Ich poste euch mal ein Statement von unserem zuständigen Bundestagsabgeordneten, den ich angemailt hatte:
Sehr geehrter Herr Kögel,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1.10.2008, in der Sie mich gebeten haben, mich der Thematik der künftigen Nutzung der Frequenzbereiche 790-862 MHz für drahtlose Mikrofone anzunehmen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass der Einsatz von Funksystemen auch nach dem Jahre 2015 uneingeschränkt gewährleistet sein muss, weshalb ich mich diesbezüglich umgehend an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gewandt und um eine Stellungnahme gebeten habe.
Bedingt durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehrundfunks auf das digitale DVB-T werden laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Übertragung von Fernsehprogrammen weniger Frequenzen gebraucht. In einem bisherigen analogen Kanal können z.B. 4 Fernsehprogramme digital übertragen werden. Auf der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) wurde daher im UHF-Rundfunkband (470-862 MHz) das obere Teilband 790-862 MHz für eine mögliche (co-primäre) Nutzung durch den Mobilfunk auf weltweiter Basis identifiziert.
Die Bundesrepublik setzt die Ergebnisse von Weltfunkkonferenzen auf nationaler Ebene in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, die den nationalen Frequenzraum strukturiert, um. Bereits jetzt ist der Frequenzbereich 790-862 MHz gleichberechtigt dem Festen Funkdienst, dem Mobilfunkdienst und dem Rundfunkdienst zugewiesen. Durch den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung dieser Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, der vom BMWi kürzlich zur öffentlichen Kommentierung gestellt worden ist, hat sich daran nichts geändert. Änderungen hat dieser Frequenzbereich nur in den Nutzungsbestimmungen erfahren. Eine Nutzung durch drahtlose Mikrophone (diese sind dem Mobilfunkdienst zuzuordnen) ist unverändert möglich.
Um eine Frequenz tatsächlich nutzen zu dürfen, bedarf es jedoch zunächst einer Zuteilung. Für die Nutzung des Frequenzbereichs 790-862 MHz gilt gegenwärtig: Der Bereich 814-836 MHz kann von drahtlosen Mikrophonen auf der Grundlage von Einzelzuteilungen genutzt werden. Aufgrund einer Allgemeinzuteilung (Vfg. 91/2005) der Bundesnetzagentur ist die Nutzung der Frequenzen 790-814 MHz und 838-862 MHz durch drahtlose Mikrofone ohne individuellen Zuteilungsakt möglich. Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2015 befristet. Die Befristung von Zuteilungen ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall. Nach dem Auslaufen einer Zuteilung setzt eine Neuzuteilung eine neue Überprüfung anhand der dann bestehenden Umstände voraus.
Die Nutzung drahtloser Mikrofone im UHF-Frequenzband erscheint auch nach der Digitalisierung - nicht mehr in den bisherigen Frequenzlücken, sondern dann in den so genannten „weißen Flecken“ möglich, bedarf allerdings laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie noch intensiver frequenztechnischer Untersuchungen. Parallel werden andere, bisher nicht durch drahtlose Mikrofone genutzte Frequenzbereiche auf ihre Eignung für drahtlose Mikrofone untersucht.
Unterhalb 790 MHz bleiben laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf jeden Fall genügend Frequenzen für Mikrofone verfügbar. Mit diesen Themen beschäftigen sich zurzeit viele internationale Arbeitsgruppen, und sie sind auch Tagesordnungspunkt der nächsten Weltfunkkonferenz im Jahr 2011. Im Rahmen von nationalen und internationalen Arbeitsgruppen (WRC, Europäische Kommission, CEPT) wird an dem Thema „zukünftige Nutzung des UHF-Frequenzbandes – Digitale Dividende“ auch aus politischer Sicht aktiv mitgearbeitet. Dabei wird auch das Anliegen, hinreichend Frequenzen für drahtlose Mikrophone zu erhalten, berücksichtigt. Auf der Konferenz der Europäischen Frequenzverwaltungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf die Wichtigkeit von drahtlosen Mikrofonen aufmerksam gemacht.
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann also sicher davon ausgegangen werden, dass auch langfristig ausreichend Frequenzen für drahtlose Mikrofone verfügbar sind und dabei auch dem steigenden Frequenzbedarf für diese Anwendungen Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Hartmut Koschyk MdB
Parlamentarischer Geschäftsführer der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Deutscher Bundestag
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