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  2. Volker

Beiträge von Volker

  • 1 Jahr mit KV2 Audio und dem ES 1.0 System - Erfahrungen

    • Volker
    • 28. Dezember 2011 um 08:42

    Stefan hat mit seinem Posting oben völlig recht. Allerdings gehört er auch zu den wenigen Kollegen, denen man ein Stück Holz und irgendeinen Treiber in die Hand drückt und er baut daraus ne funktionierende Box und zu allem Überfluss noch ein perfektes Setup für irgendeinen Controller, den er gerade im Lager hat im Zusammspiel mit irgendwelchen gerade rumstehenden Amps.

    Ich denke aber der Ansatz von Controlleramps ist neben dem Vertrieb an Leute ohne oder mit geringerer als Stefans Fachkompetenz unter anderem auch dem Umstand geschuldet, dass die Produktionen immer größer und aufwendiger werden. Bleibt man mal bei d&b und nimmt den diesjährigen Grandprix. Da hingen mehrere 100 Dosen aus der J, Q und was weiss ich Serie. Hätte nun jeder Verleiher seine eigenen Amps, seinen eigenen Controller und seine eigenen Setups, würde das nie zusammen funzen. Im Prinzip gilt das ja für diverse Events etwas größerer Gangart, bei denen das eigene Material nicht ausreicht. Oder aber wenn bei Mehrfachproduktionen Material zugemietet werden muss. Es gibt heute so viele Controller, Amps und Setups, da ist es schlicht einfacher, wenn man bei Boxen des Hersteller xy immer mit dem Standardamp zu tuen hat anstatt sich 30 verschiedene Softwarelösungen aufs Laptop zu spielen um die ganzen Controller anzugleichen.

    Was die "Schränke" bei d&b angeht, so kommt ja demnächst Abhilfe...

    Zu KV2 Audio kann ich nix beitragen, ich habe das System noch nie getestet. Die Zeit von 30kg-2-Kanal-Amps ist jedoch meiner Ansicht nach (Philosophie hin oder her) vorbei, vor allem wenn man mehrere für ein System braucht.

    VG,
    Volker

  • Endlich: pdf-Rechnung ohne elektron. Signatur wird "legal"

    • Volker
    • 21. Dezember 2011 um 15:34

    nur mal zum Thema "wie soll es der Prüfer erkennen":

    Ein Prüfer ist (im Normalfall) nicht doof. Viele Sachen erkennt man schon aus dem ein oder anderen Grund. Bei manchen weiss man es auch ( Telekom pdfs ), aber hat deshalb jemals ein Prüfer ein Faß aufgemacht und den Vorsteuerabzug gestrichen ? Nur wenn man ihn geärgert hat...
    Nicht alles, was nicht beanstanded wird, ist auch automatisch richtig oder wurde vom Prüfer nicht gesehen. Das kann auch völlig andere Gründe haben.

    Es macht Sinn das BMF-Schreiben abzuwarten. Alles andere ist Spekulation.
    Wer mag kann sich ja schonmal die bei der EU erhältlichen 45 Seiten in englisch durchlesen, das BMF-Schreiben dürfte sich daran anlehnen. Aber wäre das so einfach, gäbe es das Schreiben schon - und die FAQ wären nicht von der homepage verschwunden...

    Das endgültige BMF-Schreiben wird im Februar erwartet. Der Entwurf wird schon länger auf Länderebene diskutiert.
    Was für die Vorsteuer vielleicht aufgrund der Gesetzesänderung geregelt ist, ist für die Ertragssteuern noch lange nicht geregelt (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung...). Wenn dann muss alles geregelt werden. Was bringt es einem, wenn man zwar die Vorsteuer ziehen kann, aber die BP streicht den BA-Abzug. Wie gesagt, wartet ab und dampft das Thema bis dahin ein, macht mehr Sinn.


    Schöne Feiertage !!!

  • Endlich: pdf-Rechnung ohne elektron. Signatur wird "legal"

    • Volker
    • 20. Dezember 2011 um 22:13

    ganz so einfach wie vom Kollegen Ringhoff beschrieben ist es leider nicht. Das zeigt sich unter anderem daran, dass die FAQs zu dem Thema von der Seite des Bundesministeriums zwischenzeitlich wieder verschwunden sind...

    Das dazu noch ergehende BMF-Schreiben wird von der Fachwelt daher mit Spannung erwartet.

    Es gibt da noch diverse Randprobleme, u.a. die nötige Sicherstellung der Archivierung in unveränderbarer Form für die üblichen 10 Jahre - und damit ist nicht das Abheften eines Ausdrucks gemeint.

    Aber: hier ist ein PA-Forum ;)

    VG,
    Volker

  • neues Low-Price Pult von MA

    • Volker
    • 20. Dezember 2011 um 21:51

    in der Beschreibung steht nix von Motorfadern, also werden es wohl keine sein.

    Man kann folglich zur Messe noch ne "pro" oder "mk2" Version nachschieben. Mit Motorfadern fänd ich das Ding echt interessant...

    LG

  • Eierlegende Wollmilchsau PA gesucht

    • Volker
    • 20. Dezember 2011 um 21:39

    auch auf die Gefahr hier Prügel zu beziehen:

    Meines Erachtens brauchst Du d&b 1xQ7 mit 2 QSubs (pro Seite).
    Eigentlich treffen (zumindest meiner Meinung nach) alle Deine Anforderungen auf dieses System zu. Klein, Top vergelcishweise dezent, drehbar, Pegel für Disco usw...
    Für kleine Sprachnummern die Tops ohne Bässe. Dann die Variante mit einem Bass - Stange - Top (oder Top irgendwo geflogen) usw... außerdem eben ggfs. mit 2 Bässen - Stange - Top . Meines Erachtens ist das im mittleren Bereich die eierlegende Wollmichsau, aber das mag jeder anderes sehen.

    "bezahlbar" ist immer relativ.

    Wir haben genau so ein Setup für alle Arten der von Dir genannten Veranstaltungen.
    Einzig die Verwendung als Linearray in Verbindung mit Q1 würde ich nur bedingt empfehlen, aber q1 ist eben geschmackssache. Wir haben es nicht.

    bei größeren Veranstaltungen kannst Du es (das Q7, ggfs. eben auch Q1) und die Subs in nahezu unbegrenzter Anzahl zumieten.

    Ja ich weiss auch dass ich mich mit diesem Posting weit aus dem Fenster lehne, aber ich persönlich bin von dem o.g. System in der Zusammenstellung für die genannten Anwendungsfälle völlig überzeugt. Das bedeutet auch nicht, das andere Hersteller es nicht genausogut können. Ehrlich gesagt wüßte ich aber gerade nicht,wer ein vergleichbares System hat.

    Das vom Vorposter während des Verfassens meines Beitrages genannte VRX habe ich auch schon häufiger auf den von Dir genannten Baustellen angetroffen. geht auch. T24 finde ich persönlich schon etwas (optisch) groß.

    VG,
    Volker

  • Kleinanlage verleihen/vermieten

    • Volker
    • 18. Dezember 2011 um 21:36

    lies Dir nochmal die obigen Postings durch...

  • Kleinanlage verleihen/vermieten

    • Volker
    • 16. Dezember 2011 um 21:24

    Audiowerk: ich meinte nicht Deine Tätigkeit. Sondern die des T-Starters.

    sebastian: verminderter USt-Satz für Künstler: Vorsicht. Da wird es kompliziert. Als Einstieg mal http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html . Ein Tonschrauber, auch wenn er noch so qualifiziert ist paßt da nirgendwo rein. Außerdem sollte man nicht aus der Tatsache, dass Künstler und z.b. Anwälte unter §18 des EStG fallen, schließen, dass es sich um eine gleiche Tätigkeit handelt...

    Wir sollten das Thema hier beenden.
    Was gegen eine Verschiebung nach cash-&co spricht kann ich nicht nachvollziehen.

    VG

  • Kleinanlage verleihen/vermieten

    • Volker
    • 16. Dezember 2011 um 12:05

    es macht evtl. Sinn das nach Cash/Co zu verschieben...

  • Kleinanlage verleihen/vermieten

    • Volker
    • 16. Dezember 2011 um 10:16

    Bei "Liebhaberei" geht es nicht darum ob man etwas gern macht, sondern um die Einkunftserzielungsabsicht.

    Wird eine untenehmerische, insbesondere nebenberufliche Tätigkeit als Liebhaberei qualifiziert, dann liegt das daran, dass man über einen längeren Zeitraum (absichtlich) nur Verluste mit der Betätigung macht, also quasi das Hobby über Steuererstattungen bzw. -minderungen (weil Verrrechnung der Verluste mit Arebeitnehmereinkünften ( Lohnsteuerabzug) oder anderen positiven Einkünften ) mitfinanziert. Das geht natürlich nicht.
    Alles andere geht hier aber zu weit.

    Dass man für eine selbständige Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung braucht ist logsich, denn es ist ja eben keine gewerbliche Tätigkeit. Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer einfach. Die Vermietung von Lautsprechern ist aber ganz sicher keine selbständige Tätigkeit, zumindest nicht in der hier dargestellen Form. Schaut Euch doch mal den Katalog und die Rechtsprechung zum §18 EStG an.
    Es handelt sich hier aber um ein PA-Forum...

    Der §19 UStG (Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuer) ist kein Paragraph für Selbständige. Der gilt für Unternehmer, also auch Gewerbetreibende.

    Die Kurzfassung ist:
    Gewerbeschein und erklären wäre richtig.
    Alles andere könnte Ärger geben, kann aber auch gutgehen weil es nie auffällt.

    Den richtigen Weg muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich empfehle den ersten.

    VG

  • Kleinanlage verleihen/vermieten

    • Volker
    • 15. Dezember 2011 um 19:44

    aua.

    Kleinbetragsrechnungen:
    Das ist in erster Linie wichtig für den Vorsteuerabzug, da die Anforderungen an das Rechnungsdokument geringer sind.
    Ausstellen darf die jeder, der umsatzsteuerpflichtig ist, sofern ein Hinweis auf die Umsatzsteuer enthalten ist.
    Jeder, der nicht umsatzsteuerpflichtig ist (z.B. Kleinunternehmer) darf das auch. Sollte sich aber keinen Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer erlauben, denn es ist bei ihm ja keine drin!
    Die Frage macht eigentlich überhaupt keinen Sinn.

    Die Anstiftung zur Schwarzabrechnung lasse ich mal unkommentiert.

    Vielleicht rettet unseren Kleinstunternehmer ja der §46 EStG.

    Was ist denn so schwierig daran 20 € in den Gewerbeschein zu investieren? Ein Karton Einnahmenbelege, ein Karton Ausgabenbelege, von mir aus noch ne Abschreibung (wobei man das bei den hier genannten Umsätzen, alten vorhandenen Boxen und vermutlich reichlich Ausgabenpotential meines Erachtens vernachlässigen kann). Am Jahresende die Kartons zusammenrechnen, Strich drunter, Ergebnis in die Steuererklärung, fertig. Das dauert doch beim geschilderten Umfang keine 10 Minuten. Ne Haftplfichtversicherung halte ich für jemanden, der Boxen im genannten Umfang an Selbstabholer vermietet für entbehrlich - zumindest sofern keine sich evtl. selbst entzündende Endstufe mitgegeben wird. Lfd. Kosten also: Null. Zwei Boxen auf ner eigenen Homepage zu bewerben ist doch albern.

    Steuern zahlt auch nur wer wirklich Geld verdient.

    Was die Liebhaberei angeht: da geht es im wesentlichen um die Aberkennung von Dauerverlusten. Gewerbebetriebe mit Totalgewinn und evtl. längerer Anlaufphase fallen nicht darunter. Hier sollte ggfs. ein STeuerBerater befragt werden.

    Die Steuerfahndung wird sich nicht für unseren Miniminiverleiher interessieren. In Ordnung oder gar zulässig ist die Cash-und-wech-Praxis damit aber ganz sicher nicht.
    Am Rande sei der Hinweis erlaubt, das es beim Strafsachenfinanzamt nicht nur die Fahndung (also den Wohnungs-/Objektinhalt ggfs. steuerlich überarbeitenden Außendienst) gibt...
    Mal unterstellt es gibt keine Buchführung, keine Unterlagen und durch einen dummen Zufall kommt das alles raus. Irgendwie gibt es auch Kontrollmaterial. Aufgrund weiterer Zufälle sogar aus verschiedenen Jahren und aus was weiss ich für einem Grund letztlich über eine Zeitspanne von sagen wir mal 10 Jahren. Dann könnte jemand auf die Idee kommen, unserem Kleinstvermieter für 10 Jahre rückwirkend mal ein paar Einkünfte zu schätzen. In Ermangelung jeglicher Buchführung und weil alle Unterlagen Belege usw... entsorgt wurden, kann das ganz leicht für alle Beteiligten echt anstregend werden. und selbst wenn nur 1000 Euro geschätzt werden - auf 10 Jahre sind das auch schon 10k.

    Muss das sein ?

    Frohe Weihnachten!

  • Akutes Problem mit dem Vermieter einer Location

    • Volker
    • 26. November 2011 um 21:33

    Es ist so manches pfändbar beim Gewerbetreibenden, geschützt sind eigentlich nur die Dinger, die er zum unmittelbaren ausüben seiner Tätigkeit (also nicht durch Mitarbeiter) benötigt.
    Ich denke im vorliegen Fall hätte in der Tat ein Streit über die letzten zwei Boxen ausberechen könnte und vereinzelte Scheinwerfer, aber Zeug im u.g. Ausmaß ist sicher nicht unpfändbar.
    Im vorliegen Fall geht es ja auch nicht um einen Handwerker, sondern um jemanden, der aus dem Betrieb eine Diskothek (oder was das war) Geld ziehen will. Diskothek durch Vermieter geschlossen bedeutet: zeug ist pfändbar.
    Man kann auch bei nem Handwerker pfänden, im Eilverfahren die Gewerbeuntersagung durchboxen und dann das Zeug verwerten. Aber das geht hier zu weit.
    Ne Austauschpfändung ( L Acoustics gegen Omintronic oder so) wäre auch denkbar.

    Sei froh das die Nummer für Dich erledigt ist und Du Deinen Kram so einfach wieder zurückbekommen hast. Das hat vermutlich aufgrund Deiner Schildung nicht an den Nachweisen gelegen, sondern weil der Objekteigentümer einfach keine Lust auf das generve hatte. Je nachdem was da hing ist der professionelle Verwertungserlös ( Ausbau durch Fachleute, Versteigerung, Aufgeld usw... ) zu marginal, dass es keinen Sinn macht und es ihm mehr bringt, wenn Du den Kram schnell wegschaffst und die Halle wieder frei wird.
    Das er Dir keine Lästigkeitsgebühr aufs Auge gedrückt hat ( "zahl 3000 euro und wir verzichten auf die Detailerörterung) wundert mich jetzt ein wenig, aber vielleicht liegt es an der vorweihnachtlichen Stimmung nach eröffnung zahlreicher örtlicher Weihnachtsmärkte.

    Frohes Fest !

  • Akutes Problem mit dem Vermieter einer Location

    • Volker
    • 25. November 2011 um 14:30

    Eigentlich heisst die richtige Ansage:

    Ganz schnell alle Belege raussuchen. Ich hoffe für Dich dass Du alles auf regulären Wegen erworben hast und entsprechende Rechnungen, nach Möglichkeit mit Seriennummer und nicht ausgerechnet vom Mieter der Location rumliegen hast.
    Richtig lustig wird es, wenn Du größere Mengen selbstgebauter Kabel verwendet hast...
    Mietvertrag und Aufkleber sind ein Indiz, aber nicht wirklich aussagekräftig zur Klärung von Eigentumsverhältnissen.

    Eine Zeugenaussage bringt übrigens in solchen Prozessen im Normalfall auch nichts (Parteibehauptung). Da müssen schon handfeste Unterlagen her.

    Wenn Du also Licht & Ton auf irgendeinem Hinterhof gegen Bares gekauft hast, kannst Du Dich davon schon geistig verabschieden. Du kannst natürlich Deinen Mieter nachher versuchen zu belangen, aber hätte der Geld, würde er ja auch die Miete bezahlen.

    Also: Belege suchen und Anwalt mit Drittwiderspruch beauftragen - möglichst vor einer vermutlich zeitnah erfolgenden Verwertung (Vermieter will Halle ja leer haben). Eine Behauptung Deinerseits ("alles meins, habe aber keine Belege"), wird eine Verwertung nicht lange aufhalten.

    Wenn Du keine Belege hast und das Zeug auch nicht wirklich die Welt wert ist, könnte es sein, dass es Dir der Vermieter gegen Zahlung einer Lästigkeitsgebühr von ein paar kEuro überläßt, da er sich nicht um die Verwertung kümmern muss - zu der er in Ermangelung eines wirksamen Dirttwiderspruches berechtigt wäre.


    VG,
    vh
    der schon viel mit lustigen Besitzverhältnissen gepfändeter Gegenstände zu tuen hatte...

  • GEMA und der BGH

    • Volker
    • 4. November 2011 um 18:58

    Das wäre Plan B, wobei bei meinem Beispiel jemandem ein Ansatz von Gestaltungsmissbrauch ja quasi ins Gesicht springt. Anderseits veranstaltet der "Musik soll bezahlbar bleiben verein" nunmal eben nicht das Stadtfest...

    Genaugenommen ist es auch nicht mein Problem, denn ich veranstalte keine Stadtfeste. Aber für Coverbands und damit irgendwann auch für technische Dienstleister dürfte der Gema-Wahn dann doch erweiterte Auswirkungen haben - wenn die total unflexibel sind. Schauen wir mal.

    Ich habe echt gedacht, dass wenn man z.B. Grönemeyer (oder sonstwen, wirklich nur als Beispiel)bucht, man keine Gema mehr abdrücken muss, denn er bekommt ja schon seine Gage dafür dass er seine Lieder singt.

    Eine echte Chance könnte das Ganze für junge aufstrebende Bands sein, die stadtfest- /weihnachtsmarktverträgliche usw... Musik machen und eben NICHT covern. Dann sollte die Gema raus sein.
    Es darf sich natürlich dann auch nicht die örtliche Tanzschule auf die Bühne stellen und zum Takt von Lady Gaga (oder sonstwem) als Pausenfüller rumhüpfen.

    Echt alles schwierig. Wieso gibt es keinen Pauschaltarif für umsonst(!) und draussen Veranstaltungen ?
    Sinnvoll wäre vielleicht auch wirklich Betrag X pro Lied. Dann hätten aufstrebene Bands mit eigenen Songs schon alleine aus Kostengründen künftig gute Chancen gebucht zu werden für diverse öffentliche Events und den Abend rockt dann ein bekannter Headliner. Da sollte mal irgendein Kulturpolitiker was draus machen ;)


    VG

  • GEMA und der BGH

    • Volker
    • 2. November 2011 um 15:59

    Mahlzeit!

    Vor nicht allzulanger Zeit hat der BGH sinngemäß beschlossen, dass im Rahmen eines Stadtfestes die gesamte Stadtfestfläche für die Berechnung der Gema-Gebühren zugrunde gelegt werden muss. Auch wenn die Bühne nur in einer Strasse quasi hinten links in der Ecke steht und sicher nicht das ganze dorf beschallt.

    Hat jemand ne fundierte Idee, wie es wäre, wenn die örtliche Händlerschaft sich mit Ihrem "wir sind Händler" Verein weiterhin um das Stadtfest kümmert mit allem drum und dran (Vom Sockenverkäufer über Klowagen bis zum Wurststand) - auf dem es aber ausdrücklich keine Bühne und keine Musik gibt und ein anderer Verein, nennen wir ihn mal "unser dorf will auch bezahlbare Musik auf seinem Fest e.V." aber am gleichen Tag ein Umsonst-Konzert auf dem örtlichen Marktplatz veranstaltet(der zufällig inmitten des Strassenfestes liegt), gesponsert von lokalen Unternehmen ?

    Da die Veranstaltungen nicht vom gleichen Veranstalter sind, dürfte vermutlich für die Gema auch nicht die Fläche des gesamten Stadtfestes zugrunde gelegt werden können, oder ? Wenn jemand ein Openairkonzert veranstaltet, wir ja auch nicht der ganze Ort zugrunde gelegt...

    Im Beispiel unterstellen wir jetzt fairerweise mal, dass nicht die gleichen Leute im Vereinsvorstand sind, sondern sich schon andere gefunden haben...

    Viele Grüße,
    Volker
    p.s. spinnt man die Nummer weiter, könnten Originalinterpreten künftig billiger sein als Coverbands...

  • Amcron XL 800 Manuel

    • Volker
    • 31. Oktober 2011 um 20:01

    Aus der Erinnerung raus stimme ich da zu.
    Amcron hiessen die Dinger in den 90ern mal vorübergehend, da "Crown" in Europa nicht unter "Crown" vertrieben werden durfte. Hatte wohl jemand anders die Namensrechte an der Marke.

    Evtl. hilft Dir ja jemand bei Trius / Musik Produktiv, die hatten die Dinger meiner Erinnerung nach damals im Vertrieb. Ansonsten Audio-Pro Heilbronn oder mit dem Link des obigen Kollegen arbeiten, auch wenn der Amp nicht direkt gelistet ist.

    VG,
    Volker
    ...bei solchen Fragen merkt man erst, wie lange man sich schon in der Branche tummelt...

  • Pioneer DJM 600 + CDJ 200 in Düsseldorf 3.11 gesucht

    • Volker
    • 31. Oktober 2011 um 19:49

    Du hast ne PN.
    VG,
    vh

  • Flightcase für 2x Futurelight MH-660 Moving Head

    • Volker
    • 25. Oktober 2011 um 15:02

    ich hätte hier noch zwei original Doppelcases für Martin mac 250. Ob die passen weiss ich nicht, könnte aber gob geschätzt...

    Preis 200 Euro pro Stück + Steuern beide zusammen für 350+ .

    VG,
    Volker

  • Suche nach hochwertigem Sub Sat System

    • Volker
    • 25. Oktober 2011 um 08:35

    Thema Jazz:

    Die XT4 ist über jeden Zweifel erhaben.
    Der XS30 ist aber schon ein wenig auf "Bumm" getrimmt, also für house, Fox, Charts usw... klasse als Unterstützung für das XT4. Für akustische Basslines ist es Geschmackssache. Aber das ist alles Jammern auf hohem Niveau, also besser selbst mal austesten.
    Preislich hast Du Deine Schmerzgrenze allerdings schon mit den Tops überschritten, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe.

    Xs4/Xs30:
    Vergleicht man Transportvolumen, Output und geplante Anwendungen, erschien uns der Xs30 sinnvoller. Wir sind eigentlich ne d&b-Bude, also C4 Subs und Q-Subs sind hinreichend vorhanden. Da stell ich mir keine XS4 Subs zusätzlich ins Lager. Aber die Xs30 machen vergleichbar "Bumm", reichen folglich für alle kleineren Sachen mehr als aus und wiegen nur 30kg oder so, sind also alleine bestens zu handeln und man kann sie auch sehr einfach (ohne Case) ggfs. im PKW transportieren.
    Ich bin wahrscheinlich auch der einzige der die Dinger ab Werk ohne diese Bockrollen bestellt hat, aber das hängt mit den o.g. Cases zusammen.

    Letztendlich kann so ein Forum immer nur Denkanstöße geben und Testvorschläge machen. Probiere einfach ein paar Anlagen aus. Es gibt sicher auch andere Hersteller mit vergleichbarer Qualität, aber für die o.g. Fohhn kann ich sie Dir aus eigener Erfahrung bestätigen.

    Nicht zu unterschätzen ist auch die absolute Betriebssicherheit.


    Viele Grüße,

    volker

  • Suche nach hochwertigem Sub Sat System

    • Volker
    • 24. Oktober 2011 um 20:23

    Hi!

    Wenn Du bereit bist zu investieren, kaufe Dir (oder leihe Dir mal irgendwo zum Testen):

    Fohhn XT4 Aktiv mit XS30 (passiv).

    Wir haben das so vor ein paar Jahren gleich mehrfach gekauft und sind nach wie vor total begeistert. Bei ML-Case kannst Du Dir auch entsprechende Cases nach meinen Entwürfen mit Truckmaß bestellen ;-).
    Ich finde das ist das Maß der Dinge bei bezahlbaren guten Kleinanlagen (wobei ich diese ganzen Linienstrahler selber noch nie gehört habe, gab es damals noch nicht).

    Wenn Du dich richtig beschenken willst kaufe Dir ne d&b Q7 mit QSub (am besten pro Seite 2 Subs) und entsprechenden Amps (derzeit D12). Aber das ist preislich für Deine 100 Leute-Events völliger Quark. Dafür macht man damit auch schon größere Events.

    Leih Dir das obige System (Fohhn) mal aus. Wenn Du jetzt nicht gerade Jazz damit machen willst ist es hitverdächtig und leicht. Wir haben damals auch XS4 gegen XS30 getestet und uns für den XS30 entschieden.
    Dazu dann das Computerinterface und die Presets für den jeweiligen Raum speicherst Du Dir und brauchst Du im Wiederholungsfall nur aufrufen.

    Ein aktives Top statt Bass hat zwei Vorteile:
    a) kein Bier im Amp
    b) man kann die Tops auch ohne Bass benutzten.

    Einziger Kritikpunkt meinerseits ist die Tatsache, dass man am Amp im Top nur einen einzelnen Bass anschließen kann, da wären zwei manchmal schön ;)

    Viele Grüße,
    Volker

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • Volker
    • 17. Oktober 2011 um 23:38

    ihr glaubt garnicht wieviele verschwunden geglaubte Schuldner plötzlich aus dem nichts wieder auftauchen (auch wenn der Fall mal ein paar Jahre in der Ecke lag) wenn an einem Tag ALLE (dann) aktiven inländischen Konten (natürlich gleichzeitig) gepfändet werden und evtl. auch noch die,die nach verdeckten Fremdgeldkonten aussehen, also Inhaber xy und Schuldner Kontovollmacht... (das geht anders, aber Details gehen hier zu weit).


    VG,
    Volker

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