EBen.
Mein Vorredner hat da recht.
Der ist ja eigentlich selber schuld wenn er dir nen Mist rausschickt.
Du hast einen Kaufvertrag über ein DJ-Mischpult vorgenommen und deinen Teil des Vertrages erfüllt (bezahlt).
Also MUSS der Verkäufer auch seinen Teil erfüllen... und liefern.
Macht er das nicht, verhält er sich Gesetzwidrig.
Das mit der Tastatur steht auf einem ganz andern Blatt und hat mit dem Kauf des Mischpultes überhaupt nix zu tun.
Aber mal ganz unter uns: >Da sind ja schon 2 Intelligenzbolzen aneinander geraten. SORRY!
Also wenn ich was kaufe und der Verkäufer liefert mir was falsches (sogar mit ankündigung), dann macht mich das stutzig.
Und wenn der Verkäufer das falsch gelieferte dann zurückhaben will: bitte sehr. Aber doch nicht auf meine(deine) Kosten!
Soll er dir eine Paketmarke zusenden oder das Geld überweisen. Vorher gibts da gar nix.
Laut Ebayregeln muss er als Verkäufer ja auch den Rücktransport bezahlen wenn der Artikel grob von der Beschreibung abweicht.
Nichtsdestotrotz wird das Paket auf eigene Kosten zurückgeschickt. Dann mach ich doch das aber über einen Paketdienst, der sich die Auslieferung quittieren lässt. Jetzt hast du GAR NIX in der Hand. Weil auf deinem Beleg steht nicht WAS WOHIN geschickt wurde, sondern nur, das irgendjemand ein Päckchen abgegeben hat.
Dass der Verkäufer dir jetzt sooo kommt stinkt natürlich ganz gewaltig.
Würde mich an Ebay wenden zuerst mal wenn sich das nicht klärt.
Grüßle,
elefelle