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  1. PA-Forum
  2. ulf klüpfel

Beiträge von ulf klüpfel

  • USV für PA Festinstallationen

    • ulf klüpfel
    • 19. September 2024 um 20:54
    Zitat von Marian Humann

    Bayern, Prüfung nach SPrüfV durch den TÜV.

    Also Allgemeinstromversorgung finde ich da nicht ;)

    Wäre mir auch neu.....

    Zitat von https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySPruefV-2

    1.Lüftungsanlagen,
    2.CO-Warnanlagen,
    3.Rauchabzugsanlagen, maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen sowie Lüftungsanlagen zur Entrauchung,
    4.selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen,
    5.nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage,
    6.Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
    7.Sicherheitsstromversorgungen

    Alles anzeigen
  • Flache Monitore - eher für die Tiefe der Bühne

    • ulf klüpfel
    • 19. September 2024 um 06:50

    Beitrag basiert aufgrund der Angaben zu Bühnenfläche, Gassen und vorhandenem Graben auf der Annahme einer klassisch baulichen Bühnensituation mit Vorbühne, Portal und Bühnenhaus.

    Zitat von Ton Heini

    Kannst Du die nicht fliegen?

    Etwas halbwegs potentes und gut Richtendes in Vorbühnenzug/-stange oder Nullgassenzug/Brücke sollte das optimal erfüllen.

    Der räumliche Versatz zur PA bzw. akustischen Nulllinie der Location sollte da nicht so groß sein, dass es sich negativ auswirkt.

    Wenn die Kollegen vom Licht Gassentürme stellen ist an/auf denen auch ein super Platz um mit etwas zum auffrischen (10" Liga) mit ran zu gehen.

    Das flache Gehölz an der Bühnenkante muss dann wirklich nur die ersten Meter schaffen.

  • USV für PA Festinstallationen

    • ulf klüpfel
    • 18. September 2024 um 22:39

    test hier kommt gar nichts plötzlich raus.

    Die Frage nach "was würdet ihr nehmen wenn...." Verstehe ich eindeutig als Bitte um Hinweise auf EN54 Systeme, um sich an deren Aufbau etwas abzuschauen oder vll eines als technisch passend zu identifizieren.

    Nur weil ein Gerät die Norm erfüllt heißt das noch lange nicht dass die Gesamtunsetzung dieser Norm irgendwo gefordert wird. Das wäre ja sonst eine Art selbsterfüllende Prophezeiung :/

  • USV für PA Festinstallationen

    • ulf klüpfel
    • 18. September 2024 um 21:56
    Zitat von Marian Humann

    Im Normalfall wäre das auch meine go-to Lösung, leider ist das aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Ding der Unmöglichkeit. Die Beschallung generell akzeptabel zu realisieren ist schon eine mittlere Katastrophe. Die Raumgeometrie ist eine Katastrophe, alles ist im Sichtbereich, Bühne in der Ecke, keine Deckenhöhe, abgehängte Beleuchtungsschienen mit Glühbirnen etc.
    Deshalb funktionieren auch Druckkammerlautsprecher nicht. Diese Lösung gibt es jetzt noch aus Anno vor dem Krieg, akustisch eine Katastrophe weil man das optisch verstecken musste. Die Durchsagen versteht niemand.
    Die letzte Idee wäre noch nur die Frontfills, Delays und die Center-Lautsprecher über die USV zu fahren. So eine 5D Endstufe zieht ja nix. Mit Matrix und Netzwerkverteiler sollten da 3kVA ausreichen...

    wora wurde bereits in Erwägung gezogen, wäre die Wunschoption, wurde offensichtlich leider als nicht passend eingestuft.

  • USV für PA Festinstallationen

    • ulf klüpfel
    • 18. September 2024 um 21:01
    Zitat von Marian Humann

    Gehen wir mal davon aus wir müssten EN54 erfüllen wollen, wie würdet ihr dann den Batteriepuffer spezifizieren?

    Bei DIN 0828/0833 mit Komponenten nach EN54 nur funktional als Systembestandteil, da auch nur zusammen geprüft. ( Streng genommen müsste das Rack der Zentrale als Systembauteil mit geprüft sein)

    Dort geht das dann über 24V Spannungsversorgung für Havarie/Notstrom.

    Dass du solche Amps in deiner PA haben willst glaube ich mal nicht.

    Powersoft Quattrocanali (EN54 compliant) habe ich schon für ELA an USV betrieben.

    Problemlos.....

  • USV für PA Festinstallationen

    • ulf klüpfel
    • 18. September 2024 um 20:49

    Kurz zusammengefasst:

    -Nicht baurechtlich oder von der Versicherung gefordert, also Normen erst Mal egal

    - Anforderung kommt aus einem Sicherheitskonzept, das nur ein Funktionsziel aber keine technischen Umsetzungsregelungen definiert

    - der Anfragende kennt seine Location gut und ist sich sicher dass die vorhandenen Tops (Delay, Center, nearfill....) die Anforderungen erfüllen können

    - anhand der Leistungsdaten der vorhandenen Tops/Amps reicht eine ca.3 kVA USV (pro AMP) aus

    - in der Signalkette befindet sich eine Audiomatrix, ich unterstelle ein DSP, also ließen sich durch presetabhängiges Limiting/Kompression die Lastspitzen abbügeln und Leistung beschränken

    Eine USV ist da, unter Einbeziehung von Wartungs- und Folgekosten, Installationsaufwand und Systemintegration ( Störmeldungen etc.) meines Erachtens eine sehr wirtschaftliche Lösung.

    Online USV sehe ich als nicht erforderlich bzw keine Vorteile gegenüber einer Line Interactive. Die sonst positive Netzglättung ist dem Schaltnetzteil der Endstufe schlichtweg egal.

    Neben den Großen ( APC by Schneider, Eaton oder Effekta) habe ich auch schon positive Erfahrungen mit den günstigen BlueWalker/PowerWalker Produkten sammeln können.

  • EV Everse 12

    • ulf klüpfel
    • 15. September 2024 um 15:23

    Fohhn FP-22 modular, ggf. Erweiterung um die FP-22 passiv, wenn es mehr Fläche oder Stereo sein soll.

    Hat aktuell etwas Lieferzeit, sollte aber dieses Jahr noch wieder frei lieferbar sein.

  • XLR abwinkeln für Chorabnahme ab Decke

    • ulf klüpfel
    • 14. September 2024 um 20:26

    Wenn es nur für einmalig oder selten ist würde ich als erstes testen wie sich die Mics ausrichten wenn der XLR am Mikro ein 90° Winkelstecker ist.

    Wenn das nicht passt einen kurzen XLR Schwanenhals ( von omnitronic oder Gravity unter 20€) zwischen kabel und Mic einbauen. Dann lässt sich der gewünschte Winkel modellieren

  • Smartboard(s)

    • ulf klüpfel
    • 13. September 2024 um 11:58

    Clevertouch

    Smart

    Vivitek

    Kindermann

    ViewSonic

    Neets

    Ohne wertende Reihenfolge, jedes hat seine individuellen Vor- und Nachteile je nach Einsatzzweck.

    Bei Interesse formuliere ich meine bisherigen Erfahrungen die nächsten Tage mal aus

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 13. September 2024 um 08:22
    Zitat von lini

    Als Bieter hat man (wie oben schon geschrieben wurde) im Normalfall 6 Tage Zeit, die nachgeforderten Unterlagen einzureichen. Die Vergabestellen haben dann (je nach Bindefrist) mindestens 1 Monat Zeit (es können aber durchaus auch mal 2 oder 3 Monate sein), um die Angebote zu werten und den Auftrag zu vergeben

    In der Regel erlebe ich 30 oder 35 Tage Bindefrist ab Submission, in Ausnahmen 60 Tage.

    Davon bekomme ich als Fachplaner üblicher Weise 14 -20 Tage als Prüffrist für formale, rechnerische und fachliche Prüfung. In dieser Zeit muss ich eine erste Durchsicht machen (1-2 Tage), Nachforderungen stellen (6 Tage Wartezeit), ggf. Aufklärungsgespräche mit Bietern vereinbaren und führen und dann abschießende Angebotswertung und Vergabevorschlag erstellen.

    Da tut die Wartezeit auf nicht eingereichte Unterlagen echt weh und deshalb nervt mich das oben beschriebene Vorgehen so.

    Aus wirtschaftlicher Sicht kann ich jeden Bieter verstehen und würde es kaum anders machen.

    Zitat von Licht_01

    Über die Verwaltung waren es dann in der Ausschreibung vom selben Unternehmen plötzlich 14.000€ Netto zzgl. Gerüst und Steuer

    Absolut unverschämt und unverständlich....

    Wenn man den Gemeinkostenaufwand als AN auf öffentlichen Baustellen anschaut wundert mich das gar nicht.

    Angefangen bei

    Zitat von lini

    Über meinen Tisch gehen einige Hundert Ausschreibungen pro Jahr und bei vielleicht 10% ist man erster. Der Rest verursacht einfach nur Kosten und Arbeit, die ja auch irgendwie verdient werden will.

    Was auf alle Verfahren an denen man sich beteiligt aufgeteilt wird.

    Dazu dann der Mehraufwand für Formalitäten in der Abwicklung, jede Woche 2h Baustellen-Jour-Fixe, zu dem man selbst wenn es hoch kommt 10min Beitragen kann, ignorieren von Zahlungszielen und Skontofristen durch die Verwaltungen, Nachtragsmanagement........

    Und fragt man jetzt die Leute in den Vergabestellen wird man Beschwerden über die politischen Gremien und deren Entscheidungsfindung, über böse Fachplaner die ihre Prüffrist überziehen, über Bieter mit, mehr oder minder offensichtlich, unbegründeten Rügen oder Nachprüfungsanträgen usw. hören

    Man sieht jede Seite hat ihr Mimimi und keiner ist mit dem System richtig zufrieden. Also eigentlich wie in einem guten Kompromiss :P

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 12. September 2024 um 23:10
    Zitat von bündner

    Ähm, schliesse ich richtig daraus, dass in DE 100% der Preis als Zuschlagskriterium gilt?

    In den meisten Fällen ja. Die Wertung nach Kriterien ist auch möglich aber sehr aufwändig und damit oft angreifbar, deshalb wollen die meisten öffentlichen AGs das nicht.

    Unter 60% Preis kommt man dann auch kaum - Aussage dazu die mir mal reingeschraubt wurde: " ist das LV so schlecht, dass der Preis weniger als 60% zählen soll?"

    Alternativ gibt es noch die mehrstufigen Verfahren. Da bewerben sich Firmen in der ersten Stufe und weisen ihre Eignung nach und nur eine vorher festgelegte Maximalanzahl der Besten bekommt überhaupt das LV.

    Beide Varianten zusammen habe ich bisher nur einmal angewendet/ausgeschrieben. Das war eine mehrjährige Ausschreibung für Sicherheitsdienst und Kassenservice in mehreren Losen für eine Großveranstaltung.

    Zitat von bündner

    > somit fällt der Kandidat mit wenig Unterlagen relativ rasch raus, egal ob günstig

    Das hast du nicht ganz richtig verstanden. Im Grunde kann er bis auf ausgefülltes LV und Angebotsschreiben nichts einreichen. Wenn er aufgrund des Preises in die Engere Wahl kommt wird mit einer Frist von idR 5 Kalendertagen die Einreichung der fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erst wenn er dann nicht vollständig einreicht, ist er raus.

    Nach dem schema bearbeitet man ein Millionen-LV in wenigen Stunden Eigenleistung (das längste ist die Wartezeit auf die EKs vom Großhandel) und erst wenn man in der engeren Wahl ist, macht man sich die Mühe so Dinge wie Nachweise, Datenblätter, Konzepte etc nachzureichen. Und beschwert sich hinterher dass die Verfahren so lange dauern :cursing:

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 12. September 2024 um 20:50

    Und einen Nebeneffekt des Nachforderns vergaß ich noch:

    Es kommt inzwischen immer häufiger vor dass Firmen bei Ausschreibungen, bei denen das Submissionsergebnis an die Bieter verteilt wird, nur das absolute Minimum an Unterlagen einreichen. Wenn ihre Platzierung nach Preis gut genug ist machen sie sich die Arbeit und reichen nach, wenn nicht lassen sie es und lassen sie sich einfach ausschließen.

    Und schon ist wieder knapp eine Woche im Prüflauf verloren und man muss hinten raus um Bindefristverlängerungen betteln, weil beim AG auch wieder irgendwas länger dauert Kotz*

    Absolutes IDN!

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 12. September 2024 um 20:43
    Zitat von lini

    Aus dem gleichen Grund gibt's im 213 meistens ein Häkchen beim "Fehlende Unterlagen werden nachgefordert".

    Vollkommen richtig.

    Wenn aber jemand bei einer Position mit angegebenem Leitfabrikat nichts eingetragen hat fordere ich erst gar nicht nach.

    Auch wenn es Positionen mit Bietertextergänzungen mit und ohne Leitfabrikatsangabe gibt fordere ich nur für die Positionen ohne Leitfabrikatsangabe nach.

    Zitat von lini

    Der Ausschluß vom günstigsten Bieter Ungunsten eines teueren Bieter, der aber alles geforderte zur Submission mit abgegeben hat, kostet halt einfach auch Geld.

    Erfahrungsgemäß funktioniert mit dem, der gleich ordentlich abgegeben hat auch die Abwicklung der kompletten Baustelle wesentlich besser.

    Dabei meine ich explizit nicht die Qualität der Arbeit sondern dass Regie ordentlich angekündigt und geschrieben wird, Bautageberichte ordentlich geführt werden, Aufmaße prüfbar strukturiert sind usw.

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 12. September 2024 um 17:03
    Zitat von Michel

    Fiktion: Wenn der normale PKW Führerschein nur noch bis 1,5To gelten würde und darüber hinaus direkt ein C-xxx fällig wird wäre das Thema SUV + Folgen schnell vom Tisch. Wird aber nicht gesehen solange die Autoindustrie immer den aktuellen Verkehrsminister stellen darf.

    Als Familienvater einer Großfamilie habe ich ehrlich gesagt wenig Lust für die Familienbeförderung gleich einen Busführerschein machen zu müssen, für ein Fahrzeug das pro besetzem Platz mit Sicherheit bessere Emissionswerte zusammenbringt als jeder mit einer Person fahrende Kleinwagen.

    Oder alternativ mit 2 Autos durch die Gegend zu Eiern.

    Mit 300-400kg pro Sitzplatz käme ich dagegen gut aus ;)

  • Inverter/Wechselrichter 12V= auf 230V~

    • ulf klüpfel
    • 8. September 2024 um 11:06
    Zitat von e-on

    Das ist auf einem Friedhof, was ist wenn ich aus versehen mit dem Kreuzerder eine Leiche treffe ?

    Respekt wenn du so einen langen Erder reinhaust und hinterher wieder ziehst für durchschnittlich 20min Programm.

    Und es gibt genügend Bereiche wo definitiv niemand liegen wird. z.B. die Wegfläche der Nachbarreihe, in der man eh sein Stativ stellt oder die Kopfenden der trennenden Hecken.

    Auch bestehende Einrichtungen wie Poller- oder Mastleuchten lassen sich mit eine Bandschelle hervorragend als natürliche Erder verwenden.

    Da mir das alles zu viel wäre bin ich auch bei Akkubox, Powerstation a la Instagrid oder Ecoflow oder systemwechselrichter aus dem bevorzugten Werkzeugakku-System.

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 6. September 2024 um 22:12
    Zitat von Licht_01

    wenn ich ein System erweitere macht es halt keinen Sinn neutral auszuschreiben obwohl es trotzdem pflicht ist.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Hatte dazu mal, auch aufgrund einer Rüge in einem Verfahren, ein interessantes Gespräch mit einem renommierten Vergaberechtsanwalt.

    Wenn man schon bei der Ausschreibung weis, dass nur ein Produkt am Markt die Anforderungen erfüllen kann, muss man Fabrikat und Typ benennen und das sogar ohne den sonst bei Leitfabrikaten üblichen Gleichwertigkeitszusatz.

    Und wer nicht glaubt das Leitfabrikate (natürlich mit Gleichwertigkeitszusatz) zulässig sind, dem empfehle ich Formblatt 213H des Vergabehandbuch Bayern oder Bund bis zum Ende zu lesen.

    Dort steht, kurz vorm Unterschriftenfeld, dass der Bieter bestätigt das vorgeschlagene Fabrikat zu liefern, sofern er keine abweichenden Angaben macht.

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 6. September 2024 um 21:46
    Zitat von HenrySalayne

    Ausschreibungstexte gibt es bereits fertig von den meisten Herstellern.

    Wobei die zu >70% nicht oder nur als Startpunkt mit dann massiven Änderungen verwertbar sind.

    Wirklich neutral beschrieben ist da eigentlich nichts, manche sind das zu Sätzen ausformulierte Datenblatt oder strotzen nur so vor firmenspezifischen Bezeichnungen.

    Ich habe schon Vergabestellen erlebt die Positionstexte in Suchmaschinen gefüttert haben und wenn eine Herstellerseite unter den ersten 10 Treffern war haben sie das LV zur Überarbeitung zurückgeschickt.

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 6. September 2024 um 20:31
    Zitat von HenrySalayne

    Es muss keine spezifische Hardware ausgeschrieben werden, sondern Funktionalität.

    Das wäre in gewisser Weise dem Idealgedanken einer neutralen Ausschreibung sehr nahe.

    Leider kommen die meisten Projektleiter in Bauämtern oder Projektsteuerer aus dem Hochbau und stehen funktionalen Ausschreibungen maximal kritisch gegenüber. Sei es weil ihnen selbst das Fachverständnis zur Nachprüfung fehlt oder weil man dann nicht positionsweise abhaken kann, sondern auch nur in funktionalen Blöcken.

    Und genauso gibt es auch viele Nutzer die direkt Produkt X und nichts anderes wollen oder eben auf jeden Fall selbst aussuchen was es wird.

    In solchen Fällen greift man dann für ein LV gerne zu einem Produkt als Grundlage, von dem man weiß dass es bis zur Ausführung EOL sein wird und tauscht es dann zum Ausführungszeitpunkt per Nachtrag und mit der Begründung "nicht mehr lieferbar" zum dann aktuellen Wunschmodell von Bauherr/Nutzer.

    Mit entsprechender Vorsorge in den Vergabeunterlagen (Kalkulationsoffenlegung die Vertragsbestandteil wird) hat das auch kein unkalkulierbares Kostenrisiko zur Folge.

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 4. September 2024 um 18:32
    Zitat von Licht_01

    Da ist es ja echt ärgerlich das ich nicht in Bayern bin, das hätte es für mich aktuell bedeutend vereinfacht :D

    Dann wirst du dich ab Anfang nächsten Jahres noch mehr Ärgern 8o

    König Söder hat in seinen Plänen zum Bürokratieabbau Direktvergaben und Freihändige Vergaben bis zur Europaschwelle angekündigt.

    Bei Festinstallation (VOB Ausbaugewerk) geht das in die Millionen......

  • I don't need that, 2.0

    • ulf klüpfel
    • 4. September 2024 um 17:57

    Nachdem hier so nett auf Fachplanern herumgehackt wird oute ich mich hiermit als solcher. :P

    Sicher gibt es Marktbegleiter mit denen es genau so läuft wie beschrieben weil das Büro es nicht besser kann oder will.

    Ganz oft liegt das Problem aber auch zwischen dem Nutzer (zu denen ich die meisten hier zähle) und dem Planer in Form anderer Ämter. Wie z.B. Hochbauamt, das den Planer so gut es geht vom Nutzer fernhält, um nichts koordinieren zu müssen oder keine Mehrkosten begründen zu müssen.

    Oder zentrale Vergabestellen, denen der Schreibkram für die Begründungen der Zulassung von Leitfabrikaten oder sogar Produktbindung zu viel ist oder die Arbeit mit evtl. Einsprüchen scheuen.

    Zitat von wora

    dazu kommt dann noch, dass diese "fachplaner" oft schlecht erreichbar sind, wenn es probleme gibt ...

    Dazu hilft es die Verantwortlichen im Hochbauamt/Baumunterhalt oder wie auch immer es organisiert ist dazu zu drängen auch eine Leistungsphase 9 beim Planer mit zu beauftragen. Dann kann man den sogar noch länger anrufen und knechten sich zu kümmern, als die ausführende Firma Gewährleistungsfrist hat.

    Das Thema Vergabeschwellen ist, wie oben erwähnt, abhängig vom Bundesland, solange es unter der Europaschwelle liegt. Und selbst dort gibt es viele schöne Ausnahmen ;)

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