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  2. Volker

Beiträge von Volker

  • Schuldisco/Licht

    • Volker
    • 25. Januar 2004 um 21:55

    Hallo!


    Mein Vorschlag:

    8-10 Meter Traverse
    2 VMB Tower oder vergleichbares, auf jeden Fall ausreichend belastbar
    4 x Scan/Movinglight in der Miniklasse (250w Entladung)
    12 x Par 64 (mit 500w Raylights)
    1 x Dimmer
    1 x Spiegelkugel (sofern Movinglights)
    ScanCo


    Das ganze Licht schließt Du an einen Schukokreis an.
    Es spricht nix gegen einen Adapter von Schuko auf CEE32A zum Anschluß eines Dimmers.

    Die Movinglights dürften ca. 350-400w pro Stück brauche, bleiben noch ca 2 kw über für KAnnen und Pult.
    Jetzt programmierst Du Dir Chaser, bei denen immer maximal 3 Kannen gleichzeit an sind.

    Es wird problemlos laufen. Du darfst nur nie direkt eingreifen (oder zumindest nicht dabei vergessen, dass nur 3 (max. kurz 4) kannen gleichzeitg an sein drüfen).

    Ohne Kannen ist das sch.... ich habe mal ne Party nur mit Scannern gemacht (allerdings ein paar mehr). Veranstalter wollte es so. mir persönlich gefiel es nicht.

    Einen zweiten Stromkreis (Schuko), den du sicher irgendwo im Hause findest und zur Not mit einer normalen Trommel verlängern kannst (abwickeln!!), ziehst Du Dir zur Bühne für die Soundanlage. Wenn Du jetzt was nimmst, was wenig Endstufenleistung frißt und dennoch ganz gut funzt ( d&b zum Beispiel ;) ), hast Du kein Problem mehr.

    Viele Grüße und viel Spaß auf Deiner Party,
    Volker

  • Audioübertragung per Funk

    • Volker
    • 25. Januar 2004 um 21:43

    Der Tip mit Sennheiser ist in Ordnung. Es gibt auch von Shure solche Funkstrecken ( In Ear...).

    Allerdings dürften ein paar Kilometer(!!) XLR-Kabel günstiger sein.

    Fazit: nur machen wenn es nicht mit Kabel geht.

    Viele Grüße,
    Volker

  • schuldisco/traversen

    • Volker
    • 25. Januar 2004 um 21:40

    natürlich muß man die Traverse mitrechnen, sie liegt ja auch auf den Liften (...).

    Ich kenne leider die ATC Truss nicht und kann folglich zu den Gewichten nix sagen.

    Ne 30er Prolyte wiegt so ca. 5 kg pro Meter.

    Viele Grüße,
    Volker

  • brauche Beratung ...

    • Volker
    • 22. Januar 2004 um 13:13

    Hallo!

    4 x d&b E9 ( je eine auf Stativ in eine Ecke der Tanzfläche, bei ganz kleinen Jobs nur von vorne).
    4 x d&b C7 Sub (oder den passenden E18).

    2 x d&b D12 oder 2 - 4 P1200a (je nachdem wie flexibel du sein willst).

    Viel Spaß, guter Sound, gut zu handeln, gute Vermietbarkeit, (fast) unzerstörbar, guter Wiederverkaufswert usw...

    Größere Pegel (ca. 130 db) darfst Du aber von den Tops nicht erwarten, dafür aber gut klingenden Sound auch ohne ein EQ-Festival.

    Die anderen 50.000 Euro investierst Du in was anderes.
    Wenn Du mal mehr Schub brauchst, fährst Du eben zum d&b Verleiher in deiner Region und mietest was zu.

    Viele Grüße,
    Volker

  • booking von dj mit eigener anlage ohne anmeldung möglich ?

    • Volker
    • 20. Januar 2004 um 17:49

    "
    wenn ich irgendwas für den verleih kaufe (z.b. amp oder boxen), zählt das dann doch nicht zu den ausgaben, sondern zur bestandsliste zwecks abschreibung.

    wird der betrag zum umsatz hinzugerechnet oder nicht?

    "
    Ob Du einen oder tausend Amps kaufst ist für deinen Umsatz egal, denn beurteilt werden nur von Dir ausgeführte Umsätze, also wo Du Geld für von Dir erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen erhalten hast (oder entsprechende geldwerte Vorteile, wenn man es genau nimmt).

    Zur den "Ausgaben" zählt der AfA-Betrag für das jeweilige Jahr, also der Betrag, mit dem Du dein Material jährlich abschriebst, sofern kein GWG (vgl. hierzu anderes Posting). Dieser AfA-Betrag (Absetzung für Abnutzung) mindert deinen Gewinn, ist also faktisch wie eine "Ausgabe".

    Viele GRüße,
    Volker

  • Afa Tabelle für Veranstaltungstechnik ??

    • Volker
    • 19. Januar 2004 um 22:18

    "und noch was zu gwg: nur dann im erklärungsjahr voll abzugsfähig, wenn bis zum 30.06. (also im 1. halbjahr) angeschafft. ab dem 1.7. heisst es verteilen auf 2 jahre (50/50).

    findet man alles auch im netz.
    "

    Totaler Quark. GWGs können sofort vollständig abgeschrieben werden, egal wann man sie kauft. Das ist ja gerade der Witz.
    Die 50/50 Regel ist ne Vereinfachungsvorschrift für die Abschreiberegelungen. Details gehen hier zu weit. JEdenfalls gibt es nicht nur das EStG, sondern auch noch EStR und EStH ! Wer suchet der findet ;-). Wenn man natürlich ein GWG linear oder degressiv abschreiben will (anstatt vollständig im jahr der anschaffung), gilt wieder diese Regel.


    "Darf man als Kleinunternehmer nach USTG die eingekauften Gegenstände abschreiben, wann man möchte oder muss man sie exakt zum Kaufdatum abschreiben!?"

    Das UStG hat keinen Einfluß auf die Abschreiberegelungen des EStG.
    Du kannst immer zeitlich genau abschreiben. Die o.g. Vereinfachungsregel mußt du ja nicht anwenden.

    Lest Euch einfach den §6 Abs.2 des Einkommensteuergesetzes durch (EStG). Da steht "können".
    Diese Regelung nutz nur jeder gerne. sehr beliebt ist es zum beispiel ende des jahres mal eben einen größeren Schwung kannen zu kaufen um den gewinn zu drücken...


    Viele Grüße,
    Volker

  • 404 € steuern bei einem umsatz von 300€ letztes jahr?

    • Volker
    • 19. Januar 2004 um 21:59

    bei 300 Euro Gewinn zahlst Du garkeine Einkommensteuer. Umsatzsteuer fällt aber, sofern nicht Kleinunternehmer, dennoch an.

    Was Du schilderst kann einfach nicht sein. Der Sachverhalt scheint mir unvollständig.

    Kann es sein, dass du einen SChätzungsbescheid (entweder für die Einkommensteuer oder für die Feststellung der Gesellschaft) bekommen hast ?

    Ich rege an eine Steuererklärung abzugeben.

    Viele Grüße,
    Volker

  • Rundschlingen oder Ketten: Wo?

    • Volker
    • 19. Januar 2004 um 21:36

    nur mit Schluffen solltest Du aber keine Boxen fliegen. Du wirst wohl um Ketten oder zumindest Steels aus Gründen der Sicherheit nich herumkommen.

    Wir sind auch mit den Rud-KEtten sehr zufrieden, insbesondere mit dem Kettenverkürzer.

    Viele Grüße,
    Volker

  • videobeamer & zubehör - suche fachhändler auf zaubersche

    • Volker
    • 14. Januar 2004 um 22:33

    http://www.publitec.tv (aber nur amtliches Material, keinen heimkinomüll).

    Haben im Zubehörbereich auch Kramer und Stumpfl.

    Grüße,
    volker

  • booking von dj mit eigener anlage ohne anmeldung möglich ?

    • Volker
    • 13. Januar 2004 um 21:33

    Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit ? Du solltest nochmal hingehen... ;)

    Es handelt sich um gewerbliche Einkünfte, vgl. § 15 EStG.

    Bei der Gewinn und Verlustrechnung ist, sofern man von der Umsatzsteuer befreit ist die Einnahme in voller Höhe anzusetzen und die Ausgabe INKL. der Umsatzsteuer, nicht wie man aus einem Posting weiter oben lesen könnte ohne USt (also nur der Nettobetrag). Das macht keinen Sinn. Wenn man sich von der umsatzsteuer befreien läßt, kann man auch keine Vorsteuer (also in Rechnung gestellte USt) geltend machen. Bei Gewinn und Verlustrechnungen sind daher stets bruttobeträge anzusetzen (sofern man von der Umsatzsteuer befreit ist. wenn nicht, wird es etwas komplizierter.

    Spezialisten, die sogar die Versicherungssteuer als Umsatzsteuer betrachten und als Vorsteuer geltend machen gibt es übrigens auch. Führt immer zur Erheiterung der Prüfer ;-).

    Viele Grüße,
    Volker

  • Unternehmensform Freiberufler

    • Volker
    • 13. Januar 2004 um 21:28

    Hallo!

    Da Du deine Dienste aufgrund mangelnder Qualifikation wohl kaum als Sachverständiger, sondern eher als aktiv ausführende Person auf Veranstaltungen ( Auf und Abbau, Bedienung, evtl. noch Planung vorher etc) anbietest, bist Du defintiv Gewerbetreibender.

    Wo liegt das Problem?
    Für die Gewerbesteuer gibt es Freibeträge die Du erstmal gewinnmäßig erreichen mußt. Das ist als Freier garnicht so einfach.

    Viele Grüße,
    Volker

  • Videosignal nach VGA

    • Volker
    • 11. Januar 2004 um 15:11

    Hallo!

    Einfach und kostengünstig:

    Zinwell ProV Plus oder vergleichbare Geräte von ELV oder Conrad.

    Du kannst S-Video und Composite (Cinch) reingeben und er wandelt es auf VGA um mit 1024 x 768 . Der PC wird einfach durchgeschliffen und kann auf Tastendruck ebenfalls geschaltet werden. Das Teil kostet zwischen 200 und 300 Euro, je nach Anbieter.

    Vorteil von VGA ist ganz klar das bessere Bild, insbesondere wenn Du bilder vom PC einblenden willst, Nachteil ist aber, dass Du nicht einfach ein langes Kabel nehmen kannst und das Signal kommt am Beamer vernünftig an...

    Mit der o.g. preiswerten Lösung kannst Du ohne Probleme einen PC, einen DVD Player über S-Video und ne Camera (über Cinch) mit EINEM VGA-Kabel an den VGA-Eingang deines beamers anschließen und bequem zwischen den einzelnen quellen umschalten.

    Als kleiner Gag am Rande sind dann auch noch ein Fernsehtuner und ein Videotextdecoder eingebaut.

    Damit sich der Bemaer nicht ständig neu justiert, solltest Du vielleicht auch beim PC allerdings die Auflösung 1024x768 wählen.


    Viele Grüße,
    Volker

  • Suche Meinungen zu Spooky Blue 10 mV??

    • Volker
    • 11. Januar 2004 um 14:49

    Hallo!

    bei 10mw Lasern würde ich erstmal prüfen, ob eine Verwendung in Richtung Publikum zulässig ist. Aus der Erinnerung meine ich, dies wäre nicht so.

    Genau können sie es sicher bei Medialas sagen.

    Viele Grüße,
    Volker

  • Suche Tower zum Fliegen von PA Systemen

    • Volker
    • 8. Januar 2004 um 20:12

    Hallo!

    Ich würde eine Konstruktion aus einem oder 2 normalen Towern pro Seite machen, denn die lassen sich auch noch anderweitig verwenden. Tip-Tower sind in der Nutzung doch eher eingeschränkt.

    Der hier vorher mal vorgeschlagene Lift sieht nicht wirklich vertrauenerweckend aus (ist vermutlich Geschmackssache). bei 300 kg würde ich Genie ST oder Böcker ALP empfehlen. Der Genie ST 20 schafft auch 365 kg. Aber 500 ? Wo Boxen mit 500 kg gelfogen werden sollte doch auch mehr Platz sein als nur ein Tower pro Seite...

    Grüße,
    Volker

  • Gewerbe auf 2 Personen?!?

    • Volker
    • 4. Januar 2004 um 21:06

    @stefan/RL:
    das mit den eigenen Jobs ist ne sehr sehr gute Sache !! dann sieht es schon viel besser aus ;)

    Wir sollten für dieses Jahr übrigens mal einen Wursttermin fest anpeilen, sonst schaffen wir das nie ;-).

    Viel Erfolg für Euch beide (also auch Guido) in 2004,
    Volker

  • Gewerbe auf 2 Personen?!?

    • Volker
    • 4. Januar 2004 um 13:14

    ich kann dir nicht auch nochmal erklären wie das geht wenn das eigentlich rechtlich nicht geht, sorry...

    lies die Texte der Vorposter nochmals langsam durch.

  • Gewerbe auf 2 Personen?!?

    • Volker
    • 4. Januar 2004 um 12:56

    Hallo!

    Hier am Niederrhein wird für jeder GbR Gesellschafter als 0,5 Person in der Müllgebührenrechnung der Stadt aufgeführt.
    Unser Büro befindet sich z.B. bei einem Gesellschafter zu HAuse. Da die GbR dort eben auch gemeldet ist (Gewerbeanmeldung) haben sie zeitnah nach Anmeldung die Müllgebühren erhöht. Es fällt ja auch (etwas) Gewerbemüll an. Und wenn es nur die ganzen Karton von dem gekauften Material sind...

    Es macht aber hier nicht wirklich viel aus, vielleicht 60 Euro im Jahr (mehr zahlen als ohne GbR an gleicher Anschrift).

    Für Dein Minigewerbe würde ich evtl. eher die Rokclinelösung wählen, auch wenn die nicht ganz unkritisch ist.
    Wenn ihr nach ein paar JAhren merkt, dass ihr gut zusammenarbeitt, könnt ihr immer noch ne GbR nachschieben.

    Lustig wird es dann aber mit den eingebrachten Gegenständen, je nach Konstruktion einem Aufgabegewinn im Einzelgewerbe usw... aber das hast Du vermutlich im Fach "Wirtschaftskunde" (?) auch schon gehört.
    Im Zweifel solltest Du vorher auch jemanden Kontaktieren der sich mit Steuern auskennt.

    Viele Grüße,
    Volker

  • Gewerbe auf 2 Personen?!?

    • Volker
    • 3. Januar 2004 um 22:52

    Hallo!

    Das Problem beim o.g. Kollegen-Modell ist zum einen der Materialbesitz, denn entweder muß im diesem Falle der eine oder der andere kaufen, oder jeder genau die Hälfte an Geräten. Bei teueren Einzelgeräten wird es aber lästig sich zu einigen, wer es mit welchem Geld kaufen darf und schließlich besitzt. Wnn man sich dann aus irgendwelchen Gründen nach Jahren entscheidet, z.B. bei Movinglights vom Hersteller a komplett auf Hersteller b zu wechseln und noch 20 Stück mehr zu kaufen (alles total fiktiv), dann fällt für die alten dinger, die natürlich ganz abgeschrieben aber dennoch kein scheiss sind und daher auf dem Gebrauchtmarkt noch einen schönen Preis erzielen, ein sog. Veräußerungsgewinn an, der sich voll in der Einkommensteuer der jeweiligen Einzelfirma niederschlägt. Um diese Steuern zu zahlen muß dann wieder Geld entnommen werden und das ganze zieht einen größeren Rattenschwanz nach sich.
    Im übrigen sei bemerkt, dass aufmerksame Finanzbeamte dieses Modell nicht wirklich akzeptieren. Es handelt sich aufgrund stetiger Zusammenarbeit und vor allem bei gemeinsamen Projekten (und evtl. sogar noch gemeinsamem Lager, LKW usw...) im Prinzip doch um mindestens eine Arbeitsgemeinschaft mit sämtlichen Konsequenzen.
    Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer. Es handelt sich beim gemachten Vorschlag streng genommen um ein Gewerbesteuersparmodell, denn jeder Einzelgewerbetreibende bekommt den vollen Freibetrag. Wenn sie eine GbR hätten, bekämen sie ihn nur ein mal. Das kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein und daher gibt es für solche Konstruktionen bereits entsprechende Rechtsprechung.
    Auch findige Leute, die den Besitz ausgegliedert haben und ständig an eine andere (eigene) Gesellschaft für das operative Geschäft vermieten wurden letztendlich von der Rectsprechung auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt ( " Betriebsaufspaltung " ich rege an ggfs. mal zu googlen). Hier werden beide oder mehrere Gesellschaften mit den gleichen Teilhabern zu einer zusammengfaßt und steuerlich gewürdigt.

    Ich will hier aber nicht weiter in die Details ghen, das ginge zu weit.
    Solange es läuft ist es gut und mehr will ich dazu jetzt nicht weiter ausführen. Nur wenn man was neues auf die Beine stellt sollte man sich ggfs. genau informieren und sich auch der Risiken der Handlungsweise bewußt sein. Im Extremfall kommen vom Finanzamt 13 Jahre auf einmal und führen zu einer lustigen Nachzahlung (10 Jahre Hinterziehung + Festsetzungsverjährung).

    Wir haben seit über 10 Jahren eine GbR und keine Probleme.
    Wenn man keine risikobehafteten Geschäfte macht (mit der Möglichkeit des Zahlungsausfalls) und vernünftige Mitgesellschafter hat, hat man auch in der Regel kein Problem.
    Etwas aufwendiger, aber auch machbar ist noch die GbRmbH (nicht zu verwechseln mit einer GmbH). Aber auch das würde hier zu weit führen.

    Frohes neues Jahr,
    Volker

  • Spooky Blue 10mW

    • Volker
    • 3. Januar 2004 um 20:17

    ... aber Einsatzvorschriften für Laser >5 mw beachten...

    Dann kaufst Du lieber doch einen Berg Movinglights ;)

    Viele Grüße,
    Volker

  • TV Zapfen; über Kopf?

    • Volker
    • 23. Dezember 2003 um 21:35

    Vorteil der Version mit dem TV-Zapfen und dem speziellen Coupler gegenüber einfachen C-Haken ist, dass man ein Bar auch guten Gewissens auf die Truss draufstellen oder senkrecht zu ihr stellen kann.

    wir haben daher ausschließlich rundbars. TV-Zapfen mit Coupler in Richtung der Kannen falls man auf manfrottos stellen will, zur Trusbefestigung einfach nach oben drehen und mit der Spezialschelle an die Truss. Da Barrohr und Trussrohr mehr oder weniger identisch wird der Spezialcoupler für den Transport und damit man ihn nicht suchen muß einfach am Rundbar befestigt und fertig.

    Nebenbei: wir haben auch nur 227cm Rundbars (major/LP), damit man auch ne Chance hat die Kannen zumindest tendentiell auszurichten. 2 MEter Bars sind dafür meiner Meinung nach ungeeignet.

    Frohe Weihnachten !

    Viele Grüße,
    Volker

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