Erst ist der Verkäufer in der Beweispflicht (6 Monate), dann der Käufer. Bei Mängeln: Erst muss der Verkäufer beweisen dass der Mangel nicht beim Verkauf bestand, dann muss der Käufer beweisen dass der Mangel beim Kauf bereits bestand..
Willst du mich für die nächste Wirtschaftsklausur in der Berufsschule vorbereiten? :grin:
Regeln der Garantie? Gute Frage! Ich behaupte mal nirgends weil sie rein freiwillig gewährt wird. Wenn doch, dann sicher im BGB