Kann kurz jemand einen Satz zu "BLUB"? Was ist das?
Beiträge von Sebastian Giese
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Zitat von "lambda-halbe"
3 Jahre

und die, die dann wirklich Interesse zeigen dürfen später auch mal an einen Männertisch
Goil

Also ich hab ne ganze Sammlung an Dokumenten, Referaten, Abschlussarbeiten, Scripten, Aufschrieben und auch ein paar PPTs, ca. 8GB PDFs. Da ist genau das drin was du oben aufzählst, nennt sich aber Ausbildung und geht meistens 3 Jahre.
Schick mir mal deine Mailadresse, ich hab da ein gutes Script, da ist alles zum Thema Ton drin, allerdings tiefer ins Detail als du wahrscheinlich für die Jugendlichen gehen willst. Also am besten daraus das wichtigste rauspicken und selbst eine PPT machen.
Und diese dann natürlich hier posten 
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Zitat
...Im folgenden Rechtsstreit wegen einer möglicherweise entstandenen Körperverletzung durch zu hohen Lärmpegel fasst man euch - also dem Veranstalter und dir - gemeinschaftlich und heftig in den Schritt. Dein Text war also nicht wirklich hilfreich.
Okay, macht Sinn. Dass wir nicht zu laut werden habe ich weiter oben schon geschrieben, dass der Veranstalter selbst messen und dokumentieren sollte, muss er eigentlich selbst wissen, und wenn nicht muss ich ihm das nicht sagen, schon gar nicht im Gastspielvertrag. Okay, das kam an.Zitatwir sind noch nicht beim Arbeitsschutz! Den kriegst du ohnehin nicht von der Backe.
Will ich nicht und stand auch nie zur Debatte, auch wenn mir das unterstellt wurde.ZitatFür mich liest sich dein Schrieb so, als würdest du pauschal alle Verantwortung abwälzen wollen.
Habe ich schon mehrfach dementiert und erklärt was ich mir mit dem Schrieb gedacht habe.ZitatSind die Läden so schlimm, in denen ihr spielt?
und zum Thema was wir machen:
Die Läden sind im Bezug auf die Sicherheit sehr oft schlimm, wie ich schon geschrieben habe, bzgl. Fluchtwege, aber auch geflogene Technik über den Zuschauern, von der Stromverteilung etc. fang ich gar nicht erst an. Zu Verantwortlichkeiten komm ich weiter unten noch.
Ich finde nicht, dass sich die Gedanken über Sicherheit daran festmachen sollten was, und mit wie viel Publikum wir wo spielen, ausgenommen natürlich der Geltungsbereich der Vstätt.ZitatPS: Verzeih, ich hab eben dein Profil gelesen. Womöglich fehlt dir auch einfach noch ein wenig die Reife im Geschäft, oder? Das gibt sich mit den Jahren, man sieht viel und merkt plötzlich, dass man auch spielen kann, wenn der Boden nicht frisch gewischt ist… Bitte versteh das im übertragenen Sinn, ich meine es wirklich nicht so ernst…
Klar, wie am Alter und dem Azubistatus zu erkennen ist, kann ich nicht soviel Erfahrung haben wie andere hier. Das wirkt sich aber nicht auf das Sicherheitsdenken aus, denke ich. Und wenn, dann ist das genau das, was im Forum immer bemängelt wird: "das passt schon, haben wir immer so gemacht" Wenn ich alles wüsste würd ich nicht hier schreiben, ich seh das aber eher andersrum, genau weil ich noch nicht hunderte Produktionen mitgemacht habe, bei denen es trotz Sicherheitsmängeln funktioniert hat und nichts passiert ist, mach ich mir diese Gedanken im Vorfeld.
Ich könnte auch einfach drauf scheissen und in jeder Halle trotz Mängeln bedenkenlos meine Jungs auf die Bühne schicken und drauf hoffen dass nichts passiert. Will ich aber nicht, also sorry wenn ich mir vorher lieber Gedanken mache. Und trotz Azubi soll es unter jenen auch ein paar geben die nicht zu doof sind sich über Sicherheit Gedanken zu machen, und dass auch ohne Erfahrung.ZitatSolltest Du Auftrittsorte, Bühnen, Strom, Traversen, Ground-supports die zur Verfügung gestellt werden als nicht sicher FÜR DIE BAND beurteilen, musst du auf Abhilfe bestehen. Mehr nicht. Im Ernstfall drohst Du mit Absage, sprich dann auch mit der lokalen Zeitung...
Äben, genau darauf will ich hinaus. Und um diese Absage im Ernstfall eben im Nachhinein gegen Ersatzleistungen durchsetzen zu können will ich das in den Vertrag reinschreiben.ZitatÜbrigens, es gibt weit mehr BG-Vorschriften als die BGV C1. Das geht schon bei der BGV A1 los...
Das ist jetzt fast schon beleidigend
Ich wollte eigentlich nicht den kompletten Katalog in den Vertrag mit reinschreiben, deshalb steht da auch: und weitere. Du hast PN wegen dem Anwalt 
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Zitat von "monithor"
ist das nicht euer part?
sowas kann aber ganz schnell ein eigentor werden.Das muss IMHO der Veranstalter oder Betreiber der Halle veranlassen und verantworten. Dass Grenzwerte nicht überschritten werden muss nicht im Ernstfall der Künstler/die Produktion, sondern der Veranstalter überwachen und gegenüber Behörden dann evtl. auch nachweisen können.
Und dass dies geschieht eben dieser Hinweis.
Korrigiert mich wenn mir das falsch beigebracht wurde.ZitatDer andere Punkt, bei dem ich regelmäßig die Krise bekomme, ist das pauschale Abwälzen der Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Publikumsschutz. Dadurch, dass das in gefühlt 150% aller deutschen Bühnenanweisungen so drinsteht, wird es nicht richtiger!
Ich glaub ich muss mir nicht vorwerfen lassen ich würde Verantwortung abwälzen wollen. Ich hab nicht im Ansatz irgendetwas von abgeben erwähnt.
Die VstättVo bezieht sich prinzipiell auf den Betreiber der Versammlungsstätte. D.h. er ist für die baulichen Sicherheitsaspekte, wie richtige Bestuhlung inkl. (Achtung: daher mein Hinweis auf die Fluchtwege) Fluchtwege, Brandschutz etc. primär zuständig.
Falbeispiel: wir als Gastspiel kommen in eine Halle, Fluchtwege sind durch den Caterer verstellt, Bestuhlung ist dermaßen falsch dass man aus den vorderen Reihen im Notfall niemals rechtzeitig nach draussen kommt, Stative stehen ungesichert im Publikumsbereich, ...
Was tu ich dann als Verantwortlicher für meine Produktion? Ohne entsprechenden Absatz im Gastspielvertrag haben wir keine Möglichkeit irgendetwas dagegen zu tun. Der Veranstalter beruft sich auf die Pflichten des Künstlers im Vertrag, da heisst, pünktlicher Spielbeginn. Dann steh ich da mit meiner Verantwortung. Natürlich bin ich für meine Mitarbeiter verantwortlich, und genau deshalb will ich diesen Absatz in den Vertrag rein, damit ich eine Handhabe gegen Betreiber und Veranstalter habe die von Regelungen nichts gehört haben wollen.ZitatDa würde ich aber nochmal einen Anwalt drüberschauen lassen. Besonders der Punkt mit der Absage ist haarig. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wo setzt Du den Punkt, an dem Du absagen möchtest?
Klar machen wir, nur ein Anwalt kann mit VstättVo und BGV C1 erstmal nicht viel anfangen. Deshalb wollte ich hier im Forum fragen. Natürlich bleibt die Verhältnissmäßigkeit gewahrt, ich würde aber sicher nicht so einen Terz darum machen und diesen Absatz in den Vertrag reinzuschreiben ohne dass wir schon krasse Sachen erlebt haben.ZitatDer von Dir zitierte Satz stimmt leider vorne und hinten nicht (Fluchtwege sind nicht Deine Baustelle).
Zitatist das pauschale Abwälzen der Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Publikumsschutz.
Was nun, du widersprichst dir selbst. Fluchtwege sind primär nicht meine Baustelle als Gastspiel, wie oben bei VstättVo erwähnt. Allerdings habe ich als Gastspiel natürlich ein Interesse daran dass die Halle in die ich komme so sicher ist dass niemand zu schaden kommt (weder Künstler noch Publikum). Und wie stelle ich sicher dass die Halle sicher ist? Ich schreibs in den Gastspielvertrag um bei etwaigen Mängeln nach Beseitigung zu verlangen. -
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Hallo allerseits,
ich bin gerade am Formulieren einer Klausel in einem Gastspielvertrag, die sicherstellen soll, dass der Veranstalter schriftlich bestätigt, sich an die Regelungen in der VT zu halten und uns als Gastspiel eine sichere Umgebung zu stellen.
(Mir geht es primär um Fluchtwege und Standfestigkeit im Besucherbereich, es sollen aber auch alle anderen Bereiche abgedeckt werden)Gibt es hierfür irgendwo einen vorformulierten Absatz?
Ich hab mir mal folgendes überlegt:
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Regelungen, Normen etc., insbesondere bzgl. der Sicherheit des Publikums und der Künstler, einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer, Unfallverhütungsvorschrfiten BGV C1 und weitere, Regelungen zur Lärmemission sowie DIN und VDE Normen bzgl. der Elektrotechnik. Der Künstler behält sich das Recht vor, auf nicht eingehaltene Regelungen hinzuweisen und gegebenenfalls Konsequenzen bis hin zur Absage der Veranstaltung zu ziehen.Fällt jemand noch was ein?
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Da gibbet so ne Firma in Ostfildern... die ham das

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Danke, alles andere hätte meinen Glauben in den Grundfesten erschüttert

Mit dem "nicht" im Satz hört sich der Satz auch ein bisschen mehr "Deutsch" an. Die BGV A1 habe ich, digital und glaube auch auf Papier. Die BGR A1 hab ich mir soeben per Google besorgt.
Somit alles klar, mir wurde geholfen. Thx! -
Hallöle,
ich sitze gerade am Schreiben einer Zusammenfassung zum Thema Sicherheit für eine Klausur in der Berufsschule.
In dem Buch "Handbuch der Lichttechnik" von Jens Mueller (PPV Verlag) wird auf Seite 477 beim Thema Unfallverhütungsvorschriften und den dazugehörigen DA oder BGI erklärt:
"Dies schließt andere, mindestens ebenso sichere Lösungen jedoch aus"
So wie das da steht hieße dass doch, dass ich exakt ganz genau gleich nach den DA und BGI arbeiten müsste. Ich meine dass wir in der Berufschule darüber gesprochen hatten, dass wenn ich gewährleisten kann, dass das Schutzziel auch auf eine andere Art und Weise zustande kommt, ich mir auch eigene Lösungen überlegen kann.
Z.B. beim Thema Umwehrungen: laut BGI 810 Horizontallast: 1000n/m, baue ich Geländer an meine Bühne die mehr aushalten, würde ich nach dem obigen Satz gegen eine UVV verstoßen.Fehlt in dem Satz einfach nur ein "nicht" zwischen jedoch und aus? Oder was?
Verwirrung

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Wo in Stuggi wenn man fragen darf?

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Das steht alles in der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung und diversen BGV/BGIen usw. Am besten das lesen, ja es ist viel und bisschen Gesetzesdeutsch, das wäre aber die sinnvollste Version den "Sicherheitssinn" zu schärfen.
Bei Chrickel.de gibt es zum Download z.B. noch diese Checkliste: http://www.chrickel.eu/images/stories/mosdl/UVVen.pdf und auf http://www.b-safe.de/ findet sich auch einiges.Vielleicht kann man auch hier im Thread die wichtigsten Punkte aufzählen auf die man als Kofferjobtechniker achten sollte. Wobei man da schnell an dem Punkt ist, was ist wichtig, was nicht...
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Zitat von "FrankGellen"
Hallo,
Gewährleistung ist was anderes als Garantie, bei Gewährleistung musst du nachweisen können das der Fehler beim Kauf schon dawar.
Falls ich falsch liege bitte korrigieren
Und Apple gibt tatsächlich nur 1 Jahr Garantie auch in Deutschland.
Die machen da quasi Ihr eigenes Ding.So nun genug Offtopic.
Gruß
FrankFast. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen dass die Sache bei Kauf mängelfrei war. Nach den 6 Monaten umgekehrt.
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Genau das ist der weit verbreitete Trugschluß.
Gewährleistung = Verkäufer gewährleistet, dass das Produkt bei Kauf mängelfrei ist und haftet für Schäden (auch die die erst später bemerkt werden aber schon bei Verkauf da waren)
Garantie = Hersteller/Händler garantiert ZUSÄTZLICH dass das Produkt über einen definierten Zeitraum mängelfrei ist und ersetzt/repariert bei Bedarf.
Kulanz ist dann wieder was anderes und hat eher was mit Kundenbindung zu tun. -
Die Idee mit den Control One find ich genial. So kann ich die direkt beschallte Fläche vergrößern damit der Surround Effekt auch bei allen Zuhörern ankommt.
Du hast schon meine nächsten Überlegungen angesprochen, Cues speichern und Automationen erstellen. Dafür würd ich Cubase verwenden, wird schon verwendet und bietet sich daher an.
Hmm, dann werd ich mal ein Testaufbau machen sobald mein Meniskus wieder meint geheilt zu sein
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Kannst gerne mitmachen, Rainer. Das Konzert findet in Reutlingen statt, ist ja von dir aus net wirklich weit. Erinnerst du dich eigentlich noch an mich? Wir haben mal zusammen im Schloss in Stuttgart nen "Job" gemacht.
Lautsprecher weiter weg geht in der Halle in der ich das ausprobieren will geht leider nicht. Mehr als 2-3m Abstand von RundumLS zu nächstem Besucher wird nicht möglich sein.
Mir gefällt die Version mit mehreren LS auch ganz gut. Von der FOH aus je ein kleines Multicore nach rechts und links für die hinten rechts und links, dann hält sich auch der Verkabelungsaufwand in Grenzen.Dass ich nicht für alle Besucher das gleiche Hörerlebnis haben kann ist klar. Ich muss immer vom idealisierten ich-sitze-genau-im-gleichen-Abstand-zu-allen-Boxen ausgehen. Wenn ich zu dieser Annahme noch einen Center vorne und hinten, und min. zwei Rundumboxen pro Seite aufbaue, müsste doch auch für den Rest der Besucher ein einigermaßen "Rundumerlebnis" möglich sein.
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Ich stell mir das auch ganz cool vor, gerade bei dieser A Capella Truppe, da bietet es sich an einzelne Stimmen in verschd. Stücken einfach mal "durch den Raum wandern" zu lassen.
Das angesprochene Ortungsproblem bereitet mir auch Kopfschmerzen. D.h. umso mehr Lautsprecher (eben in Richtung dezentral) desto besserer Surround Ortungseffekt (das das in der Theorie so ist weiß ich, ich bezieh die Frage auf die Praxis)? -
Hallo allerseits,
ich bin auf der Suche nach Informationen und Ideen wie ich das Konzert einer A Capella Gruppe von einem normalen PA Setup (L R evtl. C + Subs) auf eine Art Surround Sound Konzept umstelle.
Kurz meine Gedanken:
zusätzlich zur normalen PA (LCR + Subs) baue ich hinten links, rechts und mittig weitere (Fullrange)-Boxen auf. Diese fahre ich mit jeweils eigenen Signalen an.
Zur Verfügung steht mir ein O2R und LS9, auf beiden läuft bedingt durch das bisherige Soundkonzept ein Aus/Einschleifen von Cubase über die Erweiterungskarten. Wir fahren also aus den Preamps in Cubase, bearbeiten dort die Signale und legen die einzelnen Kanäle dann erst aufs Mischpult. Vielleicht lässt sich Cubase durch ein gutes und einigermaßen Latenzfreies Plugin als Surround "Organisator" verwenden?
Prinzipiell ist das alles erstmal ein Gedankenexperiment, ich habe also noch keine Versuche gestartet oder ähnliches. Das Ganze soll aber im Frühjahr live so stattfinden. Der gewünschte Effekt soll eben sein dass einzelne Stimmen im Raum aus unterschiedlichen Richtungen geortet werden, aber natürlich auch wechselnd
Jemand ne Idee oder sowas schonmal gemacht?
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Und warum zur Hölle am besten mp3? Und dann auch noch aus dem Internet gesaugt?

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Zitat von "andreas grossmann"
Ich will damit nur sagen, dass solche pauschalen Aussagen nicht gemacht werden sollten. Wenn dieses Truss-U nach draussen stelle, wird es nämlich schon ziemlich schwierig, sofern man keine weiteren Vorkehrungen trifft. Entweder hat man Anhung und rechnet das selbst, oder man geht zum Statik-Büro. Soll nicht Böse gemeint sein!
Gruß
AndreasNene, hab ich nicht so verstanden
Ich kann das rechnen, seh aber auch nicht ein, genau wie du das auch geschrieben hast, das jemandem vorzurechnen. Es soll Leute geben die verdienen damit Geld
Der Threadsteller wollte wissen ob das steht, wurde ihm verneint, fertig. -
Zitat von "andreas grossmann"
Könnt Ihr das belegen?Gruß
AndreasWas belegen?das 80kilo und 1x1m reichen oder das auch weniger genügen würde?