Ein einfacher LKW-Anhänger ist nach Bauordnung kein fliegender Bau und keine bauliche Anlage.
Deshalb in "", natürlich ich ein 0815 Fahrzeug egal welcher Art erst einmal keine bauliche Anlage.
Mir ist aber unklar, ob die DIN EN 13814 eine andere Definition anlegt - womit der Anhänger unter die Norm fallen könnte, auch wenn er es bauordnungsrechtlich nicht tut.
Standsicherheitsnachweise für Fliegende Bauten müssen hier nach berechnet werden. Ist es ein Sattelauflieger dessen Bestimmung der Transport von Gütern ist? Dann ist es kein Fliegender Bau und die widerrechtliche Nutzung als solchen stellt einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch dar. Es ist im Grunde ganz einfach: will ich rechtlich/haftungs-&versicherungstechnisch auf der sicheren Seite sein, komme ich um die Nutzung eines ordentlichen Fliegenden Baus (egal ob Trailerbühne oder Trussbühne) nicht drum rum.