@ Veranstaltungstechnik:
Tschuldigung aber die Aussage max. 5.000kg ist die KORREKTE Antwort auf die Frage!
Zitat DTHG:" Nennbelastung mit dem 0,5 fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft"
Jetzt kommt aber der Einsatzbereich noch:
Was und wo wird gehängt?
z.B. Publikum oder Szenbereich (BGV-C1)
Bewegung ja oder nein
zugelassene Flugpkte?
Statik
etc...
=> Dies alles entscheidet nun über die tatsächliche Last und damit über das Gewicht was gehängt werden darf! Dies alles kann weder ich noch Du entscheiden "Veranstaltungstechnik"!
Und merk Dir eines "Veranstaltungstechnik":
"Das ist gefährliches Halbwissen, daß man alle Anschlagmittel, die es so zu kaufen gibt um die Hälfte ablastet und schon BGV C1 konform sind."
Zitat "Veranstaltungstechnik"
Diese Behauptung kommt NUR von Dir und nicht von mir!