scheint ein netter Laser zu sein. Bedenke allerdings das Laserklasse 3b unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden darf.
Auszüge aus der BG-Vorschrift:
"Klasse 3 B: Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für
das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut."
"Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen so eingerichtet
sein, dass unbeabsichtigtes Strahlen verhindert ist."
"Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der
Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich
zu bestellen."
Mal informieren wie die rechtliche Verordnung zum Betreiben von Lasergeräten ab 5mW ausgelegt ist... dann erst entscheiden ob so ein schickes Teil Deine Parties verzaubern soll.
oder
http://www.mediazero-shop.de/catalog/info2.php
Abschnitt 7 beachten:
...ansonsten, wenn Du den ganzen Rummel nicht haben willst, hol Dir einen 4,9mW Grünlichtlaser.
ina