Aus der selben Erfahrung kann ich dir raten, es über dem seine Haftpflicht abzuwickeln und deshalb ihm direkt einen Kostenvoranschlag der Reparaturen zu schicken. Wenn keine vorhanden, kann er rumschrein wie er möchte, wenn in deinen AGB drin steht, die er ja mit seiner Unterschrift verbindlich anerkennt, dass Schäden vom Mieter auch diesem in Rechnung gestellt werden und dann auch getragen werden müssen. Mach dich aber auf ne lange Wartezeit in dem Fall mit Mahnungen (mit Mahngebühren, die wirken manchmal Wunder
)gefasst. Für diese Summe ein gerichtlicher Weg einzuschlagen ist wenig Erfolgversprechend wegen dem viel zu geringen Betrag. Wie du ja geschrieben hattest, sind Zeugen für die defekten Boxen vorhanden, inwiefern diese dann hilfreich sind, wäre im Einzelfall zu sehen.
Wodurch der Schaden entstanden ist, ist zweitrangig, die Boxen sind kaputt und du kannst diese nicht mehr verleihen und hast somit auch einen Nutzungsausfall. Das man nicht alles sofort machen kann ist eigendlich vorauszusetzen, eine zeitnahe Prüfung muss (wie du es ja gemacht hast) allerdings erfolgen wegen der Zuordnung des Falles.
LG Niko