Im Eingangspost steht, daß es eine Schulveranstaltung wird.
§1 (3) der MVStaettV sagt: [...]Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für [...] 2. Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen [...]
Also: Nicht dem Ordnungsamt melden, keine Feuerwehr.
Achtung, die Bauordnung gilt trotzdem, also: Szenenfläche und Höhe der Aufbauten beachten. Sonst musst Du das Bauamt um Abnahme bitten. Und dann brauchst Du ne Statik :?