass ich vielleicht nicht alles 100 %ig per Gesetz erklärt habe, aber letztlich alles nachfolgende nur Unruhe und gestiftet hat. Wir sind hier in einem öffentlichen Forum. Fragen sollten beantwortet werden um Wissen zu schaffen (auch Aufklärung ist wichtig). Es hat aber keinen Sinn irgendetwas zu antworten --- nur dass man halt mal was geschrieben hat. Auch Antworten die mit dem Eigentlichen Thema nix mehr zu tun haben, finde ich nicht gut.
Das ist doch alles nicht im Interesse der Person, die die Frage gestellt hat!?! --- ODER???
@ Moderator: SORRY für die etwas unangebrachte Antwort meinerseits, das war nicht so gemeint, wie Du es vielleicht verstanden hast! Aber ausgehend von einer Privatperson ist das in der Tat alles nicht von Belang.
Ausserdem wurde auch ich bereits angegriffen. Zitat Nischl: Hier besteht anscheinend noch gewaltiger Schulungsbedarf!
Das fand ich auch nicht gut schließlich habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ich vom Fach bin.
Falls natürlich eine Gewerbetreibende Person der VT - Branche auf diese Idee kommen sollte, kann ich auch nicht helfen, denn da ist ganz klar ein Pyrotechniker hinzuzuziehen, und der sollte widerum wissen, was er darf. Aber auch ein eventuell Gewerbetreibender darf ja als Privatperson zu Silvester kaufen und abbrennen. Das im Detail zu erklären wäre sehr umfangreich. Wir gehen davon aus, dass zu Silvester eine Privatperson zündelt und dafür ist das nicht relevant.
Und ja, es gibt die Kleinmengenlagerungen von 1to bzw. 333kg allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die in diesm Forum mit Sicherheit nicht von Belang sind. Und auch nur für gewerbetreibende Personen. Wie wir schon festgestell haben für Privatpersonen fast völlig Wurst.
@ Nischl:
1. Anzünder waren schon seit vielen Jahren nicht verboten, wenn sie durch die BAM geprüft waren. Erkläreung dazu: Um es kurz zu gestalten nur ein Beispiel anhand der Raktenen Modellbauer. Diese benötigen Raketentreibsätze für ihre Modelle. Diese werden mit einem elektrischen Anzünder angefeuert. Dieser muss in aller Regel separat erworben und auch montiert werden. Daraus folgt Montage einer Privatperson von zugelassenen Anzündern an pyrotechnische Gegenstände. Dies war nie technisches Feuerwerk, da sonst ja keine Person diesen Modellsport ausüben dürfte. Gleiche Anzünder durften auch zu Silvester an andere Pyrotechnische Gegenstände angebracht werden. Wie schon gesagt, das war nie ausdrücklich durch ein Gesetz erlaubt --- allerdings auch nicht verboten. - Wenn man so will eine Gesetzeslücke, die nun durch das neue Gesetz (zu unseren gunsten) geschlossen wurde. Die zugelassenen Anzünder von z.B. Safex waren ja nur T1 und somit nur für Bühnenpyro usw. hierfür also nicht relevant (da hast Du völlig Recht)
2. Dass das mit den Sicherheitsabständen auf Batterien nicht bekannt ist, verwundert mich. Dies ist Branchenüblich mittlerweile ein recht heftiges Thema. Eben wegen Effekten wie z.B. der Blockbuster (100 mtr. Effekthöhe bei 20 mtr. Sicherheitsabstand) und das ist nur ein Beispiel von vielen! Die teilweise unglaublichen Beiträge in z.B. dem Feuerwerks - Forum o. ä. zeigen schon ganz deutlich, dass es viele Personen und angebliche Profis gibt, die mal nur schreiben, weil sie Spaß daran haben, und nicht etwa weil sie sich auskennen.
3. Auf Balkon usw.: Nach Deiner Aussage dürfte man also einen Fontänenverband (mehrere Fontänenrohre als Batterie) mit einer Effekthöhe von max. 2,5 mtr. auf dem Balkon abbrennen??? NEIN und noch mal NEIN. Alleine dass wir uns hier darüber unterhalten ist doch für Hobby - Zündler schon verwirrend genug! Wie gesagt, das finde ich NICHT GUT. --- So entstehen Missverständnise
4. ADR: Selbstverständlich hast Du recht: Das ADR betrifft nur gewerbetreibende. Sonst bräuchte ja jede Mutter, die Reinigungsmittel im Supermarkt kauft auf einmal ein Beförderungspapier. Wider ein Beispiel für unqualifizierte Beiträge. Das geht nicht an Dich!
5. Auch für offene Ware gibt es bei Privatpersonen keine klare Vorschrift. Allerdings ist es klar geregelt, dass der Verkäufer eine Mitverantwortung trägt! Nur steht nirgends beschrieben in wie weit und für was genau. Ich denke wenn ein Kunde bei mir für 1.000 Euro Silvesterfeuerwerk kaufen sollte, so ist es auch logisch, das ich ihm diese erheblich Menge nicht einzeln in Plastiktüten verpacke --- oder? Das ist doch logischer Menschenverstand.
@ Stefan-1
Deine Lagerrichtlinien beziehen sich auf Gewerbe! Den Rest haben wir doch oben schon mehrmals besprochen!?!
Die Sicherheitsabstände auf Artikeln der Klasse I sind jedoch nur Empfehlungen, im gegensatz zu Klasse II.
Deine Anderen Sicherheitsabstände gelten jeweils auch nur für Pyrotechniker, nicht für Privat.
Und warum stellst Du das in Frage: Das zusammentapen ist verboten ganz klar! Schreib doch nicht so einen Unsinn. Du darfst nur dann zusammentapen, wenn Du Pyrotechniker bist und nicht Privat, wir sprechen jedoch von Privat (Silvester für Jedermann).
Auch Deine verantwortliche Person bezieht sich nicht auf Silvester, denn da ist jeder für sein eigenes Tun verantwortlich. Bei einem Feuerwerk nicht zu Silvester oder durch einen Gewerbebetrieb ist jemand zu benennen, der auch verantwortlich ist.
Es dürfen nur Gegenstände in einzelhandelsgerechter Verpackung verkauft werden --- völlig logisch! auch ganz klar geregelt.
Dein Tipp Feuerwerk-Forum ist das beste Beispiel für viel bla bla mit wenig fachlicher Kompetenz --- das muss ich leider so sagen.
Die 1mtr. Wunderkewrzen haben zwei Zulassungen: Sie dürfen unter dem Jahr für T1 Zwecke gekauft und verwendet werden und zusätzlich sind sie an den drei verkaufsoffenen Tagen frei verkäuflich als Klasse II.
NUN ist mal alles besprochen hoffe ich
Alles weitere würde nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben
MfG