Bayern, Prüfung nach SPrüfV durch den TÜV.
Also Allgemeinstromversorgung finde ich da nicht ![]()
Wäre mir auch neu.....
Zitat von https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySPruefV-2Alles anzeigen1.Lüftungsanlagen,
2.CO-Warnanlagen,
3.Rauchabzugsanlagen, maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen sowie Lüftungsanlagen zur Entrauchung,
4.selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen,
5.nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage,
6.Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
7.Sicherheitsstromversorgungen