Ich habe früher in der Veranstaltungsbranche gearbeitet und bin heute als Vermögensberater auch noch sehr aktiv in diesem Bereich.
Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund warum der Schaden nicht gemeldet werden sollte. Genau für so einen fall hast du ja schließlich die Betriebshaftpflicht abgeschlossen.
Auch bei der Formulierung der Schadensmeldung begehst du meines erachtens keinen Versicherungsbetrug wenn du nicht erwähnst das ihr Verwand seit. Natürlich darfst du das aber auf rückfragen nicht verleugnen.