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Beiträge von ralf marx

  • Wer haftet auf welcher Rechtsgrundlage bei Gehörschädigung?

    • ralf marx
    • 5. März 2007 um 13:05

    Vielen Dank für die große Resonanz zu diesem Thema.
    Generell habe ich kein Problem mit der Lautstärke, wenn unsere örtl. PA-Firma die Technik stellt, also die Bands mit örtl. Technik spielen.
    Probleme tauchen in 99,9% der Fälle nur dann auf, wenn die Band mit Tourtechnik unterwegs ist. Und auch, wenn es deutsche Technik-Companys sind.
    Und selbst bei deutschen Firmen, die meist einen Meister oder eine Fachkraft dabei haben, interessiert sich keiner für irgendwelche Vorschriften. Ist ja auch klar. Nehmen wir irgend eine namhafte Metal-Combo, welche in Deutschland für eine Europatournee Personal und Technik bucht.
    Und dann nehmen wir an, das der deutsche Meister dem wo auch immer herkommenden FOH MAnn der Band erklärt, er dürfe nur soundso laut machen und deshalb die Anlage über einen Limiter läuft.
    Glauben wir dann alle zusammen, dass die Company noch mal die Tour betreut?
    Also ich glaube das nicht. Und so wird der Meister schweigen, denn er will gebucht werden und die Company will das Material auf der Straße haben.

    Wenn die Tourtechnik komplett mit Technikern aus dem Ausland ist, interessiert es auch keinen.
    Die können schließlich nicht haftbar gemacht werden.
    Und wie das Gesetz schon sagt, selbst wenn ich einen Schrieb aufsetzen lasse, der die Techniker belehrt und ihnen androht, dass sie bei Gehörschäden haftbar sind, und wenn die diesen dann auch noch lachend unterschreiben.... was hab ich davon? Nichts.
    Denn ich kann sie nicht haftbar machen.
    Und ich kenne keinen, der bei einer fremden Produktion mal eben an die Amps schleicht um sie runter zu drehen.
    Würde mich mal interessieren, wie solche Sachen im Ausland geregelt sind. Wer da verantwortlich gemacht wird.

  • Wer haftet auf welcher Rechtsgrundlage bei Gehörschädigung?

    • ralf marx
    • 14. Februar 2007 um 11:03

    Hallo Michael,

    Klar geben wir damit das Mittel aus der Hand, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
    Aber da kommt man nun mal nicht drum rum. Schließlich will man ja, dass die spielt Band und die Halle voll macht. Und so unterschreibt man den Vertrag. Und natürlich kommt da auch die Klausel rein von wegen Lautstärke und so weiter.

    Natürlich liegt die Verantwortung beim Veranstalter. Das weis ich auch.
    Aber letztendlich liegt sie damit bei einer Person, die keinen Einfluss nehmen kann. Ich kann versuchen, es dem Tourleiter vor Ort zu erklären, dann kann ich es auch noch mal dem Tourmanager erkären. Und ich mache auch dem Toni den Erklärbär. Das Dumme an der Sache ist nur, dass der Kollege gar keinen Grund hat, mit der Lautstärke moderat umzugehen. Ihm passiert nichts, und wenn er mit 140db am Frontplatz fährt. Und dass ihm nichts passiert, dass weis er ganz genau.
    Wüsste er, dass er dafür haftbar ist, oder besser, wäre er dafür haftbar, wenn Besucher der Veranstaltung nachweislich durch sein Tun einen Schaden erlitten haben, würde der Kollege sich auch an die Vorschriften halten.
    Wenn du vom Auto angefahren wurdest, gegen wen klagst du? Gegen den Fahrer oder den Erbauer der Straße ?
    Letztendlich geben wir der Band X lediglich ein Forum, damit sie ihre Show spielen können.
    Beim Auto sitzt der Fahrer am Gaspedal. Und er ist damit alleine verantwortlich, wie viel Gas er gibt.

    Wie gesagt, dass die Gesetzeslage so ist, das weis ich, mache es ja lange genug, die Frage ist viel mehr, ob es so richtig ist.
    Wer hat den Lärm gemacht? Der Kollege mit dem Finger am Master.
    Und nachdem Verursacherprinzip sollte der dann auch dafür gerade stehen.

    Ralf Marx

  • Wer haftet auf welcher Rechtsgrundlage bei Gehörschädigung?

    • ralf marx
    • 13. Februar 2007 um 18:10

    Wie sag ichs dem FOH-Tec?
    Die Deutschen basteln sich immer lustige Bestimmungen und Gesetze, es gibt die TA Lärm und all so fragwürdiges Papier.
    Und wieviel interssiert sich da ein Mixer einer xbeliebigen ausländischen Metal-Kombo? Nicht die Bohne.
    Von Veranstalterseite aus unterschreiben wir, wie jeder Veranstalter das tut, den Vertrag mit der Band, in dem steht, dass der Veranstalter keinen Einfluss auf Länge, Lautstärke, und Art und Umfang der Darbietung des Künstlers hat.
    Natürlich schreibe ich fast jedes mal in die BA, wenn ich sie bearbeite, dass sich die Tonis an die geltenden Gesetze bzgl. Lärm halten müssen.
    Was nutzt es? NIX.
    Solange in diesem unserem Lande diejenigen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden, die in der Regel absolut unbeteiligt sind an der Laustärkegestaltung, so lange braucht sich doch auch kein Toni dieser Welt an irgendwelche Begrenzungen oder Richtinien halten.
    Hab ich dem Depp vom Publikum gesagt, er soll sich ohne Gehörschutz direkt vor die PA stellen? Hab ich die Fader hochgezogen?
    Aber zahlen dürfen wir dann.
    Schon komisch, oder?

    Ralf Marx

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