Patendlights auf den kleinen VMBs ?
Wackelt da nicht alles ??
Grüße,
Volker
Patendlights auf den kleinen VMBs ?
Wackelt da nicht alles ??
Grüße,
Volker
Clay Paky hat sogar kürzlich für einen Teil der ML die Kurse gesenkt...
Wenn Du die Oberliga haben willst, solltest Du Dich schon mit Vari*lite, Claypaky und HighEndSystems anfreunden.
Wenn Du brauchbares und riderfestes Material haben willst, ist Martin sicher auch ne gute Wahl. Sie haben zwar Ausfälle, aber viele sind auf mangelhafte Wartung oder recht brutalen Umgang mit den Geräten zurückzuführen. Da Martin sehr verbreitet ist, hört man auch viel von Ausfällen. Wir haben 8 Mac 500 und 8 Golden Scan HPE und es ist sicher mal was dran, aber bisher eigentlich kein Supergau, normaler Verschleiss eben. Mit Coemar und SGM hab ich bisher keine eigenen Erfahrungen gemacht. Bei Kollegen spielen SGM Gallileo IV Scanner aber auch seit Jahren und die Ausfallquote ist in Relation zu Behandlung der Geräte gering. Zur Robe-, Futurelight-, GLP- usw. Liga bzw. der noch darunter will ich mich nicht äußern, da kann man sicher auch viel Glück oder Pech haben. Es ist auch immer die Frage wofür man die Teile braucht.
JB-Lighting liegt nach meinen Erfahren irgendwo zwischen der 3. und 4. Gruppe, aber das muß nicht generell so sein. Ich habe bei Kollegen gesehen, das die Teile (Scanner) einen guten Lichtoutpunt haben, das Gehäuse allerdings teilweise wie aus dem Hobbykeller aussieht. Über die Verarbeitung der Geräte im allgemeinen kann ich keine Aussage machen. Wir hatten mal nen kleinen von denen zur Wartung hier, der sah ganz ordentlich von Innen aus.
Fazit:
Rundrum sorglos bist Du vermutlich nur in der Oberliga, aber auch viel Geld los. Die anderen Modelle sollte man je nach Anwendung und Kundenkreis vielleicht mal genauer unter die Lupe nehmen. Was die Lichtleistung der Geräte angeht sollte man sich aber nicht täuschen lassen, da hängt unheimlich viel an der regelmäßigen REinigung des optischen Systems und dem Alter des Brenners!
Grüße,
Volker
Wie ist eigentlich die Preisspanne pro Mann?
Sind 11€/std. zu viel?
Was darf man hierfür an Leistung erwarten?
( selbstständige Rundgänge, Betrunkene vor die Tür setzen, Auseinandersetzungen schlichten, Geld- Getränkeboten den Wegfreimachen, Regelungen mit Polizei und Sanitäter treffen, Zugänge freihalten, Freiluftlärm ausserhalb des Gebäudes minimieren)
oder muss der Veranstalter explizit die Leute einweisen und es ihnen sagen bei jedem tun und handeln sagen??
11 Euro Pro Person für einen professionellen Sicherheitsdienst ist unglaublich günstig, sofern er den Job offiziell macht. Hier am Niederrhein und im Ruhrgebiet liegen die Spannen so zwischen 14 und 22 Euro + USt pro Stunde und pro Person für Veranstaltungssecurity. Personenschutz ist natürlich teurer ![]()
An Leistungen darf man alles von Dir genannte erwarten und noch einiges mehr. Mindestvoraussetzung ist meiner Meinung nach Zielfunk also anwählbar), gut ist auch das von manchen inzwischen gelieferte Beiwerk, also Drängelgitter verschiedener Größenordnungen usw... das ist Praktisch um z.B. die Bühne oder die Boxen abzusperren.
Jede seriöse Firma wird mit Dir vorher eine Ortsbegehung machen und Dir mitteilen, wieviele Mitarbeiter notwendig sind um die Sicherheit zu gewährleisten. Es gibt allerdings auch diverse Kirmesboxervereinigungen oder Dienste mit Füllpersonal, die bestenfalls ne Tür blockieren können aber sonst nicht eingreifen können. Das ist natürlich ärgerlich, da sie trotzdem genausoviel kosten wie die brauchbaren.
Am besten schaust Du Dir verschiedene Dienste bi vergleichbaren Veranstaltungen an , vergleichst Angebot UND LEISTUNG UND QUALIFIKATION und dann buchst Du erst.
Ich meine auch es gäbe ein neue Verordnung, nach der Sicherheitskräfte und Discothekentürsteher gewissen Mindestqualifikationen erfüllen müssen (z.B. IHK-Zertifikat). Das hbe ich aber heute nur so mal am Rande mitbekommen und kann noch keine Fundstellen nennen.
Viele Grüße,
Volker
gefährliche Anhäufung von Halbwissen hier im Forum. Ihr solltet wirklich in Eurem konkreten Fall mal einen Steuerberater oder im örtlichen Finanzamt nachfragen.
Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sind eingeführt worden um die Unternehmen besser unter Kontrolle zu haben, dem Mißbracuh vorzubeugen und die Unternehmer direkt mal dran zu gewöhnen. Es gibt genug, die im ersten Jahr die USt anderweitig verbraten und dann beim Steuerbescheid aus allen Wolken fallen.
Als kleines Unternehmen solltest Du bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, vor allem, wenn Du überwiegend Dienstleistung machst. Für ein beauftragendes Unternhmen macht es keinen Unterschied, ob Du jetzt 100 Euro + USt oder 100 Euro (ohne Hinweis auf USt) berechnest. Wichtig ist, dass Du auch nicht schreibst "inkl. USt" oder irgendetwas in dieser Richtung. Dann mußt Du die Ust auch abdrücken.
Wenn Du viele Investionionen machst oder absehen kannst, dass Du in Kürze die Schwelle sowieso überschreiten wirst, kannst Du auch direkt mit USt arbeiten.
Eine Einnahmen-Überschußrechnung meint übrigens nicht nur Einnahmen - Ausgaben. Die AfA-Regelungen z.B. (Abschreibung) sind auch hier zu beachten.
Grüße,
Volker
am Rande sei bemerkt, dass so eine Kette zum safen eines 1to Motorzuges mit 3m Länge (Länge der Sicherungskette!), 2 Haken, Kettenverkürzer und schwer verschiebbarer Spezialkunststoffummantelung im VK ca. 360 Euro+USt kostet.
Da ist der Preis für einen VMB oder Work Lift in Relation schon sehr günstig ![]()
für das was die Teile im EK kosten lohnt es sich nicht mal sich selber hinzusetzen und Gehäuse zu bearbeiten!
die Einnahmen einer band sind sicher nicht auf der Anlage SO in der Einkommenstuererklärung anzugeben, es sei denn es war mal nur so ein zufälliger einzelner Job der bezahlt wurde.
Wenn das öfter vorkommt ist die Band aber eine GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft). ODer jeder Musiker macht einen Einzelvertrag mit dem Veranstlater (sieht blöd aus
).
Ob es sich um selbstständige oder gewerlbiche Einkünfte handelt ist von der Musik abhängig. Ein Liedermacher hat sicher selbständige Einkünfte als Künstler, bei einer Top-40-Coverband dürfte es eher gewerblich sein, denn die eigene künstlerische Leistung tritt eher in den Hintergrund.
Interessant wird der Unterschied aber erst, wenn man dort etwas maher Geld verdient, da für den Gewerbetreibenden ab (es waren mal 48000 DM) ein bestimmten Gewinnhöhe auch Gewerbestuern anfallen und er unter Umständen sogar bilanzierungspflichtig wird.
Bei einer Cover-Band müßte man auch mal überlegen, ob sie beim Ordnungsmatder Gemeinde angemeldet werden muß, ggfs. als Reisegewerbe... aber da solltet Ihr mal besser Eure Stadtverwaltung befragen.
Umsatzsteuerlich würde ich als Hobbykobo auf jeden Fall einen auf Kleinunternehmer machen. Ist ist natürlich die Umsatzgrenze für die GbR zu sehen und nicht pro Bandmitglied ![]()
Grüße,
Volker
auf privaten Feten muß man keine Gema zahlen. Private Feten sind aber sicher keine Abifeten, Geburtstagspartys mit Eintritt und unbekannten Gästen usw... , sondern eben nur die übliche Geburtstagsfeier, Hochzeit etc... Das gilt aber auch nur, wenn man die Musik selber laufen läßt. Wenn man einen DJ engagiert, sieht das für ihn als kommerziellen Anibeter schon wieder anders aus.
Im Zweifel sollte man nachfragen, damit man nicht böse Überraschungen erlebt.
meines Erachtens eher weniger. Die Teile pfeiffen ohne Ende. Für Brachialdiscos vielleicht, für halbwegs oder mehr Anspruch sicher nicht.
Grüße,
Volker
kommt drauf an wie du die kosten ermittelst. wenn du die pauschalen sätze nimmt nicht. Es sei denn du behauptest 200.000 km zu 5 Jobs gefahren zu sein und es war nicht gerade ein Rockfestival auf dem Mond dabei...
Gewerbe anmelden kostet ca. 15 Euro.
Gewinnermittlung kannst Du selber machen. Zumindest als kleiner Krauter.
Grüße,
Volker
ob angemeldet oder nicht ist dem Finanzamt egal, von einer Anmeldung steht nix im §15 EStG. Wichtig ist nur, dass Du den Gewinn Deines Betriebes angibst. Wenn Du jahrelang Verluste machst, werden die rückwirkend aberkannt ("Liebhaberei", daher Bescheide bei Firmengründern in der Regel vorläufig hinsichtliche der Gewinne aus Gewerbebetrieb).
Dem Ordnungsamt der Stadt ist es jedoch nicht egal. Wenn die davon Wind bekommen, hast Du ein Problem.
Also ich würde an Deiner Stelle in jedem Falle Einnahmen und Ausgaben geltend machen. Wobei Du natürlich die AfA-Regeln bei höherwertigen Geräten berücksichtigen mußt. Fahrtkosten zum Erwerb sind als Anschaffungskosten zu aktivieren und ggfs. ebenfalls linear oder degressiv (je nach wahl) abzuschreiben. Dadurch kann ein Billiggerät schnell in die AfA-Regelungen rutschen.
Grüße,
Volker
nicht ganz unwichtg ist auch die Zuverlässigkeit.
Wir haben jetzt sei fast 8 Jahren ein Dynacord M1 im mobilen Betrieb und das Teil funktioniert noch immer bestens. Nur die Beschriftung ist an manchen Stellen nicht mehr zu erkennen.
Wir haben im Case allerdings auch einen Lüfter drunter gesetzt...
Grüße,
Volker
nicht ganz unwichtg ist auch die Zuverlässigkeit.
Wir haben jetzt sei fast 8 Jahren ein Dynacord M1 im mobilen Betrieb und das Teil funktioniert noch immer bestens. Nur die Beschriftung ist an manchen Stellen nicht mehr zu erkennen.
Wir haben im Case allerdings auch einen Lüfter drunter gesetzt...
Grüße,
Volker
Hallo!
eine E(!!!) 3 kostet ca. 1200 Euro Netto-VK. Eine E0 etwa 560 Euro+FrUSt.
Ob der Kurs noch gerechtfertigt ist, lasse ich mal dahingestellt. Gehört habe ich die noch nicht.
Wenn Du ne C3 für 1200 Euro bekommst, würde ich ein paar nehmen. Der weiter oben genannte Kurs dürfte eher hinkommen. Ich habe die Preise gerade nicht zur Hand. Ein weiterer Haken ist allerdings die Anzahl der benötigten Amps. Ich bin mit zwar nicht ganz sicher, meine aber pro Box ein Amp, vielleicht auch 2 Boxen pro Amp, aber auf keinen Fall mehr...
Viele Grüße,
Volker
für ne Schulfete sicherlich, für ne anspruchsvolle Party sich nicht.
Grüße,
Volker
neu:
die üblichen Verdächtigen
Lightpower, LMP, RST, Haerle usw...
gebraucht:
Audiobörse, desch, vplt, google ![]()
Was für eine Antwort hast Du erwartet ? ![]()
Grüße,
Volker
für 460 Euro kannst Du meine Antari Z3000 haben. Für 900 Euro sogar 2 Stück! (16% USt inkl. !).
Wir sind auf den Smokefactory tourhazer umgestiegen und geben ihn nicht mehr her ![]()
Grüße,
Volker
zwei Kleinigkeiten hätte ich da noch:
ein totgehängter BGV D8 Kettenzug entspricht den Anforderungen der BGV C1, Oliver meinte sicher die Anlage im betreibsfertigen Zustand, also sobald Publikum eingelassen wird.
Für Windups oder Lifte sehe ich das allerdings wie er, zumindest, wenn sie im Publikumsbereich stehen.
Eine Bühne mit 12 CP62 von vorne zu beleuchten geht aber meiner Meinung nach nur, wenn sie relativ klein ist. Bei 8 Meter Breite oder mehr sollte man, wenn man nur 12 Kannen verwenden will mindestens 2 oder mehr Stufenlinsen einplanen.
Was den Rider angeht würde ich noch ergänzen, bei welcher Firma Eures Vertrauens der Veranstalter die Technik buchen kann, wenn er doch keine Lust mehr hat sich darum zu kümmern.
Viele Grüße,
Volker
nach Infos von Herrn Michael Lück (Dipl. Ing. bei Lightpower) ist ein Groundsupport in der Halle kein fliegender Bau, sondern Einrichtung!
So gesagt gestern bei den Opendays in Paderborn.
Viele Grüße,
Volker