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  2. Sebastian Giese

Beiträge von Sebastian Giese

  • Wer haftet? Veranstaltungstechnik Prüfen und Sichern

    • Sebastian Giese
    • 21. November 2016 um 10:43
    Zitat von "schallereignissortierer"

    Leicht offtopic, aber welche Sicherungsmaßnahmen (gerne mit Verweisen) sind erforderlich beim Ablassen von Lastkabeln oder Lastmulticoren von Traversen oder Galerien?

    Also kurzzeitiges Sichern der Fläche unter der Galerie/Traverse durch einen abgestellten Mitarbeiter des Gewerkes?

    Sichern durch "Flatterband"?

    Oder was schreibt die Arbeitsstättenverordnung? vor?
    Und wer haftet für Körperschäden und Verletzungen, wenn jemand von einem Kabel/Core getroffen wird?

    In der ASR 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" steht folgendes:

    Zitat

    4.4 Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen
    Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
    1.
    Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen anzubringen.
    2.
    Lassen sich die Maßnahmen nach Nr. 1 aus betriebstechnischen Gründen nicht durchführen, müssen an deren Stelle die tiefer gelegenen Arbeitsplätze und Verkehrswege durch Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzdächer oder Fangnetze, gesichert werden.
    3.
    Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1 und 2 sichern, muss eine zeitlich-organisatorische Trennung in Verbindung mit einer Absperrung und Kennzeichnung des Gefahrenbereiches oder einer Überwachung (z. B. Warnposten) des Gefahrenbereiches erfolgen.
    4.
    Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1, 2 und 3 sichern, ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden, soweit diese als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geeignet ist. Die Beschäftigten sind in der Benutzung der PSA zu unterweisen.

    Alles anzeigen

    1. und 2. ist nicht realistisch, es wird keiner Fangnetze installieren um ein Kabelpick runterzulassen. Prinzipiell muss sichergestellt sein, dass beim Herunterfallen von Gegenständen (wie z.B. einem Lastmultiore) niemand verletzt wird. 4. fällt auch aus. ein Helm wird nicht reichen. Ergo muss nach 3. der Bereich darunter frei gehalten sein. Ob durch Sperren der Halle, Flatterband, Warnposten oder Lichtschranken mit angeschlossenem Rundumlicht und Signalton... muss der Unternehmer selbst wissen.

    Schon wieder die Frage nach der Haftung. Es haftet jeder der was falsch macht, ausnahmslos! In dem Fall der der das Kabel fallen gelassen hat (= die Gefahr herbeigeführt) in Verbindung mit seinem Arbeitgeber/Unternehmer, der hätte entsprechende Maßnahmen treffen müssen (siehe oben). Wenn derjenige der das Kabel fallen lässt, wie bei uns in der Branche üblich, selbstständiger Einzelunternehmer ist, ist er beides in Personalunion.

  • Wer haftet? Veranstaltungstechnik Prüfen und Sichern

    • Sebastian Giese
    • 11. November 2016 um 17:04

    Natürlich ist der "Prüfer" nur dafür verantwortlich, dass das Material ZUM ZEITPUNKT der Prüfung in Ordnung war. Wenn z.B. der Steelflex 5min nach der Prüfung beim Einpacken in ein Case vom zufallenden Deckel gequetscht wird und dadurch beim nächsten Aufbau 2 Tage später reißt, kann der Prüfer dafür logischerweise nicht belangt werden. Genau aufgrund dieser "wiederkehrenden Verwendung" gibt es eine "Sichtprüfung vor Gebrauch" und z.B. auch Safeties. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei Transport und wiederkehrender Benutzung Schäden auftreten können.
    Wenn ein Techniker beim Aufbau den Steelflex vor dem Einbauen nicht auf Sicht geprüft hat und er reißt, ist er natürlich in der Haftung.
    Prinzipiell gilt, wie Micha schon schrob, wer was falsch macht haftet dafür. Dann ist (erstmal) auch nachrangig ob und welche Ausbildung oder Befähigung er hatte, man kann auch mit korrekter Ausbildung und Befähigung Sachen falsch machen.

  • Leinwand B1 Notwendig?

    • Sebastian Giese
    • 17. März 2016 um 16:02

    Formal nein, Lautsprecher sind in der MVstättVO weder explizit genannt noch ausgeschlossen. Allerdings ist ein Lautsprecher ja im weitesten Sinn ein elektrisches Gerät und da gibt es, denke ich ohne es ad hoc belegen zu können, auch Anforderungen an Entflammbarkeit etc.

  • Leinwand B1 Notwendig?

    • Sebastian Giese
    • 16. März 2016 um 20:58

    Wenn die MVstättVO gilt und keine automatische Löschanlage vorhanden ist, ja.

    §33
    (3) Ausstattungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. Bei Bühnen
    oder Szenenflächen mit automatischen Feuerlöschanlagen genügen Ausstattungen aus normalentflammbarem
    Material.

    und dazu

    §2
    (9) Ausstattungen sind Bestandteile von Bühnen- oder Szenenbildern. Hierzu gehören insbesondere
    Wand-, Fußboden- und Deckenelemente, Bildwände, Treppen und sonstige Bühnenbildteile.

  • "Auflösung" von Mikrofonen

    • Sebastian Giese
    • 4. Februar 2016 um 21:31

    Auflösung ist ein digitaler Begriff, ein Mikrofon arbeitet analog. Sprich es gibt unendlich viele unendliche kleine Schritte. Den Begriff den du suchst gibt es nicht weil technisch nicht vorhanden :D

  • Bühne - Geländer ohne Befestigung

    • Sebastian Giese
    • 2. Februar 2016 um 16:07
    Zitat von "domigio"

    Da bin ich mir sicher dass dies die sicherste Alternative wäre.

    ja ich habe selsbt mit Schnakenberg telefoniert, jedoch rentiert sich die Anschaffung für einen einzelnen Abend nicht. Und die Dinger gibts auch bei keinem Verleiher hier in der Umgebung zu mieten... LEIDER

    Wo ist denn die Umgebung?

  • Bühne - Geländer ohne Befestigung

    • Sebastian Giese
    • 22. Januar 2016 um 13:07
    Zitat von "deep-house"

    in welchem Bundesland ist die Bühne?
    ist sie "nur 80cm"

    für Hessen habe ich das gefunden:

    § 35 HBO – Umwehrungen, Brüstungen, Geländer

    (1) In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
    1.Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht wie bei Verladerampen, Kais und Schwimmbecken,

    Die Treppe benötigt Handlauf/läufe

    Im Ernst? Jemand fragt nach einer technischen Lösung weil er das Publikum schützen möchte und du gibst ihm Tipps wie er das umgehen kann? Abgesehen davon dass dein Tipp auf die Bauordnung verweißt. In einer Stadthalle gilt allerdings die VstättVo, demnach (nach Musterverordnung), benötigt alles was keine Treppe oder Rampe ist ein Geländer mit definierten Anpralllasten.

  • Frage zu Haftung bei Gebrauchtgeräten

    • Sebastian Giese
    • 22. Dezember 2015 um 16:37

    Folgendes entspricht nur meinem Rechtsverständnis durch Erfahrung und "Anlesen" sowie einer sehr kurzen Google-Suche, aber mehr hast du in einem Party-PA Forum doch auch bestimmt nicht erwartet? :lol: Falls doch, wende dich an Leute die mit Rechtsberatung Geld verdienen.

    Der Hersteller haftet laut Produkthaftungsgesetz für Schäden die durch sein Produkt entstanden sind. Diverse Ausnahmen sind möglich, steht alles im Gesetz. Ob oder ob nicht das auch für gewerbliche Kunden gilt ist denke ich, wie immer, von den individuellen Vertragsverhältnissen abhängig.

    Herstellergarantie und/oder Gewährleistung hat damit gar nix zu tun, dabei geht es um Mängel, nicht um Folgeschäden. Mängel kann der Händler und letztendlich auch der Hersteller ausbessern, nachliefern oder im letzten Fall Schadensersatz zahlen.

  • Gesetzesentwurf “gegen den Missbrauch von Werkverträgen”

    • Sebastian Giese
    • 6. Dezember 2015 um 11:38
    Zitat von "Volker"

    man könnte ja auch mal drüber nachdenken mit einem anderen freien Techniker ne GbR zu gründen, über die nur die Dienstleistungen abgewickelt werden, vor allem wenn man häufig für eine Firma zusammen tätig wird...

    Irgendeine Lösung wird es schon geben. Vielleicht gibt es ja auch eine Sonderregelung, denn die Eventbranche ist ja schon sehr speziell, was Arbeitszeiten (nicht nur die Dauer) angeht und nicht mit ner normalen Branche zu vergleichen, in der 6 Tage in der Woche z.B. Brötchen gebacken oder Pakete ausgefahren werden.

    Mal abwarten wo die Reise hingeht.


    Warum denkt die VT-Branche eigentlich immer sie wäre etwas "spezielles"? Es gibt viele andere Branchen die auch nachts, Wochenende usw. arbeiten. Dort gibt es nirgendwo dieses halblegale Konstrukt wie bei uns. Vielleicht sollten wir endlich mal professionell werden und nicht ständig Sonderlösungen fordern, siehe auch das leidige Thema Gütertransport.

  • Kabelkanal an Traverse befestigen

    • Sebastian Giese
    • 12. November 2015 um 19:15

    Such mal nach "Rohr-Klemmschelle".

  • berufliche Weiterbildung: VA studieren!?

    • Sebastian Giese
    • 12. November 2015 um 09:15

    Für ein technisches Studium der Veranstaltungstechnik gibt es tatsächlich nur die Beuth-Hochschule in Berlin. Es gibt relativ neu noch einen Studiengang an der FHM Pulheim, da hab ich aber keinerlei Infos was das genau ist. Und es gab bis ca. 2006 einen Studiengang an der Berufsakademie Karlsruhe, der wurde aber aus Mangel an Kooperationsfirmen eingestellt.
    Für das Studium in Berlin kann ich dir aber gerne jede Menge an Infos geben :) Alle Hardfacts wie Dauer, Module etc. findest du am besten auf der Homepage. https://studiengang.beuth-hochschule.de/veranstaltungstechnik/

    Prinzipiell ist das ein Maschinenbaustudiengang mit Fachrichtung Veranstaltungstechnik. D.h. man hat die ersten drei Semester sämtliche typischen Maschinenbaufächer (Mathe, Technische Mechanik, Werkstoffkunde, E-Technik, Konstruktionsübungen, etc.), das ist manchmal echt hart, vor allem weil einige Profs und Dozenten aus dem normalen Maschinenbau kommen und oft nicht mal wissen was Veranstaltungstechnik ist, man studiert eben erstmal wie alle anderen Ingenieure das "Grundstudium Ingenieur". Parallel dazu stehen auch in den ersten Semestern natürlich auch typische VT-Fächer (Veranstaltungstechnik, Theatertechnik, Baurecht, Arbeitssicherheit, etc.) auf dem Stundenplan. Ab dem 4. Semester kommen dann Module wie Ton, Licht, Video, Medientechnik, Leichtbau und auch viele künstlerische Fächer wie Gestaltung, Konzeption und betriebswirtschaftliche Fächer wie BWL, Controlling/Finanzen, Finanzierung, Management usw.

    Wie du siehst ist das sehr breit aufgestellt, und es ist für jeden was dabei, man muss sich aber natürlich reinhängen und auch Module bestehen die einem nicht so sehr liegen. Vor allem in den ersten drei Semestern wird über Mathe und Technische Mechanik viel ausgesiebt. Viele Studenten haben vorher die Fachkraft gemacht, was ich jedem auch nur raten kann. Es gibt mit Sicherheit auch viele die direkt nur mit dem Studium in der Branche als Planer arbeiten können, das geht dann aber nur über massive Praxis neben dem Studium. Das Studium bringt in jedem Fachgebiet eine unglaubliche Tiefe mit, die kein Mensch in allen Fächern vollständig aufnehmen kann, man muss sich also relativ früh für eine Richtung entscheiden.

    Mit einer Ausbildung im E-technischen und technischem Zeichnen würde ich das als optimale Bedingung für das Studium sehen, du hast die harte Schule einer Ausbildung durchlaufen und kannst daher viele Äußerungen im Studium besser einordnen, als jemand der direkt von der Schule kommt.
    Falls du noch weitere Fragen hast, frag gerne :)

  • Was nützt die beste Technik wenn die Klatscherei losgeht ?

    • Sebastian Giese
    • 7. November 2015 um 13:19

    Bei diesem Thema passt dieses Video immer gerne:
    http://youtu.be/yD3iaURppQw

    Ich lass das mal unkommentiert stehen, vielleicht kommt der ein oder andere drauf, ohne in die Kommentare zu schauen... :D

  • berufliche Weiterbildung: VA studieren!?

    • Sebastian Giese
    • 16. Oktober 2015 um 10:47

    Aloa,

    beschreib doch mal was du in der Veranstaltungstechnik machen willst, ohne die Info ist es unmöglich nen Tipp zu geben...
    Willst du am Pult stehen, willst du Auf/Abbauen, willst du dir Veranstaltungskonzepte ausdenken und verkaufen, willst du den Einsatz von Technik planen, willst du in der Entwicklung arbeiten? Das alles hat mit Veranstaltungstechnik zu tun und führt aber zu komplett unterschiedlichen Ausbildungen oder Studiumsmöglichkeiten.

  • Lautsprecher an Straßenlaterne

    • Sebastian Giese
    • 13. September 2015 um 09:09
    Zitat von "USER"

    Miete einfach 2 Traversenlifte. Kostet rund 10,-€ Miete und Flieg die Boxen damit.

    ps.: man fliegt nix an laternen!

    PS: man fliegt Outdoor nix an Traversenliften!

  • [Meldung] unsachgemäß befestigte Spiegelkugel

    • Sebastian Giese
    • 16. August 2015 um 12:39
    Zitat von "test"

    da liegst du falsch: wenn du als Fachkraft vor Ort bist und du hast Kenntnis von so einem mangel, dann kann man dich sehr wohl zur Verantwortung ziehen. du solltest ja zumindest Fachkraft sein um so eine anlage aufzubauen. dann bist du auch derjenige, der bei erkennen des Fehlers hätte handeln müssen. was meinst du wie viele hinterher sagen werden:
    der hat nur angemahnt, aber das das so gefährlich war, das war uns nicht bekannt. dann bist du nämlich der mit dem schwarzen peter !!

    Das stimmt so nicht. Die Garantenhaftung (Haftung durch Ausbildung und Anwesenheit) gibt es nur in wenigen Bereichen (Kitas z.B.), aber nicht bei uns. Nur wer weisungsbefugt ist und somit auch handeln kann, kann haftbar gemacht werden. Natürlich sollte man bei Erkennen einer Gefährdung darauf aufmerksam machen, allein schon um sein eigenes Gewissen zu beruhigen. Aber wenn man als Gast oder anderweitig Unbeteiligter anwesend ist, ist man Four gar nichts verantwortlich (außer für sich und seine eigene Tätigkeit).

  • Arbeitssicherheit - PSA beim Steigerfahren

    • Sebastian Giese
    • 1. August 2015 um 14:23

    https://www.ndr.de/nachrichten/ha…unfall7266.html

    Ein Gurt war angelegt, das Verbindungsmittel allerdings wohl nicht oder nicht richtig befestigt.

  • Lasten über Personen - räumlich beschränkt?

    • Sebastian Giese
    • 8. Juli 2015 um 15:20

    Lasten über Personen sind genau das was sie sind: über Personen, nicht daneben, nicht im gleichen Raum oder ähnliches. Dazu zählt natürlich auch die Gefährdung NACH dem Versagen des Motors. Sprich wie in diesem Fall das umkippen, in anderen Fällen das Herumfliegen von zerbrochenen Teilen oder auch die Überlastung benachbarter Züge etc.
    Wenn also sichergestellt ist dass niemand unter der Last ist, und auch niemand durch Umkippen gefährdet ist, kann der Motor D8 sein.
    Das ist gerade bei Line Arrays Open Air sehr wichtig, weil das Runterfahren vor einem Sturm zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Und ob man nen D8er oder nen gleichwertigen D8+er hinhängt, macht sowohl im Geld als auch im Gewicht teilweise einen deutlichen Unterschied. So gesehen macht es durchaus Sinn das mit einem D8er und entsprechenden Absperrungen zu machen.

    Offtopic: ein D8 Motor muss übrigens nur gesafed werden. Nicht außer Last gefahren, nicht entfernt oder sonstiges.

  • Traversenlift Ausleger im Publikumsbereich

    • Sebastian Giese
    • 27. Juni 2015 um 12:36
    Zitat von "Jan"

    Es steht absolut sicher und ist zulässig.

    Da sehe ich schon den ersten Fehler. Ein Traversenlift steht im Publikumsbereich definitiv nicht sicher. Und woher hast du die Gewissheit dass das zulässig ist? Weil ein BGV C1 Aufkleber drauf klebt?

    Die Personen müssen z.B. davon abgehalten werden gegen den Lift zu laufen (einzelne aber auch Personengruppen) oder daran hochzuklettern, das geht nur mit entsprechenden Gittern (Hamburger Gitter z.B.) und nicht durch Tische...
    Wenn diese Aspekte der Standsicherheit des Liftes bedacht sind, stellt sich die Frage nach den Auslegern gar nicht mehr.

    Offensichtlich ist ein Unfall passiert und der Gast klagt, imho völlig zu Recht, gegen den Aufsteller der Stolperfalle. Ich wünsche den Beteiligten Personen und Firmen wirklich nichts schlechtes, aber vielleicht lernt man daraus und macht es ab jetzt richtig.

  • An die Elektriker-selbst konfektionierte Schuko Verlängerung

    • Sebastian Giese
    • 21. April 2015 um 10:47

    Nach 10 Jahren ohne Tätigkeit bist du kein Elektriker bzw. Elektrofachkraft mehr, zumindest nicht ohne nachgewiesene Weiterbildung zu aktuellen Änderungen etc. Natürlich wird sich beim Konfektionieren von Schukoleitungen nicht viel geändert haben, trotzdem ist das formal so. Stichwort "zeitnahe berufliche Tätigkeit".

    Natürlich bist du haftbar, wer denn sonst?

    Du kannst deinen Kunden natürlich sagen bzw. schreiben, mach die BGVA3 Prüfung selbst, falls dein Kunde das akzeptiert. Falls er es nicht macht und es passiert was, ist die Frage wem der Richter dann als erstes blöde Fragen stellt... Dir als Hersteller (= fachkundig) oder deinem Kunden (= prinzipiell eher nicht fachkundig)?

  • Sicherung Global Truss Ground Support (Tower) - System?

    • Sebastian Giese
    • 4. März 2015 um 18:19

    Was steht denn in der Bedienungsanleitung des Herstellers zum Thema sichern des Sleeve Blocks nach dem Hochfahren?

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