Da ich mich heute wieder mit dem Verein herumschlagen muß (Widerspruch ist angenommen, aber die fragen tapfer weiter nach - und natürlich entbindet mich der Widerspruch keinesfalls von der angeblichen Meldepflicht...), bin ich bei Recherchen im Netz passend zum letzten Posting auf folgenden Artikel gestoßen:
"Maler und Friseure gelten vorrangig als Handwerker, bei denen die nicht-künstlerische Leistung im Vordergrund steht. Auch dazu gibt es Urteile.
Eine künstlerische Leistung eines Malers im Sinne der KSK läge dann vor, wenn er jede Wand einzeln designen würde. Das ist aber in der Regel ebenso wenig der Fall wie bei einem Friseur, der zwar auch mal eine besondere Frisur zaubert, was aber nicht den Hauptbestandteil seiner Tätigkeit ausmacht. Damit ist die Künstlersozialversicherung überhaupt nicht möglich."
Jetzt frage ich mich grad, warum ich dann wie gefordert für Studiosprecher oder Musiker eine Meldung abgeben soll - wo liegt denn hier bitte die Grenze zwischen Kunst und Handwerk?
Einen Text ablesen, eine Melodie laut Notenblatt spielen, ist doch auch deren Handwerk? Hat das wirklich mit Kunst zu tun?
Wieso ist ein Grafiker künstlerisch tätig, wenn er ein Webseiten-Programm bedient?
Mir einen ordentlichen Haarschnitt zu verpassen, DAS ist in meinen Augen Kunst. :lol:
Gibts dann jetzt bald beim Friseur meines Vertrauens statt Trinkgeld die Künstlersozialabgabe?
Wer zieht die Grenze zwischen Kunst und Handwerk?
Was ist denn überhaupt "Kunst"?
http://www.humanistische-aktion.homepage.t-online.de/kunst.htm
"In Wörterbüchern ist zu lesen: Kunst ist ein zur Meisterschaft entwickeltes Können."
Also hängt es beim Friseur davon ab, ob mir der Azubi oder der Inhaber die Haare kürzt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Kunst
"Das Wort Kunst bezeichnet im weitesten Sinne jede hochentwickelte Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist."
Wenn diese Definition mal nicht auch exakt unseren Berufsstand beschreibt... ![]()
(Nein, ich möchte NICHT in die KSK!)