Hallo!
ich glaube mich tritt ein Pferd...
wir haben einen Job angenommen, wo bisher mit unserem Auftraggeber nur gute erfahrungen gemacht wurden.
Der Job war Ende Mai, seitdem zieht sich das mit der Zahlung.
Geschichte:
Rechnung abgeschickt.
Drei Wochen nichts gehört
Korrektur-Aufforderungen bekommen
Gutschrift geschickt, telefonisch zugesichert bekommen, sobald die Gutschrift eingeht, wird die differenz überwiesen
Vorgestern an die Zahlung nett per SMS erinnert
und nun diese Antwort bekommen:
folgende Unterlagen brauche ich damit ich eine Zahlung ausführen darf:
1. Kopie Gewerbeschein
2. Kopie Haftpflichtversicherung incl. Mitarbeiterversicherung
3. Bescheinigung in Steuersachen aktuell
4. amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
5. Die Rechnung im Original mit Unterschrift
6. Aufführung der Namen des von Dir eingesetzten Personals, sowie exakte Funktion
7. Sozialversicherungsnachweise des Personals, Kontoauszüge Minijobzentrale etc.
Wenn diese Unterlagen alle vorliegen und geprüft wurden, werde ich überweisen.
1 bis 3 ist üblich und kein Problem, aber klärt mich doch mal auf:
Gibt es einen Gerichtsbeschluss der besagt, dass wenn ich selbstständige vermittle aber selber abrechne(meine Subs schreiben mir die Rechnung) ich unter die AÜG falle???
Ist eine Maschinell erstellte Rechnung unterschriftspflichtig???(war doch eher mal so, wenn ich unterschreibe, schreibt der empfänger mal eben "betrag erhalten" dazu und ich kann nichts nachweisen...)
Was hat die Minijobzentrale mit meinen Subunternehmern, die nicht nur bei mir tätig werden, zu tun?
Wie soll es ihn betreffen bei dem einmaligem Job???
Wieso interessiert ihn, wer was da gemacht hat? das lässt sich bei dem Auftrag nicht reproduzieren(die Leute mussten in der Kölnmesse Video-Screens aufhängen, da die genaue Funktion ist eh definitionssache)...
Ist es eine neue Masche um nicht bezahlen zu müssen??? Weil solche Anforderungen wären eher VOR Auftragsvergabe bekanntzugeben, oder? Oder ist demnächst der Trend von den Selbst-Organisierten Crews wieder weg zu den angestellten Sklaven alias A** oder zu den einzelnen um ihr Brot kämpfenden Einzelgängern?
MfG,
Alexei, der gerade die Welt nicht mehr versteht.
P.S. Was berechnet man normalerweise für nicht erscheinendes vermitteltes Personal Dritter?
P.P.S. Ist eine mündliche Vereinbarung eines Jobs gültig, oder muss man einen Auftrag erst schriftlich erteilen, damit man im Falle fehlendes Personals nicht auf den Kosten sitzen bleibt?
P.P.P.S. Ist es Normal, dass Subunternehmer, die eigentlich durch einen groß werden, einen unterbieten wollen, am Vorabend Ihre Loyalität bekennen, direkt danach infolge einer 14-tägigen Zahlungsverzögerung(Grund siehe unter anderem oben) einen wegen Betrug anzeigen wollen?
MfG,
Alexei
Ich hoffe um rege Beteiligung.