der umstand ist bekannt! meine frage zielte nur darauf ab, ob erst die anwendbarkeit des einen ins andere führt.
die lektüre des zweiten (berufskraftf....) hat dies eben für mich geklärt.
für mich das fazit, nix >3,5t für den licht/ton freelancer. wenig überraschend, musste es aber für mich verdeutlichen.
der güterkraftverkehrsaufwand scheint mir unverhältnismäßig, zumal dann nochmal das scheinselbständigkeitsrisiko droht.