Zitat von "schallereignissortierer"Leicht offtopic, aber welche Sicherungsmaßnahmen (gerne mit Verweisen) sind erforderlich beim Ablassen von Lastkabeln oder Lastmulticoren von Traversen oder Galerien?
Also kurzzeitiges Sichern der Fläche unter der Galerie/Traverse durch einen abgestellten Mitarbeiter des Gewerkes?
Sichern durch "Flatterband"?
Oder was schreibt die Arbeitsstättenverordnung? vor?
Und wer haftet für Körperschäden und Verletzungen, wenn jemand von einem Kabel/Core getroffen wird?
In der ASR 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" steht folgendes:
ZitatAlles anzeigen4.4 Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
1.
Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen anzubringen.
2.
Lassen sich die Maßnahmen nach Nr. 1 aus betriebstechnischen Gründen nicht durchführen, müssen an deren Stelle die tiefer gelegenen Arbeitsplätze und Verkehrswege durch Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzdächer oder Fangnetze, gesichert werden.
3.
Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1 und 2 sichern, muss eine zeitlich-organisatorische Trennung in Verbindung mit einer Absperrung und Kennzeichnung des Gefahrenbereiches oder einer Überwachung (z. B. Warnposten) des Gefahrenbereiches erfolgen.
4.
Lassen sich Bereiche aus betriebstechnischen Gründen nicht durch Maßnahmen nach Nr. 1, 2 und 3 sichern, ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden, soweit diese als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geeignet ist. Die Beschäftigten sind in der Benutzung der PSA zu unterweisen.
1. und 2. ist nicht realistisch, es wird keiner Fangnetze installieren um ein Kabelpick runterzulassen. Prinzipiell muss sichergestellt sein, dass beim Herunterfallen von Gegenständen (wie z.B. einem Lastmultiore) niemand verletzt wird. 4. fällt auch aus. ein Helm wird nicht reichen. Ergo muss nach 3. der Bereich darunter frei gehalten sein. Ob durch Sperren der Halle, Flatterband, Warnposten oder Lichtschranken mit angeschlossenem Rundumlicht und Signalton... muss der Unternehmer selbst wissen.
Schon wieder die Frage nach der Haftung. Es haftet jeder der was falsch macht, ausnahmslos! In dem Fall der der das Kabel fallen gelassen hat (= die Gefahr herbeigeführt) in Verbindung mit seinem Arbeitgeber/Unternehmer, der hätte entsprechende Maßnahmen treffen müssen (siehe oben). Wenn derjenige der das Kabel fallen lässt, wie bei uns in der Branche üblich, selbstständiger Einzelunternehmer ist, ist er beides in Personalunion.