Im Grunde is das mit der Gema ganz einfach:
Der Satz wird nach beschallender Fläche (inklusive Bühne, Theke) mal dem Eintritspreis errechent. Wichtig ist noch die Art der Musikwiedergabe, also ob von Tonträgern (CD) oder Instrumenten (Band)
Du gibst VOR der Veranstaltung formlos diese Daten an die Gema und bekommst dann deinen Beitrag genannt.
Einzigste Unterscheidung ist zwischen E(rnster) Musik und U(nterhaltungs)musik. Ca 95% gehören zur U-Musik und damit dem gehobenem Satz an.
Zur Orientierung hier mal die Infos für Veranstaltungen der U-Musik:
http://www.gema.de/musiknutzer/ab…en-musiknutzer/
Bei mir kam noch nie einer von der Gema, um mich zu kontrollieren
Ich geb auch offen zu, aus dem Internet meine Schallplatten zu beziehen ![]()