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Beiträge von andi.bt

  • Software-Lizenz

    • andi.bt
    • 9. Juni 2012 um 20:37

    OEM Versionen zu kaufen ist (momentan) kein Problem - kann man im übrigen auch ganz legal bei Microsoft downloaden (hab selber dadurch ein paar hundert Euro gespart). Auch die Schüler und Studenten Lizenz darf ja nach Beendigung des Studiums weiterhin legal weiter genutzt werden (ausgenommen zu gewerblichen Zwecken).

    Was mir aber schon mal passiert ist: schnell Access benötigt. also was tun? => softwareload.de .. Produkt gekauft, per Kreditkarte gezahlt, Seriennummer bekommen und was ist? Ungültig!

    Ein Anruf bei MS hat dann leider auch nicht geholfen und auf das Geld warte ich heute noch von softwareload..

  • Erfahrungen mit Alustage SC Light Podesten

    • andi.bt
    • 8. Juni 2012 um 22:40

    mit Alustage leider nicht - dafür mit ERGO Lay von 2M. Sind auch universell mit Steckfüsen und Layher einsetzbar und mit 30 kg auch schön leicht.

  • I don't need that, 2.0

    • andi.bt
    • 7. Juni 2012 um 13:28

    genau meine Meinung! Es ist kein Problem mal 12 Stunden auf der Baustelle zu sein und wenn alles schief geht dann eben auch mal 14 (dann ist aber auch mal Schluss mit lustig!) - aber die Planung sollte dann schon so sein, dass man danach ins Hotel geht und keine 100 km fährt oder man einen ausgeruhten Fahrer bekommt..

    Bei größeren Party-Jobs bin ich als LKW Fahrer (wenn es danach gleich heim geht) definitiv während der Veranstaltung im Bett und nicht hinterm Pult oder gar vor der Bar..

    Die Ausnahmen wo es nicht so läuft halten sich zum Glück stark in Grenzen..

  • Beleuchtung unter Wasser

    • andi.bt
    • 4. Juni 2012 um 12:32

    Kapego hat Unterwasser-LED im Programm..

  • I don't need that, 2.0

    • andi.bt
    • 4. Juni 2012 um 10:59

    kenn ich mit Schuko-Kabeln.. da war es ne Platzwunde über dem Auge..

  • Die Nullüberwachung - oder: neues aus der Rockline-Schmiede

    • andi.bt
    • 3. Juni 2012 um 23:11

    sorry - hab ich wohl überlesen..

  • Pimp my LED Moving Head

    • andi.bt
    • 3. Juni 2012 um 22:44

    was kostet denn eine Linse? hätte Interesse :)

  • Die Nullüberwachung - oder: neues aus der Rockline-Schmiede

    • andi.bt
    • 3. Juni 2012 um 22:39
    Zitat von "TomyN"

    [


    Was genau? Die Bündelung kann's nicht sein, wenn die Belastung entsprechend ausgelegt ist.

    Ich tippe auf fehlende Aderendhülsen:

    VDE 0100-520:1985 (ich gebs ja zu.. bissl veraltet.. aber war so in meinen Ausbildungsunterlagen und die sind erst 2 Jahre alt) sagt:

    11.10 Anschluß von mehr-, fein- und feinstdrähtigen
    Leitern
    11.10.1 Zum Schutz gegen Abspleißen und Abquetschen
    einzelner Drähte von mehr-, fein- und feinstdrähtigen
    Leitern müssen geeignete Klemmen verwendet oder
    die Leiterenden besonders hergerichtet werden.
    11.10.2 Das Verlöten (Verzinnen) des gesamten Leiterendes
    von mehr-, fein- und feinstdrähtigen Leitern ist
    nicht zulässig, wenn Schraubklemmen verwendet werden.
    11.10.3 Verlötete (verzinnte) Leiterenden von fein- und
    feinstdrähtigen Leitern sind bei Anschluß- und Verbindungsstellen,
    die betrieblichen Relativbewegungen zwischen
    verlötetem und nicht verlötetem Leiterteil ausgesetzt
    sind, nicht zulässig.

    als geeignete Klemmen gelten NUR Federzugklemmen. Dort ist je nach Hersteller der Einsatz von Aderendhülsen sogar verboten.

    Und ich würde mal behaupten diese Vorschrift gibt es immer noch in der VDE...

  • Flammenprojektoren / Flamejets, CO2 Shooter

    • andi.bt
    • 29. Mai 2012 um 21:43

    dazu ist das Forum ja da - um zu helfen :)

  • T2

    • andi.bt
    • 28. Mai 2012 um 16:33

    § 47 Übergangsvorschriften

    (2)Pyrotechnische Gegenstände nach § 5 , für die vor dem 1. Oktober 2009 eine Zulassung erteilt wurde, dürfen auch weiter‐ hin, längstens jedoch bis zum 03. Juli 2017 im Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden. Die Kennzeichnung dieser Gegenstände er‐ folgt nach Maßgabe der bis zum 30. September 2009 geltenden Bestimmungen.

    (3) Absatz 2 Satz 1 findet entsprechende Anwendung für

    1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV, für die vor dem 1.Oktober 2009 eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum 1. Oktober 2009 bei der Bundesanstalt beantragt wurde,

    2. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 4 für die vor dem 4. Juli 2013 eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum 4. Juli 2013 bei der Bundesanstalt beantragt wurde, und für die die Durchführung des Qualitätssicherungsverfahrens nach § 20 Absatz 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffge‐ setz in der bis zum 1.Oktober 2009 geltenden Fassung nachgewiesen ist.


    das steht in der letzten mir bekannten Änderung es Sprenggesetzes zum Oktober 2009 drin.

  • T2

    • andi.bt
    • 27. Mai 2012 um 18:25

    Geht es dir um ne allgemeine Aussage oder um einen speziellen Effekt?

  • VDE 702 an Kaltgerätekabeln

    • andi.bt
    • 26. Mai 2012 um 21:13

    jedes Jahr bei der Geräteprüfung kommt auch die Kiste mit den Kaltgeräten dran :D und der bestand wird von Jahr zu Jahr kleiner..

  • Flammenprojektoren / Flamejets, CO2 Shooter

    • andi.bt
    • 24. Mai 2012 um 00:45

    wenn du staatl. geprüfter Pyrotechniker bist dann müsstest du dich ja auskennen ;)

    Bevor ich dir die Frage beantworte erstmal eine Grundlage.

    Es gibt zum einen "pyrotechnische Effekte" und zum anderen "feuergefährliche Handlungen".

    Pyrotechnische Effekte ist alles wo ein Stoff drin ist der nach Sprengstoffgesetz nur von befähigteten Personen verwendet werden darf (z. B. Schwarzpulver)

    Feuergefährliche Handlungen betrifft alles was brennbar ist aber keinen Stoff nach Sprengstoffgesetz enthält (Flamejet, Brennpaste, etc.)

    In der Praxis ist es so, dass du für pyrotechnische Effekte im Theater eine Genehmigung von einem Amt benötigst (außer beim Großfeuerwerk - da muss es nur angezeigt werden). Eine feuergefährliche Handlung musst du nur von der Feuerwehr genehmigen lassen - meistens reicht es sogar es nur anzuzeigen und sie davon zu überzeugen, dass man sich genug mit dem Brandschutz beschäftigt hat. Das ist von Ort zu Ort verschieden. In manchen Städten kommen sie da wegen jedem Furz und dann gleich in Massen und in manchen Orten kriegt man nur ein "ja passt schon" zurück..

    Auch ist es ein Unterschied ob Indoor oder Outdoor - beides ist prinzipiell möglich. Outdoor habe ich nicht das Problem, dass sich Gas durch eine defekte Gasleitung ansammeln könnte - dafür muss ich mit Wind rechnen der die Flammenrichtung verändert.

    Der Vorteil an Outdoor ist, dass ich es z. B. mit in ein Feuerwerk einbinden kann uns somit dem Genehmigungsverfahren entgehe - denn Feuerwerk muss man ja nur anzeigen.. Das beste ist es die örtliche Feuerwehr, Abteilung Brandschutz vorher anzurufen und denen zu sagen was man machen will - die sagen dann schon was sie von dir wollen..

    Was du aber dennoch tun musst ist dein Personal einweisen und das ganze ausreichend erproben. Evtl. auch mal Notfalleinsätze proben (was ist zu tun wenn man Gasaustritt bemerkt? wie reagiere ich auf brennende Personen? wie funktionieren die Feuerlöscher?)

    eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung findest du in diesem Link:

    http://www.pyrotechnik.de/files/service/…entation%29.pdf


    LG

    Andreas Hofmann
    staatl. geprüfter Großfeuerwerker

  • Welches Fluid für Hazer?

    • andi.bt
    • 22. Mai 2012 um 22:49

    okay - dann ist doch das gleiche drin aber es kommt auf jeden Fall was anderes raus..

    soweit ich weiß gibt es das HZL Fluid auch noch mit JB Systems Aufdruck - ist aber kompatibel mit Antari.. eventuell danach mal suchen oder mal die großen Shops anrufen (großes T, großes M, etc.) ob die das Originalfluid bestellen können.

  • Welches Fluid für Hazer?

    • andi.bt
    • 21. Mai 2012 um 21:44

    Bei Hazern grundsätzlich immer das Originalfluid! Die Verdampfungstemperatur ist zu verschieden, dass man da auch mal ein anderes Fluid rein schütten kann ohne, dass man Angst um sein Gerät haben muss..

    Das es zu einer Glycolzersetzung wie bei manchen Nebelmaschinen kommt halte ich zwar für unwahrscheinlich (weil ein Hazer bei etwa 50-70° verdampft und eine Nebelmaschine bis zu 350° hat) aber dennoch würde ich mal behaupten: Gerät und Fluid aufeinander abzustimmen ist auch gesünder (für den Menschen und die Maschine).. und wahrscheinlich beim Verbrauch auch noch billiger..

    Ach ja: Look und SF können nicht beide gleichzeitig funktionieren - es wird zwar oft behauptet in beiden steckt die gleiche Technik drin aber Look ist definitiv schlechter und verbraucht wesentlich mehr Fluid UND der Dunst verhält sich anders (Direktvergleich).. somit würde ich sagen die haben auch verschiedene Verdampfungstempereaturen.

  • Haltbarkeitsdatum von Entladungslampen

    • andi.bt
    • 17. Mai 2012 um 00:04

    ich habe zumindest nichts gegenteiliges gehört - und im Beipackzettel von Osram steht auch nix drin (zumindest nicht in der HMI 575 die grad neben mir liegt)...

    Das schlimmste was passieren kann ist, dass der Brenner explodiert - das kann dir aber theoretisch auch bei einem neuem Leuchtmittel passieren, nur ist das das Risiko wahrscheinlich etwas geringer

  • Desmag Artikel "Selbstständige sollen mehr zahlen!"

    • andi.bt
    • 15. Mai 2012 um 21:37

    das fängt noch viel früher an - wo muss man denn als Selbstständiger seine Kalkulation ansetzen? reichen 2.500 EUR netto? oder überlebt man schon mit 2.000? oder müssen es gar 4.000 sein? Wie muss man seine Auslastung und seine Tagessätze in der Kalkulation ansetzen?

    Alles Fragen die unsere Branche sehr speziell machen - und keiner der eine wirkliche Antwort darauf geben kann...

  • Haltbarkeitsdatum von Entladungslampen

    • andi.bt
    • 15. Mai 2012 um 21:30

    bisher habe ich sowas nur von Xenonlampen gehört (nicht die fürs Auto - die für die Scheinwerfer aus der antiquaren Abteilung ;) ). Allerdings sind das ja auch Höchstdrucklampen (= Betriebsdruck bis zu 100 bar)...

  • Desmag Artikel "Selbstständige sollen mehr zahlen!"

    • andi.bt
    • 14. Mai 2012 um 22:31

    ich hab grundsätzlich auch nichts gegen eine Pflichtversicherung - solange ich nicht mehr Einzahle als fest Angestellte bei gleichem Einkommen bzw. dann auch entsprechend mehr Rente bekomm - gerne! Noch besser wäre es natürlich wenn ich mir raussuchen kann wo ich mich versichern lassen will. Also ob Privat oder Gesetzlich und zu welchen Konditionen, etc.

  • I don't need that, 2.0

    • andi.bt
    • 14. Mai 2012 um 00:20
    Zitat von "Audiowerk"

    Das ist Zweiphasenpendelstrom

    das Wort hab ich schon mal gehört und hab mich damals schon gefragt: Was ist das und wie funktioniert das??? Google gibt da leider keine wirklich hilfreiche Antwort..

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