Meiner meinung nach ist der Technikdienstleister dafür verantwortlich weil nur er kann die Gefahren aus seinem Handeln oder den entsprechenden eingesetzten Geräten richtig einschätzen. Sei es nun die Lautstärke,Lichteffekte oder auch die Veranstaltungssicherheit von der technischen seite. Die anwesenden Meister oder Verantwortliche für VA werden ja meistens vom Dienstleister gestellt.
Ich finde die Sache mit dem Warnschild garnicht so schlecht, das kann man gleich mit anderen Punkten wie z.B. verbortene gegenstände, erhöhter Lautstärkepegel,Pyro, abtreten von rechten für Bild ud Tonaufnahmen kombinieren. Dan sieht sowas durchaus professionell aus und man ist rechtlich auf der sicheren seite.
Solche Schilder werden eingesetzt, unter anderem hab ich sie auf Konzerten gesehen.
Eine andere mölichkeit wäre es Warnhiweise in den AGB´S des VA zu verankern. Mit Kauf der Eintrittskarte erkent der Kunde automatisch die AGB´s an, diese müssten dann allerdings irgendwo im Kassenbereich ausgehängt werden ( Was sie eh tun müssten).