Zitat von "Randgruppe"Angeblich darf darf ich im zeltfirst an 8 punkten je 170 kg aufhängen.
(ich lass mir das natürlich davor schriftlich bestätigen)
Wenn die benannten Flugpunkte keine nach dem Baubuch des Zeltes genehmigten sind, kann man sich mit ner "Schriftlichen Bestätigung" im Schadensfalle bestenfalls den Hintern wischen..
Was den aufgefahrenen Ton (vor allem im Bassbereich) anbetrifft, so halte ich für ein 2000er Zelt bei dem der hintere Teil nur laut sein muß, 16x18"-Horn für "ausreichend".