@ timotimo: Danke für die ausführliche Antwort !
Ob die 6 Jahre zusammenhängen müssen , damit meinte ich nicht, dass ich über sechs Jahre mal hier und da gearbeitet habe, sondern eine 2 1/2 jährige Festanstellung bei einer Firma für Elektroakustik , dann fast zwei Jahre Pause - wg. Krankheit , und nun schon eine ganze Weile selbstständig und das mit einer - ich nen's mal "Full-Time-Auslastung" :wink:
ZitatHiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage
von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird
Der Auszug liest sich echt köstlich, Beamtendeutsch.... Wie muss ich denn das
ZitatHiervon kann abgesehen werden
interpretieren ? Ich hab es jetzt so verstanden, dass wenn mein ehemaliger Arbeitgeber mir ein "Einser-Zeugnis" ausstellt darf ich auch schon früher zur Prüfung , richtig ? :o :lol: