...weil man unter 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig ist (§106 BGB) und eine Gewerbeanmeldung ohne Zustimmung der Eltern "schwebend" unwirksam wäre - schwebend bis zur evtl. Zustimmung...
hier greift auch der s.g. "Taschengeldparagraph" nicht und eine Gewerbeanmeldung ist auch kein "Vorteilsgeschäft"...
...aber mit Genehmigung der Eltern und Vormundschaftsgericht usw. ist es möglich auch als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden - grundsätzlich und ohne weiteres jedoch nicht...
=> auch hier hilft ein Steuerberater mit Rat und Tat...