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Beiträge von buzz

  • Fachfrage - Stoßverbinder - Kabel zerhackt

    • buzz
    • 16. Juli 2014 um 07:33

    Korrekt, ABER:
    Passiert was und man kann nicht nachweisen, ein freigegebenes Presswerkzeug verwendet zu haben, schaut's ganz schnell übel aus...

    Verhindern lässt sich diese Problematik z.B durch die Verwendung von DIN-Kabelschuhen (anstelle von Rohrkabelschuhen) und dem geeigneten Werkzeug. Bei den DIN-Kabelschuhen gibt's klare Vorgaben und Anforderungen, da ist dann kein Zwang mehr da, vom Hersteller freigegebene Presswerkzeuge zu benutzen.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Fachfrage - Stoßverbinder - Kabel zerhackt

    • buzz
    • 13. Juli 2014 um 17:11
    Zitat von "djobi"


    - zum anderen ist es einfach nicht üblich, solche Flickstellen / Muffen unter Putz einzuarbeiten. Alleine schon die Stoßverbinder sind bei solchen kleinen Querschnitten unüblich. Lieber setzt man ne Dose, die ist eh aufm Auto.

    Das scheint regional sehr unterscheidlich zu sein...
    Ich hab' in meinem Auto immer Kabelschuhe mit allerlei Montagelochdurchmessern und Verbinder von 1,5mm² bis 50mm² und setze selbige auch regelmäßig ein. Der dazugehörige Schrumpfschlauch ist genauso wie das geeignete Presswerkzeug immer an Bord...
    BTW: einfache Rohrkabelschuhe und -verbinder dürfen nur mit einem Presswerkzeug verarbeitet werden, das vom Kabelschuhhersteller freigegeben ist... Kabelschuh von Hersteller "A" mit Presswerkzeug von Hersteller "B" ist also nicht zwangsläufig fachgerecht...

    Für mich gibt's nichts einfacheres, als eine Muffe - egal, ob eingeputzt, im Erdreich, im Kanal oder auf einer Kabelpritsche. Fachgerecht hergestellt ist eine Muffe mit Kerbverbindern immer die bessere bzw. haltbarere Wahl gegenüber einer jedweden lösbaren Klemmverbindung... Und mit a bisserl Übung ist auch der Zeitvorteil messbar...

    Pfälzer:
    Auch ich bin ein Fan der korrekten Verwendung von Fachbegriffen, sonst redet man sehr oft aneinander vorbei...

    Die durchtrennten Adern der Leitung (Kabel ist im Sprachgebrauch der VDE auch nur eine Untergruppe von Leitungen, zumeist mit schwarzem Mantel zur Erdverlegung, Typ NYY und dgl.) zu reparieren, stellt zunächst keine Verlängerung dar.
    Obendrein ist auch mir keine VDE bekannt, die eine Verlängerung von Leitungen explizit verbietet.

    Daher bitte auch ich Dich darum, einen Normenbeleg für Deine Behauptung nachzuliefern - auch an mir gehen Entwicklungen im Vorschriftenwerk gelegentlich vorbei...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Fachfrage - Stoßverbinder - Kabel zerhackt

    • buzz
    • 11. Juli 2014 um 17:35

    Wenn blanke Kerbverbinder (z.B. von Klauke, Weitkowitz oder dgl.) mit dem passenden Gesenk (z.B. Dorn, Sechskant) in einer passenden Zange fachgerecht verpresst werden und die einzelnen Adern, sowie der Leitungsmantel nochmal insgesamt mit schmelzklebergefülltem Schrumpfschlauch (der natürlich für die anliegende Sapnnung geeignet ist) isoliert werden, dann spricht aus fachlicher oder normativer Sicht rein gar nichts gegen diese Ausführung.
    Das nennt man dann "Schrumpfmuffe" und wird tagtäglich tausendfach so installiert. Gut, zumeist findet man solche Muffen eher im Erdreich, es spricht jedoch absolut garnichts dagegen, solch' eine Muffe im Putz zu installieren.
    Einzig schwierig ist es zumeist, dass die "zerbohrte" Leitung zu kurz geworden ist, um dort eine fachgerechte Pressung durchzuführen. Demanch werden pro Fehlstelle zwei dieser Muffen anfallen.

    Das hat dechnikusch zwar auch schon so geschrieben, aber da es ja zwei Leute gibt, die dagegen sind, wollte ich meine fachliche Meinung auch noch druntersetzen... ;)

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • BGV A3 Prüfungen

    • buzz
    • 19. Juni 2014 um 15:42

    Hmmm, eines meiner Lieblingsthemen...

    Zitat von "Hartmut"


    Also reicht die Elektrofachkraft aus, zumindest würde ich es so interpretieren.

    Nein, bitte sieh' Dir TRBS 1203-3 einmal genau an.
    Da steht nirgends das Wörtchen "Elektrofachkraft" (EFK), und das aus guten Grunde. Ein Mensch, der tageintagaus nichts anderes macht, als z.B. Einfamilienhäuser zu installieren oder z.B. Trafostationen zu errichten, kann durchaus Elektrofachkraft sein, ist per se jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine befähigte Person nach TRBS 1203.

    Die Anforderung an die befähigte Person ist ja klar umrissen, d.h. es müssen einige Dinge nachgewiesen sein, die man nicht so "mal eben" herbeikonstruieren kann.
    Obendrein muss der Prüfer auch Normenzugang haben und selbige auch interpretieren können.
    Das mit der zeitnahen beruflichen Tätigkeit kegelt dann die letzten "Feld-Wald- und Wiesen-EFKs" 'raus...

    Demnach sehe ich (neben einigen Prüfprofis, Fachautoren und mit der Normenarbeit bestens vertraute Personen) das Thema so, dass eine befähigte Person zwar EFK sein sollte, Dies alleine jedoch in den allerseltensten Fällen ausreicht, um zur befähigten Person zu werden bzw. dies zu bleiben.

    Ich persönlich sehe mich in einigen Bereichen durchaus als befähigte Person (im Sinne der TRBS 1203), jedoch differenziere ich hierbei sehr strikt - in Teilbereichen, in denen ich mich nicht auskenne, würde ich niemals Prüfungen durchführen, einfach weil ich die Prüflinge, deren Funktion und typischen Eigenheiten zu wenig kenne.

    Will man eine möglichst große Rechtssicherheit bei der Prüferei anstreben, muss man zunächst erkennen, wie weit man selbst zu gehen bereit ist und natürlich auch das eigene Wissen sehr kritisch hinterfragen.

    Und dann sollte man noch zwischen technischer und rechtlicher Sichtweise unterscheiden.
    Technisch ist eine Prüfung auch durch "nicht befähigte Personen" besser, als keine Prüfungen, da auch solche Prüfer offensichtliche Fehler (z.B. Schutzleiter ab) finden und ausmerzen können.
    Rechtlich sind Prüfungen, die durch "nicht befähigte Personen" durchgeführt werden, ähnlich wertvoll, wie keine Prüfungen, denn kann man (im Falle eines Unfalls) als Verantwortlicher nicht nachweisen, dass man seiner Auswahlverantwortung vollumfänglich nachgekommen ist, hat man die Schlinge genauso um den Hals, wie wenn man nicht hätte prüfen lassen...
    Das kann einen übrigens genauso treffen, wenn man die Prüfungen extern vergibt, sich dann aber nicht vergewissert, dass geeignetes Personal zur Prüfung eingeteilt wird...
    Die (unqualifizierte) Fachunternehmerbescheinigung des Ausführenden reicht NICHT, insbesondere, wenn man "Spezialgeräte" (dazu gehören z.B. auch Endstufen und Movinglights) prüfen lässt.

    Mein Fazit:
    Ich befürworte es, dass Unternehmer Prüfungen durchführen (lassen), die VA-Branche erwacht diesebzüglich so langsam aus der jahrelangen Lethargie - GLÜCKLICHERWEISE!
    Will man das Thema jedoch mit größtmöglicher rechtlicher Sicherheit angehen, kommt man um professionelle Hilfe (Beratung & Schulung) kaum herum. LEIDER!

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • buzz
    • 13. September 2013 um 07:02

    Nunja, was soll ich sagen..?
    Dass die meisten Interessengruppen bei der Lobbyarbeit gepennt haben..?

    In Deutschland ist nunmal alles und jedes bis in's i-Tüpfelchen geregelt...

    Und angenommen, es kommt zu einem ernstzunehmenden Unfall, interessiert es eben, einen Schuldigen an's sprichwörtliche Kreuz zu nageln. Das trifft dann eben den Unternehmer, der es versäumt hat, eine befähigte Person mit den Prüfungen zu beauftragen.

    wora: Nein, es reicht nicht, jährlich mehrere Geräteprüfungen zu machen...
    Der Absatz 3.3 ("Elektrische Gefährdungen") fordert ja relativ konkret, was jemanden befähigt.
    - Geeignete, abgeschlossene Berufsausbildung.
    - Berufserfahrung, d.h. Arbeit im geeigneten Berufsfeld nach Abschluß der Ausbildung.
    - Zeitnahe berufliche Tätigkeit & regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse.

    Es reicht also nicht aus, irgendwann mal "Elektriker" gelernt oder E-Technik studiert zu haben. Ohne die zeitnahe Tätigkeit (auf regelmäßiger Basis) und die regelmäßige, nachweisbare Weiterbildung ist man nicht befähigt, d.h. keine Elektro-Fachkraft (EFK) mehr.
    Und um eigenverantwortlich prüfen zu können, muss man aber eben EFK sein.

    Ich bin da auch nicht glücklich darüber, denn die wenigsten Mitarbeiter der handelsüblichen Elektroinstallationsbetriebe sind nach dieser Definition noch EFK.

    Selbst angenommen, man verwendet ein Prüfgerät mit eindeutiger Gut-/ Schlecht-Anzeige, so besteht die Forderung, dass man als "Nicht-EFK" nur unter Aufsicht einer EFK prüfen darf.
    Denn zu so einer Prüfung gehört eben doch mehr, als nur den Prüfling an's Messgerät anzuschließen, auf "Start" zu drücken, das Ergebnis zu dokumentieren und eine Prüfplakette anzubringen.
    Nehmen wir nur mal die Sichtprüfung:
    Offensichtliche Fehler, wie beschädigte Leitungsmäntel, findet ein Laie sicherlich auch - keine Frage.
    Sind aber z.B. LaKas zu prüfen, wird's schon schwieriger. Ist die Leitung eindeutig identifizierbar? Was haben denn die vorangegangenen Prüfungen ergeben? Gibt es daraus Hinweise z.B. auf Materialermüdung ode Verschleiss? Welches Leitungsmaterial und welcher Querschnitt ist verwendet? Ist dieses Leitungsmaterial überhaupt für die Anwendung geeignet? Sind z.B. an den LaKas, die z.B. nicht mindestens der Qualität H07RN-F entsprechen, eindeutige Hinweise über die zulässige Verwendung angebracht?
    Sind die Stecker korrekt angeschlossen (Stichwort "Aderendhülsen"), oder wurde da vielleicht mal auf einer Baustelle ein Stecker mit "Bordmitteln" neu angeschlossen? Ist die Zugentlastung wirksam? Wird die Schutzart (z.B. IP44) auch heute noch eingehalten?

    Man kann da in's Tausendstel vordringen, was nicht zuletzt auch profunde Kentnisse allerlei aktueller Regelwerke bedingt. Und das alles soll also der Mitarbeiter beherzigen, der das Messgerät in die Hand gedrückt bekommt und dem gesagt wird: "Los, mach' mal Prüfungen"..?

    Selbst wenn man als Unternehmer die Prüfungen z.B. an eine Elektrofachfirma vergibt, ist man nicht aus dem Schneider... Denn man hat als Unternehmer natürlich auch die Verantwortung, den richtigen Prüfer auszuwählen, ansonsten hat man ruckzuck den Vorwurf des Organistationsverschuldens auf dem Tisch.
    Und angenommen, man findet tatsächlich ein scheinbar geeignetes Unternehmen, was nachweisen kann, dass es über befähigte Personen für allgemeine Geräteprüfungen verfügt, bleibt die Frage im Raum, ob deren Prüfer die speziellen Anforderungen der Veranstaltungstechnikbranche überblicken. Denn wer seit Jahren Bürogeräte prüft, kennt die Anforderungen an Material der VA-Technik noch lange nicht.

    Und das alles soll der "Verleiher um die Ecke" kennen und beherzigen..? Wenn's offenbar nichtmal die großen der Branche verinnerlicht haben..?

    Wie gesagt, wir in Deutschlad neigen dazu, etliche Sachverhalte bis zum Erbrechen regeln zu wollen, auch wenn wir das Ziel dabei völlig aus den Augen verlieren.

    Daher kann ich auch sehr gut nachvollziehen, dass der geneigte Leser denkt:
    Prüfe ich falsch, ist's genauso wenig wert, wie gar keine Prüfung, also spare ich mir den Aufwand eben ganz...


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3

    • buzz
    • 12. September 2013 um 20:16

    Jetzt kommen wir langsam zu meinem "Lieblingsthema"...
    Will man das mit den Prüfungen richtig und einigermaßen rechtssicher machen, braucht man einen befähigte Person nach TRBS 1203.

    Ob man also befähigte Person ist, kann man anhand des Absatzes 2 sehr schön herausfinden.
    Grundsätzlich sind nur die wenigsten Prüfer, die mir bislang untergekommen sind, tatsächlich befähigte Personen. Spätestens der letzte Absatz des Punkts 2.2 kegelt einen Haufen "Prüfer" aus dem Rennen, der letzte Absatz des Punkts 2.3 erledigt dann den Rest.

    Wer dann noch übrig ist, der macht zumeist tagtäglich nichts anderes mehr, als zu prüfen, ist also z.B. reiner Prüfdienstleister.

    Übrigens: streng genommen braucht so ein Prüfer u.A. auch nachweisbaren Zugang zu den Enstprechenden VDEs, d.h. "hab' ich mal in der Uni-Bibiliothek durchgeblättert" gilt nicht...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • WARNUNG Geschirrspüler BRANDGEFAHR!

    • buzz
    • 3. September 2013 um 06:35

    :!: ACHTUNG: :!:

    Alle Besitzer von Spülmaschinen der Marken Bosch, Constructa, Junker & Ruh, Neff und Siemens aus den Baujahren 1999 bis 2005 bitte beachten:

    https://dishcareaction.com/de-de
    Für alle Maschinenbesitzer außerhalb Deutschlands:
    https://dishcareaction.com/

    Es sind wohl mehrere Millionen B/S/H/-Geräte betroffen - bitte weiter teilen bzw. an Freunde und Bekannte weitergeben...

    P.S. Jajaja, ich weiss, hat nix mit PA zu tun, ist aber dennoch wichtig...


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • begehbarer Glasboden

    • buzz
    • 27. Juli 2013 um 15:23

    Begehbare Glasböden kann man auch in der rutschhemmenden Ausführung machen lassen. Einen guten Glaser stellt diese Problemstellung vor keine unüberwindlichen Hindernisse.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • eEbay Rechtsfrage

    • buzz
    • 8. Mai 2013 um 07:56

    Na, ich würde den ASA1, das Netzteil und das Montageset erwarten.

    Mir schwant aber, dass der Käufer auch noch die "bis zu 4 Sennheiser EW 300/500 Empfänger" haben will...

    Wobei ich da kaum Chancen sehe, denn "bis zu 4" impliziert, dass es sich um eine Beschreibung der möglichen Funktion handelt, nicht jedoch den Lieferumfang.

    @Yamaha: warum sollte es es nicht fair sein, die Geräte einzeln zu versteigern? Wenn ich ein Bundle kaufe und danach einzelne Teile daraus versteigere, kann ich daran nichts unrechtes erkennen, solange deutlich erkennbar.
    Wenn ich z.B. bei Hilti einen Bohrhammer kaufe, dann ist da auch zumeist ein Koffer, ein Bohrerset, eine Tube Fett und ein Putzlappen dabei - Wenn ich bei der Versteigerung die Maschine "nackt" anbiete, den Koffer und das Zubehör aber nur gegen den Betrag X zum Ersteigerungserlös dazugebe und das deutlich erkennbar so beschreibe, dann kann ich da nichts Störendes daran erkennen... Ich könnte ja auch die Maschine versteigern udn mehrere weitere Auktionen über das Zubehör starten...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Problem mit Stromverteilung - Gerät abgebrannt

    • buzz
    • 5. Februar 2013 um 20:16
    Zitat von "jaan2204"

    Wenn ich in einem öffentlichen Gebäude Dosen habe, kann ich nach dem Rechtsrahmen schon davon ausgehen, dass diese nach Vorschrift montiert und abgenommen wurde. In öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Behörden etc. wird dazu sogar jährlich eine Prüfung durchgeführt.

    Ich bitte um Entschuldigung, aber ich halte obiges bestenfalls für einen frommen Wunsch.
    Insbesondere der zweite Satz entspricht definitiv nicht der Realität - auf Basis welcher Verordnung / Regel etc. sollte das denn so sein..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Problem mit Stromverteilung - Gerät abgebrannt

    • buzz
    • 21. Dezember 2012 um 17:16

    Wer einen Speisepunkt benutzt, muss sich selbst vergewissern, dass dieser Speisepunkt den jeweiligen Anforderungen genügt, handelt ansonsten mindestens fahrlässig.
    Wird selten genug gemacht, ist aber so.

    Auf Grund eines sehr ähnlich gelagerten Falls entstand vor vielen Monden das Forum http://www.diesteckdose.net/index.php


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • 6er Bar Harting erweitern

    • buzz
    • 16. Dezember 2012 um 16:41

    Wenn Du damit mal den Steckverbinder an der Bar nicht mechanisch überlastest...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Kontakt nach 58708 Menden im Sauerland

    • buzz
    • 13. August 2012 um 19:53

    Hallo liebe Gemeinde,

    Ich weiss, ist eine eher ungewöhnliche Anfrage...

    Ist hier zufällig irgendwer an Board, der aus dieser Gegend kommt und mir einen Gefallen tun möchte / kann..?

    Alles Weitere dann per PN.

    VIELEN DANK!

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

  • Wie seht Ihr der Krise entgegen

    • buzz
    • 11. August 2012 um 19:21

    Ohne mich in Verschwörungstheorieen ergehen zu wollen, trifft zegi's Meinung auch meine Erwartungen.
    Was wir bislang so als "Krise" erleben konnten, war ein "Kindergeburtstag" verglichen damit, was eines Tages auf uns alle zukommen wird.
    Mit welchen Tricks unser monetäres System noch wielange am Laufen gehalten werden kann, vermag ich nicht abzuschätzen, aber vor dem Tag, an dem alle Rettungsschirme und vergleichbare Taschenspielertricks versagen, graut mir fürchterlich. Bis dahin werden wir eine stramm steigende Inflationsrate erleben. Anfänge davon sind schon zu spüren, wenngleich der Preis des offiziellen "Warenkorbes" ja noch recht stabil erscheint - nur kaufe ich nicht wöchentlich neue TVs und Computer, sondern Treibstoff und Lebensmittel...

    Bis zum Tag "X" mache ich eben das, was alle anderen auch tun: weiter...
    Allerdings habe ich meine persönliche Altersvorsorge etwas umgestrickt - ob's der richtige Weg ist, werde ich dann schon erleben.

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

  • Suche Shockwatch Aufkleber 1 Stück !

    • buzz
    • 1. Juli 2012 um 22:15

    Ja, allerdings sind da keine Unternehmen aus der VA-Branche dabei...
    Zumeist geht's da um hochwertigste Messgeräte oder optische Apparaturen. Die Sachen sind in maßangefertigten Cases verpackt, gelegentlich auch mehrfach.
    Die Spediteure, die derartiges Gerät transportieren sind i.d.R. aber spezielle Unternehmen, die die Gerätschaften wie die sprichwörtlichen rohen Eier behandeln (eigentlich sogar noch viel vorsichtiger)...
    Bei einem handelsüblichen Paketdienst halte ich Shock- oder Tiltwatch für vollkommen ungeeignet, da die Mitarbeiter dort offenbar neben dem Paketweitwurf in's Fahrzeug auch das Überfahren der Sendungen mit dem Sprinter gerne mal geübt zu werden scheint...

    Ein Amp-Case lässt sich zwar vielleicht nicht ganz so weit werfen, andererseits treten diese Gesellen ja teils in größeren Rudeln auf, mit mehr Manpower und Kreativität bekommt man auch schwere Ware kaputt...

    Spaß beiseite: ich meine zu wissen, dass die meisten Spediteure und Kurierdienste in den AGB Schäden durch Schockeinwirkung ausschließen (bzw. bestimmte Verpackungen vorschreiben), demnach kannst so viele Aufkleber dranpappen, wie Du willst, der Kurierdienst haftet nicht oder nur bei nachweisbarem Vorsatz oder dgl...

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • I don't need that, 2.0

    • buzz
    • 1. Juli 2012 um 20:03

    Oha, unser Nordlicht hat's nach Nürnberg verschlagen - und dazu noch in ein hochwertiges Domizil, wie mir scheint. Bei der heutigen Witterung ist's aber auch one Klimaanlage erträglich, oder..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • Suche Shockwatch Aufkleber 1 Stück !

    • buzz
    • 1. Juli 2012 um 20:02

    Shockwatch ist doch nicht vom Markt genommen worden..!
    Nur der adamhall hat wohl keine mehr... Ich kenne etliche Unternehmen, die das System sehr wohl noch nutzen.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • RCD für CEE32

    • buzz
    • 26. Juni 2012 um 16:38

    In einem Systemrack mag ich vielleicht noch daran glauben, dass nur definierte Abgänge benutzt werden, spätestens, wenn der Verteiler im dry-hire 'rausgeht, ist's aber Essig mit der vorgesehenen Verwendung.

    Der handelsübliche Mietkunde achtet in den sletensten Fällen darauf, was da wer ansteckt...
    Und wenn Materialengpass besteht, dann wird der zugemietete Verteiler eben auch mal in der Gastroecke oder sowo genutzt.

    Dem Eigentümer des Verteilers mag's lang wie breit sein, was der Nutzer damit anstellt, aber bei mir gibt's für Laien keine Verteiler ohne 0,03A-Fehlerstromschutzschalter an den 32A-CEEs bzw. über alle Abgänge.

    Klar gibt's auch Verteiler mit einem durchgeschleiften 32A-Abgang ohne jeglichen Fehlerstromschutz, aber sowas ist imho eine absolute Sonderlocke für engst umrissene Einsatzfälle.


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • RCD für CEE32

    • buzz
    • 22. Juni 2012 um 18:41

    So, jetzt muss man nur noch dafür sorgen, dass die ungeschützten Steckdosen auch niemals für den Anschluß von Verbrauchsmittel benutzt werden.
    Dürfte schwer werden, denn wer verhindert zuverlässig (auf welche Weise), dass da nicht vielleicht doch mal ein Verbrauchsmittel angeschlossen wird..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

  • RCD für CEE32

    • buzz
    • 22. Juni 2012 um 17:33

    Wenn jetzt bitte noch Jemand eine Definition von "Endstromkreis" nachliefern würde..?
    Und vielleicht auch noch ausführen könnte, wodurch sich ein Endstromkreis von einem anderen Stromkreis unterscheidet..?

    Danke!


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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