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Beiträge von mogul

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • mogul
    • 1. Dezember 2006 um 11:09

    Hallo alle zusammen,

    jetzt haben wir genau das, was ich in meinem ersten Beitrag eigentlich umgehen wollte!

    Denn wer sich alle Beiträge von vorne beginnend noch einmal durchliest, stellt fest, dass ich vielleicht nicht alles 100 %ig per Gesetz erklärt habe, aber letztlich alles nachfolgende nur Unruhe und gestiftet hat. Wir sind hier in einem öffentlichen Forum. Fragen sollten beantwortet werden um Wissen zu schaffen (auch Aufklärung ist wichtig). Es hat aber keinen Sinn irgendetwas zu antworten --- nur dass man halt mal was geschrieben hat. Auch Antworten die mit dem Eigentlichen Thema nix mehr zu tun haben, finde ich nicht gut.

    Das ist doch alles nicht im Interesse der Person, die die Frage gestellt hat!?! --- ODER???

    @ Moderator: SORRY für die etwas unangebrachte Antwort meinerseits, das war nicht so gemeint, wie Du es vielleicht verstanden hast! Aber ausgehend von einer Privatperson ist das in der Tat alles nicht von Belang.

    Ausserdem wurde auch ich bereits angegriffen. Zitat Nischl: Hier besteht anscheinend noch gewaltiger Schulungsbedarf!

    Das fand ich auch nicht gut schließlich habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ich vom Fach bin.

    Falls natürlich eine Gewerbetreibende Person der VT - Branche auf diese Idee kommen sollte, kann ich auch nicht helfen, denn da ist ganz klar ein Pyrotechniker hinzuzuziehen, und der sollte widerum wissen, was er darf. Aber auch ein eventuell Gewerbetreibender darf ja als Privatperson zu Silvester kaufen und abbrennen. Das im Detail zu erklären wäre sehr umfangreich. Wir gehen davon aus, dass zu Silvester eine Privatperson zündelt und dafür ist das nicht relevant.

    Und ja, es gibt die Kleinmengenlagerungen von 1to bzw. 333kg allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die in diesm Forum mit Sicherheit nicht von Belang sind. Und auch nur für gewerbetreibende Personen. Wie wir schon festgestell haben für Privatpersonen fast völlig Wurst.

    @ Nischl:

    1. Anzünder waren schon seit vielen Jahren nicht verboten, wenn sie durch die BAM geprüft waren. Erkläreung dazu: Um es kurz zu gestalten nur ein Beispiel anhand der Raktenen Modellbauer. Diese benötigen Raketentreibsätze für ihre Modelle. Diese werden mit einem elektrischen Anzünder angefeuert. Dieser muss in aller Regel separat erworben und auch montiert werden. Daraus folgt Montage einer Privatperson von zugelassenen Anzündern an pyrotechnische Gegenstände. Dies war nie technisches Feuerwerk, da sonst ja keine Person diesen Modellsport ausüben dürfte. Gleiche Anzünder durften auch zu Silvester an andere Pyrotechnische Gegenstände angebracht werden. Wie schon gesagt, das war nie ausdrücklich durch ein Gesetz erlaubt --- allerdings auch nicht verboten. - Wenn man so will eine Gesetzeslücke, die nun durch das neue Gesetz (zu unseren gunsten) geschlossen wurde. Die zugelassenen Anzünder von z.B. Safex waren ja nur T1 und somit nur für Bühnenpyro usw. hierfür also nicht relevant (da hast Du völlig Recht)

    2. Dass das mit den Sicherheitsabständen auf Batterien nicht bekannt ist, verwundert mich. Dies ist Branchenüblich mittlerweile ein recht heftiges Thema. Eben wegen Effekten wie z.B. der Blockbuster (100 mtr. Effekthöhe bei 20 mtr. Sicherheitsabstand) und das ist nur ein Beispiel von vielen! Die teilweise unglaublichen Beiträge in z.B. dem Feuerwerks - Forum o. ä. zeigen schon ganz deutlich, dass es viele Personen und angebliche Profis gibt, die mal nur schreiben, weil sie Spaß daran haben, und nicht etwa weil sie sich auskennen.

    3. Auf Balkon usw.: Nach Deiner Aussage dürfte man also einen Fontänenverband (mehrere Fontänenrohre als Batterie) mit einer Effekthöhe von max. 2,5 mtr. auf dem Balkon abbrennen??? NEIN und noch mal NEIN. Alleine dass wir uns hier darüber unterhalten ist doch für Hobby - Zündler schon verwirrend genug! Wie gesagt, das finde ich NICHT GUT. --- So entstehen Missverständnise

    4. ADR: Selbstverständlich hast Du recht: Das ADR betrifft nur gewerbetreibende. Sonst bräuchte ja jede Mutter, die Reinigungsmittel im Supermarkt kauft auf einmal ein Beförderungspapier. Wider ein Beispiel für unqualifizierte Beiträge. Das geht nicht an Dich!

    5. Auch für offene Ware gibt es bei Privatpersonen keine klare Vorschrift. Allerdings ist es klar geregelt, dass der Verkäufer eine Mitverantwortung trägt! Nur steht nirgends beschrieben in wie weit und für was genau. Ich denke wenn ein Kunde bei mir für 1.000 Euro Silvesterfeuerwerk kaufen sollte, so ist es auch logisch, das ich ihm diese erheblich Menge nicht einzeln in Plastiktüten verpacke --- oder? Das ist doch logischer Menschenverstand.

    @ Stefan-1

    Deine Lagerrichtlinien beziehen sich auf Gewerbe! Den Rest haben wir doch oben schon mehrmals besprochen!?!

    Die Sicherheitsabstände auf Artikeln der Klasse I sind jedoch nur Empfehlungen, im gegensatz zu Klasse II.

    Deine Anderen Sicherheitsabstände gelten jeweils auch nur für Pyrotechniker, nicht für Privat.

    Und warum stellst Du das in Frage: Das zusammentapen ist verboten ganz klar! Schreib doch nicht so einen Unsinn. Du darfst nur dann zusammentapen, wenn Du Pyrotechniker bist und nicht Privat, wir sprechen jedoch von Privat (Silvester für Jedermann).

    Auch Deine verantwortliche Person bezieht sich nicht auf Silvester, denn da ist jeder für sein eigenes Tun verantwortlich. Bei einem Feuerwerk nicht zu Silvester oder durch einen Gewerbebetrieb ist jemand zu benennen, der auch verantwortlich ist.

    Es dürfen nur Gegenstände in einzelhandelsgerechter Verpackung verkauft werden --- völlig logisch! auch ganz klar geregelt.

    Dein Tipp Feuerwerk-Forum ist das beste Beispiel für viel bla bla mit wenig fachlicher Kompetenz --- das muss ich leider so sagen.

    Die 1mtr. Wunderkewrzen haben zwei Zulassungen: Sie dürfen unter dem Jahr für T1 Zwecke gekauft und verwendet werden und zusätzlich sind sie an den drei verkaufsoffenen Tagen frei verkäuflich als Klasse II.

    NUN ist mal alles besprochen hoffe ich

    Alles weitere würde nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben

    MfG

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • mogul
    • 30. November 2006 um 17:20

    Natürlich gibt es Vorschriften zum Transport und zum Lagern, allerdings gehe ich mal nich davon aus, dass jemand im "Silvesterbereich" über 1to Transportvolumen kommt.

    Wir sprechen jedoch von einer Privatperson die an Silvester etwas abbrennen möchte und nicht von einer Firma.

    Bei einer Firma sind wider ganz andere Sachen relevant.

    Diesen Beitrag empfinde ich als etwas überflüssig.

    Das währen dann ca. 6.000 bis 8.000 Euro Ladenpreis für Silvesterartikel.

    Also wirklich.

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • mogul
    • 30. November 2006 um 17:17

    Tach Nischl,

    Du hast volkommen recht!

    Auf einigen Silvesterartikeln steht kein Schutzabstand beschrieben. Dann ist dieser natürlich nicht relevant. Allerdings nur bei relativ kleinen Effekten wie z. B. Raketen und 50g Boxen. Bis hierher hast Du auf jeden Fall RECHT.

    Allerdings sind mitlerweile sehr viele (fast alle) Batterien (100 bis 200g NEM) mit einem Sicherheitsabstand versehen. Siehe aktuelles Programm von NICO und weco. Genau das ist ja im Moment das Problem. Bei z.B. der Blockbuster von weco stehen mindestens 20mtr. Sicherheitsabstand dabei (eine Box mit fast 100 Metern Steighöhe) und natürlich ist die Klasse II! Wenige Anbieter haben noch nicht umgestellt, allerdings ist dieses Jahr (bin mir da aber nicht ganz sicher) letztmalig der Verkauf an Endkunden ohne Sicherheitsabstand zulässig. (Wie gesagt das müsste ich mal genauer erörtern. Ausgenommen sind selbstverständlich Gegenstände der Klasse I (Ganzjahresfeuerwerk)

    Ebenfalls bei nahezu dem gesamten NICO Programm stehen mindestens 20 Meter drauf! Bei älteren Batterien musste das nocht nicht drauf stehen (da hast Du schon recht). So bald das aber drauf steht, muss es auch eingehalten werden. Dass das im Regelfall ganz anders aussehen kann, wenn alle Nachbaren auf der Straße zündeln - ist völlig klar. Bei einer Veranstaltung jedoch (beauftragt durch einen Kunden) wie oben zu lesen war, sollte man schon darauf achten. Denn oft genug kommt es auch ausserhalb von Sicherheitsbereichen zu Unfällen!

    Nachdem Du anscheinend ein Profi bist, muss ich Dir nicht erklären, wo das mit den Sicherheitsabständen im Verhältnis zum Höhenunterschied geschrieben steht. Da steht allerdings kein Ausschluss von verschiedenen Klassen?!? Das gilt für alle Pyrotechnischen Gegenstände.

    Mit der Anzündlitze hast Du wider völlig recht habe ich ja auch nicht anders geschrieben. Nur gibt es da auch ab und zu noch "Restbestände" die noch nicht von der BAM geprüft werden mussten, und so auch nicht frei verkäuflich sind. Mehr habe ich doch nicht gesagt.

    Einen elektrischen Anzünder darf selbstverständlich jeder nach Lust und Laune kaufen und auch verwenden (solange er in D von der BAM zugelassen ist (sind auch nicht alle). Dafür gibt es jetzt aber frei verkäufliche Anzündlichter für wenig Geld. Das macht fast mehr Spaß möchte ich mal behaupten.

    Das verbinden von Batterien ist nur dann verboten, wenn man sie z.B. mit Klebeband zusammenklebt, nicht aber wenn man zwei Zündschnüre mit einer entsprechenden Anzündlitze verbindet. Das ist allerdings eine recht dämliche Vorschrift, da die Boxen verklebt wesentlich standfester sind. Das hat rein Rechtlich nur mit dem maximalen NEM von 200g je Batterie zu tun.

    Ein nicht bestimmungsgemäßer Einsatz ist alles, was laut Anleitung nicht erlaubt, oder gar verboten ist (muss ich auch nicht erklären).

    Selbstverständlich Erdboden, da sonst ja auch der Abschuss vom Balkon erlaubt sein müsste!?! Was soll das denn für eine Frage und/oder Aussage sein. Balkontür zu und man hätte keine Personen im Sicherheitsbereich??? OHNE JEDE FRAGE ERDBODEN!!! Es gäbe da auch noch viele andere Beispiele dazu aber das ist völlig logisch. Steht ja auch drauf nur im Freien (Balkon wäre ja auch im Freien)!!!

    Und NEIN, ich bin kein Gutachter für Versicherungen.

    Ich hatte ja im oberen Beitrag schon geschrieben, dass das fast Niemanden interessiert und auch kaum eine Person darüber bescheid wissen kann, allerdings ist es so richtig. Dass die Realität anders aussehen wird steht hierbei ausser Frage.

    Und das mit den zugelassenen Anzündmitteln ist nicht verboten gewesen, es gab nur keine zugelassenen Anzündmittel. Nachdem es seit einiger Zeit auch zugelassene Anzündmittel gibt (müssen mittlerweile auch für Großfeuerwerker zugelassene Anzünder sein) wurde es zusätzlich erlaubt. Einen von der BAM geprüften Anzünder durften die Hobby - Zündler vor vielen Jahren auch schon verwenden, es gab nur leider kaum welche. Für Großfeuerwerker und sonstige Pyrotechniker gibt es aber noch die übergangsfristen in denen die nicht zugelassenen Anzündmittel noch verwendet werden dürfen.

    So nun hoffe ich dass alle Unklarheiten beseitigt sind und verbleibe

    mit den Besten Grüßen aus dem schönen Bayern

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • mogul
    • 30. November 2006 um 12:40

    Übrigens eine endsprechende Zündschnur kann man selbstverständlich käuflich erwerben, wenn sie zugelassen ist (das sind fast alle). Dann kann man auch ein fertiges Feuerwerk nur einmal anzünden und dann genießen!

    Allerdings verkauft nicht jede Garagenfirma auch Zündschnüre zu Silvester, da sollte man dann schon zu einem Profi gehen.

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • mogul
    • 30. November 2006 um 12:36

    Guten Tag zusammen,

    also:

    1. Zu Silvester darf jede Person die über 18 Jahre alt ist und im Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte (das heißt ohne jeden Tropfen Alkohol) Feuererk abbrennen, das man frei erwerben darf. Also Handelsübliches Feuerwerk der Klasse I und II. Die Menge spielt hier keinerlei Rolle.

    2. Natürlich müssen entsprechend der Gebrauchsanweisung auch die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Bei Batterie - Feuerwerk in aller Regel um die 20 Meter. Nun wird es aber auch schon interessant --- denn:
    Höhenunterschiede sind zum Sicherheitsabstand entsprechend zu addieren!!! Das weis kaum Jemand ist aber ganz klar geregelt (dazu später). Wenn also das Dach in einer Höhe con 30 Metern als Abbrennplatz dient, so ist der Sicherheitsabstand in alle Richtungen bereits 50 Meter. Sollte das Dach also kleiner sein als 100 Meter x 100 Meter, so zählt der Bereich um das Gebäude natürlich dazu. Diese Berechnung ist allerdings nur ein Beispiel!!!

    3. Wissen kann das ein normaler Silvester - Zündler meißt nicht, da das im Sprengstoffgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt ist. In 99 % der Fälle passiert auch nix. Allerdings wenn, dann würde das bedeuten, dass die Pyrotechnik für nicht zugelassene Zwecke verwendet wurde. Da gibt es dann auch keinen Versicherungsschutz. Im zweifelsfall recht teuer. Kleines Beispiel dazu: Ein Effekt mit defekter Zündverzögerung fällt vom Dach in einen Kinderwagen und setzt den Effekt erst später frei. --- KEIN Versicherungsschutz durch die private Haftplicht und auch keine Haftung durch den Hersteller, da der Sicherhietsbereich nicht eingehalten wurde und der Artikel nicht für zugelassene Zwecke verwendet wurde. In der Gebrauchsanweisung steht nämlich: Artikel auf den Boden stellen (nicht auf ein Dach o. ä.)

    Fazit:

    Man darf, wenn die Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Allerdings ist es mit Sicherheit ratsam, einen Pyrotechniker für Grossfeuerwerk hinzuzuziehen.


    Für Fragen bitte gerne hier oder per PN

    Bitte keine bla bla Antworten die vom Thema abschweifen!!!

    Und ja, ich habe Ahnung von was ich rede, ich bin Gutachter für Feuerwerke (Großfeuerwerk und Silvesterfeuerwerk)

    Also bitte nicht wie üblich in desem Forum -- erst mal alles in Frage stellen!

    Habe gerade wenig Zeit daher, bitte ich eventuelle Tipp und Rechtschreibfehler zu entschuldigen.

    MfG

  • Lounge Ausstattung

    • mogul
    • 22. September 2006 um 12:17

    Guten Tag,

    also eine Lounge für wenig Geld einrichten ist noch nicht wirklich möglich. Es sei denn Dir und Deinen Gästen ist es egal, wenn mal ein paar Dinge nicht funktionieren. :lol:

    Mal im Ernst:

    Ein solches Objekt einzurichten macht nur Sinn, wenn man einen Partner an seiner Seite hat, der da bereits größere Erfahrungen gesammelt hat. Die technischen Möglichkeiten sind hierbei nahezu unbegrenzt. Alles was man sich so vorstellen kann, kann auch umgesetzt werden (nur eine Preisfrage). Solch ein Partner hat dann auch die nötigen Kontakte, solch ein Objekt "aus einer Hand" einrichten zu können. Extrem viele unterschiedliche Zulieferer sind für solch eine Aufgabe erforderlich, wenn man auf Dauer zuverlässiges Material haben möchte.

    Schick mir mal ne PN mit den wichtigsten Daten: Wann fertig, wo, wie groß, Budget, wie viele Sitzplätze usw.

    Vielleicht kann ich Dir noch ein paar Tipps geben.

    Sonst hilft nur eine kleine Reise durch ein paar Städte, und Ideen sammeln!

    Liebe Grüße

    Thorsten

  • Suche Großhändler

    • mogul
    • 23. August 2006 um 16:26

    Schau hier mal vorbei:

    http://www.le-team.biz

  • C- Haken

    • mogul
    • 9. August 2006 um 17:00

    Ich würde Dir diese empfehlen:

    Als C - Hacken (Vorteil 35cm und trotzdem stabiel)

    http://www.le-team.biz/lshop,showdeta…igg.chaken,.htm


    oder als G - Hacken (Bei mir gibts da keine anderen mehr sind voll super)

    http://www.le-team.biz/lshop,showdeta…igg.ghaken,.htm


    Aber sind ja nur ein paar Tips

  • Magic Night - Glücksburg: Feuerwerk und Kinderaugen

    • mogul
    • 26. Juli 2006 um 11:16

    @ ukw

    Es ist richtig, dass auch kleiner Windstärken bereits relativ große Wirkungen haben können. Allerdins dürfen bei Windstärke 2 oder 2,5 auf keinen Fall Bomben o.ä. aus dem Sicherheitsbereich geraten, dieser ist dann gegebenenfalls zu erhöhen. Aber genau das ist ja der Punkt, wie kannst Du sagen, dass in zwanzig Meter Höhe die Windstärke nicht eine ganz andere war.

    Falls es jedoch wirklich so war, was jetzt nur noch ein Gutachten bringen könnte, war das auf Jedenfall ein Verschulden des Pyrotechnikers.

    Alles was wir bereits per PN ausgetauscht haben zusammengefasst: Möchte ich so etwas nie selbst erleben. Unabhängig wer schuld war. Das hätte auch schnell noch ganz anders ausgehen können, was ich hier jedoch nicht breitlatschen möchte.

    MfG

    Thorsten

  • Magic Night - Glücksburg: Feuerwerk und Kinderaugen

    • mogul
    • 26. Juli 2006 um 10:03

    Tach @ Admin

    Um es ganz genau zu erklären, müsste man folgendes sagen:

    Ab 9 m/s und mehr dürfen nur noch Effekte verwendet werden, welche sich nicht von der Haltevorrichtung lösen können z. B. Fontainen, Vulkane, Sonnen usw. Denn teilweise gehören z. B. kleine Cake - Boxes zum Bodenfeuerwerk, diese verschiessen jedoch kleine Bombetten, welche bei der o.g. Windgeschwindigkeit ebenfalls nicht mehr verschossen werden dürfen.

    Ich hoffe bei Euch ist es etwas kühler als bei mir. :roll:

    bis bald

    Thorsten

  • Magic Night - Glücksburg: Funkelndes Feuerwerk & Kindera

    • mogul
    • 25. Juli 2006 um 14:26

    Habe in Veranstaltungssicherheit darauf geantwortet

    MfG

    Thorsten

  • Magic Night - Glücksburg: Feuerwerk und Kinderaugen

    • mogul
    • 25. Juli 2006 um 14:23

    Tach ukw,

    könnte ich das vorhersagen, währe ich reich!
    Natürlich gibt es Sicherheitsabstände die sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzen, u.a. aus den von Dir genannten.

    Allerdings ließe sich das mit Sicherheit nicht auf Raketen anwenden, da diese eine sehr unkontrollierte Flugbahn haben.

    Daher werden bei vernünftigen Feuerwerken sogenannte Kugelbomben verschoßen, welche eine relativ genaue Flugbahnermittlung zulassen.

    Selbst bei Kugelbomben ist es allerdings so, daß das größte Problem eines Pyrotechnikers der Wind ist. Der Pyrotechniker kann die Windrichtung und die Windgeschwindigkeit ja nur in Bodennähe messen --- und das reicht eigentlich nicht aus.

    Bereits in einer höhe von 5 Metern herschen oft ganz andere Wind und Strömungsverhältnisse als in Bodennähe. Und diese Ausgangssituation kann sich theoretisch jeden Höhenmeter ändern.

    Also zusammenfassend --- mit Sicherheit nicht zu berechnen.

    Erfahrene Pyrotechniker haben dafür den 7. Sinn, allerdings muss man dazu auch schon einiges erlebt haben. Ein weiteres Problem ist natürlich, dass zum Zeitpunkt des Aufbaues ganz andere Wetterverhältnisse herschen können als tatsächlich beim Abbrand. Auch nicht zu berechnen!

    ABER Brennende Teile dürfen nicht zum Boden fallen!!! Früher wurde das etwas lockerer gesehen, bis dann einiges passiert ist. Nun gibt es Qualitätsprüfungen, die vor diesem Problem zwar nicht 100 %ig schützen, jedoch etwas vorbeigen sollen.

    Natürlich ist es auch nicht auszuschließen, daß der entsprechende Pyrotechniker einfach nicht 100 %ig achtsam war, aber das möchte ich natürlich Niemandem unterstellen, wenn ich die Aktion nicht selbst beobachtet habe.

    Wenn Du noch fragen hast, gerne auch per PN oder hier.

    MfG

    Thorsten

  • Tipps für Turnier-Beschallung?

    • mogul
    • 4. Juli 2006 um 17:09

    Es macht doch keinen Sinn, etwas zu kaufen und aufzubauen, wenn dann keiner ne Ahnung hat, wie man das Material bedienen soll!?!

    Gerade der Bereich Sprachbeschallung ist bei einer solchen Veranstaltung nicht pauschal aus dem Ärmel zu schütteln.

    Und wenn ich dann noch überlegen muß solch ein Material zu kaufen, dann macht das denke ich wenig Sinn.

    Aber zu Deiner Frage:

    - also die KME sind für das Geld schon in Ordnung, allerdings würde ich persönlich lieber die Yamaha C - Serie nehmen (Preis- und Leistung für die wenigen Veranstaltungen ist da fast noch etwas besser und die Dinger sind völlig unproblematisch zu bedienen)

    - Von der Endstufe rate ich generell ab, für zwei bis 10 Veranstaltungstage im Jahr wird´s aber reichen.

    - Zu dem Gemini - Teil kann ich nur wenig sagen, hatte ich noch nicht im Einsatz, allerdings ist Gemini auch nicht unbedingt für zuverlässigen Dauereinsatz bekannt. Kenne einige Hobby - DJ´s die sich von Geminipulten wider getrennt haben, ich denke das hatte einen Grund.

    Nicht böse sein!?!

    Wenn Du Fragen hast, dann melde Dich mal, vielleicht kann ich Dir auch ein günstiges Angebot für vernünftiges Material machen?!?

    Beste Grüße aus dem schönen Bayern

  • Nette Preisgestaltung

    • mogul
    • 30. Juni 2006 um 18:41

    Guten Tag zusammen,

    ich wollte nun auch mal meinen Senf dazu abgeben.

    Ansich ist das ja ne schöne Idee, den Azubis solch ein Projekt zu geben. Das finde ich auch wirklich nahezu perfekt, um den Umgang zu erlernen.

    ALLERDINGS - Nie um es tatsaächlich auf den Markt zu bringen!

    Ich verstehe ja den Ansatz der dahinter steckt und gerade dieser ist mit Sicherheit nicht schlecht. Nur trotzdem zu kurzfristig gedacht!

    Erzählt mir bitte mal jemand ein einziges Argument auf folgende Frage:
    Der Gleiche Kunde, der mit nem Studentenausweis als Hobby - DJ diese Anlage (sagen wir mal) 20 mal im Jahr geliehen hat soll auf einmal als eigendlich guter Kunde (waren ja 20 VT´s im Jahr) nen Preis zahlen, der realistisch mindestens einer Preissteigerung von vielen hundert Prozent entspricht??? Ich könnte das meinen Kunden mit Sicherheit nicht erklären! Und selbst wenn ich es irgendwie erklären könnte (was ich bezweifle) kommt sich der Kunde doch zumindest als abgezockt vor - oder?

    Die gesamte Firma macht sich doch selbst völlig unglaubwürdig. Kein Selbstabholer der Welt wird zufrieden sein, wenn er den Preis nicht verstehen kann!

    Wie macht Ihr das dann mit Euren langjährigen und wichtigen Dry hire Kunden, zahlen die dann für die ganze Anlage nur noch einen Euro? :shock:

    Selbst wenn man sagen würde "Ist ja nur eine Aktion" kommen sich alle anderen Kunden, die einen realistischen Preis zahlen müssen, verblödelt vor; oder nicht?

    Solch eine Anlage verleihe ich dem Endkunden für mind. 150 Euro zuzüglich der Steuer. Für Schüler und Studenten kostet das bei mir auch etwas weniger (nämlich 150 Euro incl. der Steuer) :oops: --- Das kann man den Leuten noch erklären! Aber einen solch aggresiven Kampfpreis von 10 Euro kann keiner mehr erklären (Außer dass man ne null vergessen hat).

    Bitte versteht mich nicht falsch!! Jede Firma soll machen, was Sie für richtig hält, und da binn ich auch der letzte, der sich negativ äußert, allerdings reden wir hier in einem öffentlichen Forum. Im nächsten Monat gibt es dann schon in fünf Regionen solche Angebote, im zweiten Monat dann nochmal 20 Regionen dazu, usw. --- weil andere Firmen mitziehen müssen!!! Und dann will ich Euch mal erklären hören, warum die Anlage bei der einen Firma 1.000 % teurer ist als bei einer anderen. :twisted:

    Also, nehmt mir das nicht übel, was ich hier geschrieben habe. Ich denke nur, dass wir alle zusammen in dieser Branche bereits genügend Erklärungsnöte mit den ganzen Garagenfirmen haben und da müssen wir uns nicht selbst noch das geschäft verderben.

    Liebe Grüße aus dem schönen Bayern.

    Thorsten

  • FD34 2x3Weg-Ecken für 4-Punkt Traverser RAUM Oberfranken

    • mogul
    • 30. Juni 2006 um 17:57

    Auch in Bayreuth vorhanden

  • Pyro-Technik

    • mogul
    • 20. Mai 2006 um 12:05

    http://www.le-team.de :)

  • Händler für Schukokabel, Klettbänder etc.?

    • mogul
    • 18. Mai 2006 um 17:54

    Steht doch dabei, das ist ein Pirelli oder auch Preflex!!

  • Händler für Schukokabel, Klettbänder etc.?

    • mogul
    • 18. Mai 2006 um 10:38

    http://www.le-team.biz

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