Ich kenne das Problem "Sonntagsfahrverbot für LKWs" aus Frankreich. Wir haben dann das entsprechende Gesetz Paragraph für Paragraph auseinandergepflückt, und siehe da, da gibt es im Abschnitt mit den Ausnahmen (verderbliche Frischware etc.) auch die Veranstaltungstechnik. (Wenn ich mich recht erinnere, mit der Auflage, dass die Veranstaltung am Transporttag oder unmittelbar danach stattfindet. Müsste ich mal nachschauen.)
Dem Fahrer haben wir 'ne nett formulierte Erläuterung auf Briefkopf der Firma mitgegeben, plus 'ne Fotokopie des Paragraphen, und das wurde anstandslos so akzeptiert.
Eventuell mal das entsprechende Schweizer Gesetz näher unter die Lupe nehmen?