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Beiträge von Tonguru

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 14. Juli 2008 um 10:25

    Da ich mich heute wieder mit dem Verein herumschlagen muß (Widerspruch ist angenommen, aber die fragen tapfer weiter nach - und natürlich entbindet mich der Widerspruch keinesfalls von der angeblichen Meldepflicht...), bin ich bei Recherchen im Netz passend zum letzten Posting auf folgenden Artikel gestoßen:

    "Maler und Friseure gelten vorrangig als Handwerker, bei denen die nicht-künstlerische Leistung im Vordergrund steht. Auch dazu gibt es Urteile.
    Eine künstlerische Leistung eines Malers im Sinne der KSK läge dann vor, wenn er jede Wand einzeln designen würde. Das ist aber in der Regel ebenso wenig der Fall wie bei einem Friseur, der zwar auch mal eine besondere Frisur zaubert, was aber nicht den Hauptbestandteil seiner Tätigkeit ausmacht. Damit ist die Künstlersozialversicherung überhaupt nicht möglich."

    Jetzt frage ich mich grad, warum ich dann wie gefordert für Studiosprecher oder Musiker eine Meldung abgeben soll - wo liegt denn hier bitte die Grenze zwischen Kunst und Handwerk?
    Einen Text ablesen, eine Melodie laut Notenblatt spielen, ist doch auch deren Handwerk? Hat das wirklich mit Kunst zu tun?
    Wieso ist ein Grafiker künstlerisch tätig, wenn er ein Webseiten-Programm bedient?

    Mir einen ordentlichen Haarschnitt zu verpassen, DAS ist in meinen Augen Kunst. :lol:
    Gibts dann jetzt bald beim Friseur meines Vertrauens statt Trinkgeld die Künstlersozialabgabe?
    Wer zieht die Grenze zwischen Kunst und Handwerk?
    Was ist denn überhaupt "Kunst"?

    http://www.humanistische-aktion.homepage.t-online.de/kunst.htm
    "In Wörterbüchern ist zu lesen: Kunst ist ein zur Meisterschaft entwickeltes Können."

    Also hängt es beim Friseur davon ab, ob mir der Azubi oder der Inhaber die Haare kürzt?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kunst
    "Das Wort Kunst bezeichnet im weitesten Sinne jede hochentwickelte Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist."

    Wenn diese Definition mal nicht auch exakt unseren Berufsstand beschreibt... :D
    (Nein, ich möchte NICHT in die KSK!)

  • Benzinpreissturz unterstützung.

    • Tonguru
    • 8. Juli 2008 um 17:02

    Diese "Idee" ist uralt; ich habe das schon als Mail bekommen, als wir von den jetzigen Preisen noch weit entfernt waren.

    http://www2.tu-berlin.de/www/software/hoax/tanken.shtml

    Und wie wir sehen, hat es schon damals nichts genutzt...

    Mittels dieses Themas wurden auch schon fleißig Trojaner verteilt, also Vorsicht bei diesen Mails:

    http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=12247
    http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=12084

  • GEZ

    • Tonguru
    • 2. Juli 2008 um 11:09

    Wozu?
    Ein Radio hat er doch bestimmt schon angemeldet, das genügt vollkommen.
    "Für Mittelständler oder Selbstständige gilt prinzipiell also auch die Zweitgeräteregelung."

    Hier
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=40034
    gibt's Lesenswertes zu dem Thema und interessante Links.

    Leider ist mein Lieblingslink zur akademie.de mittlerweile einer Unterlassungsklage der GEZ zum Opfer gefallen. :x
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html

    Dennoch interessant zu lesen:
    akademie.de
    und
    "Server werden gebührenpflichtig..."

    @ simonstpauli
    "...sind auch PC ohne Netzwerkkarte und Modem internetfähig, wenn sie einen USB Anschluss besitzen, über den man "ohne größeren technischen Aufwand" ein Modem oder ein W-LAN-System anschließen könnte."

    Vergleichbar also mit einem Monitor, der kein eigenes Empfangsteil hat, der aber nach dieser Definition dennoch gebührenpflichtig ist, weil ich einen externen Tuner anschließen KÖNNTE...

    :shock:

    Es lebe der Wahnsinn!

  • I don't need that, 2.0

    • Tonguru
    • 28. Juni 2008 um 13:21

    DJs, die den Unterschied zwischen einem Panoramaregler und einem Crossfader nicht kennen...

    Anlage für eine Hochzeitsgesellschaft auf 2 Räume verteilt, so daß mittels Panoramaregler eine Anpassung der Lautstärke für Ansagen, Spiele etc. und anschließendes Musikprogramm möglich war (Ein System stand im Sitzbereich der Gäste, eines an der etwas entfernteren Tanzfläche).
    DJ telefonisch eingewiesen, daß er die Lautstärke für jeden Kanal mittels Panregler getrennt auf das jeweilige System einstellen kann.

    Beim Abbau die Frage, hat alles funktioniert?, und die Antwort:
    "Alles wunderbar, nur das mit dem getrennt regeln ging nicht."
    Und er zeigte auf den Crossfader...

    :shock: :? :roll:

    I don't need weiterhin: Leute, die es nicht schaffen, im Problemfall meine Handynummer zu wählen... :(

  • I want more of...

    • Tonguru
    • 21. Juni 2008 um 13:54

    ...einer Disco-Veranstaltung (Junggesellenfest) wie gestern abend.

    Die etwas ANDERE Disco. Noch nie so erlebt.

    Der DJ kam auf die Bühne, Laptop unterm Arm, und ich legte schon die DI und das Miniklinkenkabel raus, denn es hatte noch NIE ein Laptop-DJ selbiges selbst dabei. :D

    Zu meiner Verwunderung zog er ein absolut brauchbares Kabel aus seiner Tasche. Zu meiner weiteren Verwunderung: Nichts brummte, surrte oder zerrte, auch ohne DI, obwohl er die eingebaute Soundkarte und ein Netzteil benutzte. Und die MP3s waren in einer Qualität, die ich selten gehört habe (im positiven Sinn).

    Da er ausschließlich mit dem Laptop arbeitete, kümmerte er sich gar nicht um das Mischpult; der Kanalfader stand um 02.30 Uhr noch auf der gleichen Position wie gegen 20.00 Uhr.
    Den ganzen Abend über eine absolut angenehme Lautstärke, und niemand beschwerte sich, es wäre zu leise.

    Bis auf wenige Ausnahmen zu später Stunde nicht ein einziger rauchender Jugendlicher. Keine Schlägerei, kein Gepöbel.

    Ich konnte also zum Ende der Veranstaltung noch frei durchatmen, hatte kein Klingeln in den Ohren und hätte noch 'ne Stunde dran hängen können. :D

    Der Abbau: Die Kabel trocken und sauber wie bei einer Hochzeitsgala, nicht ein einziges umgekipptes Getränk auf der Bühne. Selbst auf den Lautsprechern standen nur 2 leere Bierflaschen. Es waren nicht einmal Kränze zu finden - sonst brauche ich ein Dampfstrahlgerät, um die Boxen zu reinigen... :wink:

    Der DJ, der den ganzen Abend nicht einen einzigen Rote-Listen-Titel á la "Stern", "rotes Pferd" oder "Henning & Konsorten" spielte, bedankte sich am Schluß bei uns für UNSERE tolle Arbeit, räumte seinen Arbeitsplatz auf, nahm seine leeren Flaschen selbst mit und verschwand, bevor ich ihm einen Heiratsantrag machen konnte. :D

    Ich glaube immer noch, ich habe das alles geträumt.
    Wird wohl leider eine einmalige Erfahrung bleiben, aber schön zu sehen, daß es auch so gehen kann.

    Liebe Grüße,
    ein neu motivierter Tonguru
    (und heute abend habe ich die Jubiläumsfeier eines Möhnenvereins - danach wird die Motivation wieder im A... sein...)

  • I don't need that, 2.0

    • Tonguru
    • 19. Juni 2008 um 12:25

    Das wird in der Tat der nächste Schritt sein.

    Wieso Erfüllungsgehilfe?

    Ist Unterschlagung, vorsätzlicher Betrug und der Verkauf von Raubkopien (das habe ich erst nach dem Kauf von einem anderen Käufer durch dessen Bewertung erfahren) denn keine zu verfolgende Straftat mehr?

  • I don't need that, 2.0

    • Tonguru
    • 19. Juni 2008 um 12:19

    Ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren betreffend Betruges bei ebay (Verkäufer lieferte nicht) eingestellt wird, weil "ein öffentliches Interesse nicht besteht" und "die Fortführung des Verfahrens mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden" wäre.

    Aha.

    Vielleicht sollte ich mich als Power Seller bei ebay anmelden, nur für Beträge unter Euro 100,-- verkaufen und den Anzeigen wegen Nichtlieferung und Betruges gelassen entgegensehen.

    Muß ich jetzt also auf eigene Faust die Adresse ermitteln, dort mal vorbeifahren und ihm tierisch eine @§§%&() ???
    :twisted: :twisted: :twisted:

    Mein Glaube an den Rechtsstaat hat heute einen weiteren tiefen Einschnitt bekommen.

  • Funktionen, die niemand braucht...

    • Tonguru
    • 17. Juni 2008 um 15:17

    @ wora

    Nein, das gibt es tatsächlich. Schön nach Väter Sitte Art ein Delay gestellt und entsprechend verzögert. War lustig anzuschauen, wenn erst der Mund des Redners auf der Leinwand aufgeht und mit Verzögerung die Stimme nachkommt.

    Man glaubt kaum, wie schnell - schon bei wenigen ms - so etwas asynchron wirkt, und ich bewundere seitdem die Arbeit eines Synchronsprechers.

    Den gleichen Effekt beobachtet man seit der Digitalisierung einiger Fernsehsender auch immer öfter bei den "Großen", hat aber andere Ursachen.

    OK, Off Topic AUS.

  • Funktionen, die niemand braucht...

    • Tonguru
    • 17. Juni 2008 um 09:56
    Zitat von "klickverbot"

    Hm, vielleicht ist es doch nicht so offensichtlich, dass der Teil mit "Licht und Video" ironisch gemeint war...

    Sorry. Mein Fehler.
    Möchte dir auch keinesfalls Unkenntnis unterstellen, glaubte eher an einen Fehler in der Formulierung.

    Nichts ist unmöglich; ich mußte das bei Kollegen schon erleben, daß sie bei einer Videoübertragung den Ton nach hinten brav verzögert haben... :lol:

  • Funktionen, die niemand braucht...

    • Tonguru
    • 15. Juni 2008 um 20:35

    Ich habe das so verstanden, daß es um das Tonsignal für ein Delay in - spaßeshalber angenommenen - 700 m Entfernung geht.
    Passend zur in 700 m Entfernung stehenden Bühne.
    Synchron zur dort stattfindenden Lightshow und Videoübertragung.

    Daß man davon in 700 m nicht mehr viel sieht, schon klar.
    Alles nur mal rein rechnerisch, spaßeshalber.

    Würdest du die Lightshow und die Videowall noch sehen, wäre eben diese Verzögerung des Tonsignals um 2 sec kontraproduktiv.
    Du hättest einen enormen Versatz Bild / Ton.

    Bei der Übertragung des Tons zu einer Videopräsentation ist es wichtig, den Ton eben NICHT zu verzögern, um synchron zum Bild zu bleiben.

    Die Anpassung an den Schall aus der ersten Reihe muß hier anders gelöst werden, durch Abstimmung der Lautstärkeverhältnisse.

    Oder habe ich das falsch interpretiert? :lol:

    Falls du in Höhe des Delays zusätzliche Videomonitore aufstellst, weil kein optischer Bezug zur Bühne mehr vorhanden ist, solltest du das Videosignal natürlich passend zum Tonsignal verzögern. :wink:

  • Funktionen, die niemand braucht...

    • Tonguru
    • 15. Juni 2008 um 19:50
    Zitat von "klickverbot"

    Wolltest du nicht schon immer mal ein Delay 700m weiter aufstellen, mit dem du noch immer synchron zu Video und Licht bist? xD

    Wie bitte bleibst du zu Video und Licht synchron, wenn du das Signal um 2 Sekunden verzögerst? :shock: :wink:

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 11. Juni 2008 um 20:48

    Falls sich noch jemand mit dieser Thematik auseinandersetzen muß oder möchte, hier ein Link zu einem umfangreichen Machwerk (216 Seiten / 1,3 MB):

    http://www.kulturrat.de/dokumente/ksvg-buch.pdf


    Die KSK beruht kurioserweise tatsächlich auf geltendem Recht, aber nach (nicht nur) meinem Rechtsempfinden am äußersten Rande der Plausibilität, allgemeinen Akzeptanz, menschlichen Logik und Gesetzkonformität, ähnlich wie die GEZ mit ihren zweifelhaften Forderungen und Methoden.

    Da gibt es seit nunmehr 25 Jahren ein Gesetz, zu deren Überwachung und Aufklärung bislang 10 (!) Mitarbeiter für das ganze Bundesgebiet zuständig waren und es daher niemanden wundern muß, daß man bei KSK ausschließlich an die Kreissparkasse denkt.
    Seit 2007 obliegen diese Aufgaben jetzt der Rentenversicherungsanstalt mit ungleich mehr Mitarbeitern, Kenntnissen und Möglichkeiten, und siehe da, die Post erstickt in einer Flut von Bescheiden und Abmahnungen.

    Und dann machen die auf einen Schlag für 5 Jahre rückwirkend eure Buchhaltung links, unter Androhung eines Bußgeldes, das bei manchem kleinen Selbstständigen fast einem Jahresgewinn entspricht.

    Es genügt ein falscher Link auf eurer Webpräsenz, und BINGO, seid ihr dabei! :shock:

    Bin mal gespannt, wie die auf meinen Widerspruch reagieren...

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 9. Juni 2008 um 21:07

    Ob das so einfach geht?

    Kürzung der Gage um den KSK-Beitrag ist laut deren Satzung unzulässig, im Grunde läuft dein Vorschlag aber darauf hinaus (Punkt 13).

    Außerdem fordern die den Beitrag doch von dir, in deiner jährlichen Meldung.

    Ob du dann einfach sagen kannst, dafür waren die selbst verantwortlich, zweifle ich an.

    1000 Fragen...

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 9. Juni 2008 um 15:54

    @ Jinroh
    Wer hat denn gesagt, daß ich zahle? :lol:
    Nur weil die KSK das sagt, muss das nicht stimmen oder mit geltendem Recht übereinstimmen.
    Sehe ich genauso. Zumindest glauben die das aber. Ich werde versuchen, sie vom Gegenteil zu überzeugen. :wink:

    Mein Steuerguru ist an diesem Thema auch sehr interessiert.
    Hatte mich Anfang des Jahres schon vorgewarnt; anscheinend betreibt die KSK gerade eine groß angelegte Aufklärungskampagne.

    Der Widerspruch ist in Arbeit. Ich werde keinesfalls auch nur einen Cent zahlen, und ich wehre mich gegen die Feststellung, ich sei abgabe- und in ihrem Sinne aufzeichnungspflichtig.

    Das könnte in der Tat abenteuerlich werden, wenn man sieht, wie es anderen ergangen ist:
    http://www.bahngalerie.de/bahn/service/d…bahngalerie.pdf
    Mein Kampfgeist ist geweckt! :D

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 9. Juni 2008 um 10:20

    @ Jinroh:
    Darf ich mich selbst zitieren?

    d) Der Überhammer: Die Abgabe ist auch dann fällig, wenn der von mir beauftragte Künstler gar nicht in der Künstlersozialkasse versichert ist!
    Wie das alte Radio, das im Keller steht und nicht mehr benutzt wird, aber laut GEZ deren Gebühr rechtfertigt...

    Obiger Link zur KSK, unter Punkt 11:

    Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht, z. B. weil er im Hauptberuf Beamter oder gesetzlich sozialversicherter Arbeitnehmer ist oder die künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausübt.

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 8. Juni 2008 um 11:50

    Hat noch jemand in letzter Zeit ein Schreiben von diesem Verein bekommen?

    Bin letzte Woche, kurz vor der Abreise zu einer einwöchigen Produktion, aus allen Wolken gefallen und konnte mir das heute erst in Ruhe durchlesen. Verstanden habe ich es allerdings noch nicht wirklich.

    Die fordern (!) von mir eine rückwirkende Meldung an ausgezahlten Künstlergagen für die letzten 5 Jahre, unter Androhung eines Bußgeldes von 25.000 (!!!!) Euro.

    Als Begründung wird angeführt, ich produziere Tonträger und werbe auf meiner Internetpräsentation für Künstler.

    Die erste Irritation:
    Ich soll die Versicherung des Künstlers zahlen, der bei mir Aufnahmen macht, und MICH dafür bezahlt?
    Und wenn ich auf jemanden verlinke, entsteht doch ein Vorteil für den Künstler, nicht für mich.

    Was ich nachvollziehen kann: Wenn ich für eine Aufnahme jemanden engagiere, z.B. einen Gitarristen, um ein Solo für die Produktion mit der Sängerin, die mir wiederum einen Auftrag erteilt hat, einzuspielen, dann bezahle ich u.U. den Musiker (normalerweise überlasse ich das der Sängerin).

    Was mich stört:
    a) Der Tonfall, in dem das Schreiben gehalten ist, eben sehr fordernd.
    Kennt ihr die Bittbriefe der GEZ? Erinnert mich stark daran.

    b) Warum muß ich als Auftraggeber die Sozialversicherung des Künstlers (anteilig) zahlen? MIR als Selbstständigem bezahlt auch keiner meine Krankenkasse!

    c) Man muß sich mal reintun, wer alles als Künstler definiert wird und demzufolge für mich als Auftraggeber zusätzliche Kosten bedeutet:
    Von dem Musiker bis hin zum Grafiker, der mir die Website gestaltet oder ein CD-Cover entwirft!

    d) Der Überhammer: Die Abgabe ist auch dann fällig, wenn der von mir beauftragte Künstler gar nicht in der Künstlersozialkasse versichert ist!
    Wie das alte Radio, das im Keller steht und nicht mehr benutzt wird, aber laut GEZ deren Gebühr rechtfertigt...

    Ich glaube, das steht uns allen ein großes Thema bevor.
    Ich für meinen Teil werde EINSPRUCH gegen diesen Schrieb erheben, das kann doch alles nicht wahr sein.

    Das Thema KSK (Künstlersozialkasse) scheint sowieso ein heißes Eisen zu sein.

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unter…ndverwerter.php
    http://www.kskontra.de/
    http://www.kskforum.de/
    http://www.mediengestalter.info/forum/45/kuens…10-94018-1.html

    Ich kann nur jedem empfehlen, sich schnellstens damit auseinanderzusetzen, vielleicht ist der Bescheid an euch schon unterwegs...

  • I don't need that, 2.0

    • Tonguru
    • 30. Mai 2008 um 16:12

    Schulkonzerte...

    (die generell jede professionelle und technische Unterstützung verdienen, und ich mache sowas ja auch gerne, zumal die Jungs von der Schule immer ganz dankbar und heiß darauf sind, zu helfen, aber:)

    ...auf denen noch jemand vom örtlichen Bürgerfernsehen auftaucht, um mir zu erklären, wie ich den Chor abnehmen muß.
    Er war der festen Überzeugung, daß seine beiden AKG C 1000 in 10m Entfernung auf 5m Höhe ideal sind, um die Klangfülle des Chors einzufangen; im Gegensatz zu meinen direkt am Ort des Geschehens positionierten 4 Sennheiser MD 431, weil "sich die Stimmen ja dann gar nicht entfalten können". Nun gut, für eine Aufnahme lasse ich die Argumentation noch gelten. Aber hier ging es um Beschallung.

    Aufstellung seiner AKG dann natürlich vor den Lautsprechern, und so, daß neben dem Chor dann auch noch gleich das Schlagzeug mit abgenommen wurde. Nachdem wir die beiden Aufstellungen bei der Probe verglichen hatten, war Ruhe... :lol:

    ...mit einem Haufen E-Gitarren, die ohne Amp auf die Anlage sollen - wie viele DI-Boxen muß man haben?

    ...bei dieser Gelegenheit zu erkennen, daß an der Doppel-DI-Box nur ein Ausgang Masseverbindung hat und der andere daher für diesen Zweck (s.o.) nicht benutzt werden kann.

    ...auf der gleichen Veranstaltung feststellen zu müssen, daß ich wieder 2 Kanäle vom Multicore zukleben darf, weil sie defekt sind (Brummen und Surren, wandert mit Tauschen der Belegung am Pult und bleibt bei Wechsel der an der Stagebox angeschlossenen Kabel / Geräte).
    Ich erinnere mich an den Stapler, der vor einiger Zeit meinte, noch mal eben schnell über das Core fahren zu müssen... ist ja bloß ein Kabel...

    :evil::evil::evil:

  • jahresentgelt für abbuchungsauftrag

    • Tonguru
    • 27. Mai 2008 um 13:52

    Da läuft doch was nicht rund!

    Wenn die Waldbüttelbrunner seit Jahren bei dir abbuchen, ist das ganz klar eine EINZUGSERMÄCHTIGUNG (Lastschrift ist der Oberbegriff).
    Einen ABBUCHUNGSAUFTRAG schließt du mit der Bank, nicht mit dem Gläubiger.

    [url=http://artikel.4.am/archives/12911…o-im-Griff.html]Zitat[/url]

    Verbraucher sollten beachten, dass das sichere Lastschriftverfahren Einzugsermächtigung heißt. Diese ist vom Abbuchungsauftrag zu unterscheiden. Der Abbuchungsauftrag ist auch eine Lastschrift. Jedoch bevollmächtigt der Verbraucher beim Abbuchungsauftrag seine Bank Lastschriften des Unternehmens, demgegenüber er den Abbuchungsauftrag erklärt hat, einzulösen. Die praktischen Folgen des Abbuchungsauftrages sind damit die gleichen wie bei der Überweisung: Ist das Geld erst einmal dem Empfängerkonto gutgeschrieben, ist es unwiderruflich übertragen. Verbraucher sollten daher darauf achten, im Falle von Lastschriften eine Einzugsermächtigung und keinen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Ein Abbuchungsauftrag ist immer direkt an die Bank adressiert, eine Einzugsermächtigung jedoch an das Unternehmen, welchem der Verbraucher die Zahlung zukommen lassen will.

    Und wenn die Firma aus Franken das nicht mitmacht, sollte man sich überlegen, den Lieferanten zu wechseln.

    BTW: Hat die Postbank die Änderung der Kosten angekündigt (machen Banken gerne auf Kontoauszügen)?
    Fakt ist sicher, diese Kosten werden jetzt bei jeder Bank anfallen...
    (werde ich doch gleich mal bei meiner Hausbank die aktuellen AGB durchstöbern!).

    LG,
    Tonguru

  • jahresentgelt für abbuchungsauftrag

    • Tonguru
    • 27. Mai 2008 um 10:41

    Das hat mich jetzt auch interessiert, und ich habe mal etwas recherchiert:

    Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank
    Seite 3 (siehe unteren Seitenrand, ist etwas konfus gestaltet das pdf), Punkt 1.16

    Google mal nach "Vormerkung eines Abbuchungsauftrags", und du wirst sehen, daß die Postbank da noch sehr human ist, was die Kosten angeht...

    Unterschied zwischen "Abbuchungsauftrag" und "Einzugsermächtigung" beachten!
    http://www.dooyoo.de/konto/deutsche…-banking/529164
    http://www.bankstudent.de/downloads/BBL-ZV-3.htm
    http://www.gomopa.net/Finanzforum/Ka…ngsauftrag.html

    Wieder was dazugelernt, wußte ich trotz kaufmännischer Ausbildung nicht (ok, ist ja auch schon ein paar Jährchen her...). :lol:

    Das scheint also ein Mißverständnis zu sein.
    WEM hast du denn den Auftrag erteilt? Anscheinend ja der Bank, was eigentlich unüblich ist.
    Aber vielleicht hat auch die XXX Showtechnic GmbH was falsch verstanden... (habe gehört, das soll öfter vorkommen). :D

    Liebe Grüße,
    Tonguru

  • Wie_MP3_die_Qualitaet_der_Musik_zerstoert_hat .. wie war

    • Tonguru
    • 23. Mai 2008 um 09:40

    Es geht also auch anders.

    Aufgrund der stetig wachsenden Bandbreiten und Festplattenkapazitäten könnte sich das Thema MP3 in Zukunft erledigen (träum...):

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,554742,00.html

    - - -

    Peter Gabriel bedient Besserhörer

    Von Sönke Jahn

    Keine Kompromisse: Über die Webseite Music Club bietet der ehemalige Genesis-Frontmann und Soundtüftler künftig Aufnahmen aus seinen Real World Studios zum Download an. Komprimierte Musikformate wie MP3, AAC oder WMA haben dabei allerdings keine Chance.

    EDIT ADMIN: Sorry, solche FullQuotes verstoßen gehen das Urheberrecht. Bitte den Artikel auf Spiegel.de lesen.

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