Hallo Markus,
bis W12 bezieht sich bei unserer Werbeaussage auf die Standsicherheit ohne Seitenverkleidung.
Das Bühnen bis W10 mit Seitenverkleidung nachgewiesen werden können ist machbar, aber wie Du schon vermutet hast, ist der Konstruktive Aufwand im Verhältnis zu den übrig bleibenden Nutzlasten sehr hoch. Da bewegt man sich eher im Bereich Stahl - oder Kranbau.
Es ist richtig, dass Prüfbücher mit reduzierten Windlastansätzen nicht mehr verlängert werden dürfen. Es gibt in diesem Zusammenhang auch keinen Bestandschutz, da diese Prüfbücher bereits regelwidrig erstellt worden sind.
Leider haben dies immer noch nicht alle Prüfer verstanden, riskieren wie bereits erwähnt ihre Prüflizenz, und verzerren den Wettbewerb- währe über Schadenersatzforderung nachzudenken.
In diesem Zusammenhang kann man davon ausgehen, das die "Bühnenpiraten"
weniger werden, und all zu leichte Bauwerke vom Markt verschwinden.
Gruß
Bernie