Beispiel Pflichten des Veranstalers:
ZitatDer Veranstalter ist für alle organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung umfassend verantwortlich.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass für alle im Zusammenhang mit der gesamten Veranstaltung zu erwartenden Situationen die notwendigen Risikobeurteilungen (z. B. Gefährdungsanalyse, Sicherheitskonzept) erstellt werden. Die jeweils erforderlichen Maßnahmen sind mit allen Beteiligten abzustimmen und die Abläufe entsprechend zu koordinieren.
Der Veranstalter hat die organisatorische Einbindung und vertragliche Gestaltung aller an der Veranstaltung Beteiligten zu regeln. Zur Realisierung einer qualitätsbasierten und risikominimierten Dienstleistung ist es erforderlich, die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der beteiligten Auftraggeber und Auftragnehmer abzugrenzen. Hierzu hat er ein Organigramm zu erstellen und den Beteiligten bekannt zu geben.
Der Veranstalter hat Veranstaltungs- und Produktionsstätten sorgfältig auszuwählen, so dass die geplante Veranstaltung sicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Gegebenenfalls sind Abstimmungen mit dem Betreiber, Fachkundigen und den zuständigen Behörden erforderlich.