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  2. raymund bollinger

Beiträge von raymund bollinger

  • selbständige Stagehands

    • raymund bollinger
    • 29. Juni 2008 um 11:31

    Hallo,

    ich muss mein "Lieblingsthema" nochmal anschneiden, mein letzter Thread ist da irgendwie im Sande verlaufen. Ich frage diesmal anders:

    Wie ist das, wenn eine "Agentur" Stagehands vermittelt, und das nur "auf Gewerbeschein"?

    Mit wem macht die Stagehand dann einen Vertrag? Mit dem Veranstalter? Und die "Agentur" ist dann sozusagen "unsichtbar", weil es eben keinen Vertrag mit ihr gibt? Personal "verleihen" oder "überlassen" kann ich doch nur, wenn ich Personal HABE, richtig?
    Und ist die Stagehand dann für komplett alles, was sie bei dem Job tut, persönlich haftbar (und sollte deswegen möglichst gut versichert sein)?

    Ich persönlich habe Erfahrungen aus der Filmbranche und habe festgestellt, dass es dort so gut wie keine "Freien" mehr gibt, aus diversen (versicherungstechnischen) Gründen.

    vg

    Raymund

  • Wie einen JOB als Stagehand bei grossen Konzerten bekommen

    • raymund bollinger
    • 26. Juni 2008 um 01:40
    Zitat von "FalcoCGN"

    Hi,


    (Arbeitnehmerüberlassung ohne Genehmigung)...

    Außerdem muss deine Buchhaltung 100%ig korrekt sein und die Gewerbescheininhaber alle Nachweise bringen und tatsächliche Unternehmer sein.


    Wohlmeinende Grüße,
    Falco

    Alles anzeigen


    Also, ich verstehe das nicht ganz, was eine Handagentur macht :(
    Sie verleiht selbstständige Unternehmer? Wie geht das denn rechtlich?
    Sorry, wenn ich so unbequem frage ;)

    vg

    Raymund

  • selbstständig vs. scheinselbstständig

    • raymund bollinger
    • 10. Juni 2008 um 16:47

    skyper,

    ich will zwar nicht in alten "Wunden bohren", aber was genau wollte die RV denn damals von Dir? Einen bestimmten %-Satz vom Rechnungsbetrag, als nachträgliche RV? Oder nehmen die einen fiktiven Lohn an? Wurde der Auftraggeber ebenso "in die Mangel genommen"? Müsste doch nach der Logik der RV so sein ;)

    Grüße

    Raymund

  • selbstständig vs. scheinselbstständig

    • raymund bollinger
    • 10. Juni 2008 um 14:10
    Zitat von "FalcoCGN"

    Hallo Raymund,

    Zu Deiner Eingangsfrage: Du musst Dich eigentlich garnicht absichern. Sollte Dein Auftraggeber zweifel an Deinem Status als selbständiger haben, kann er Dich auffordern, eine Statusklärung bei der DRB durchführen zu lassen. Sollte herauskommen, daß Du scheinselbständig bist, bist Du angestellt und Dein Auftraggeber hat einen Angestellten mehr, für den er bis zu 4 Jahre nachwirkend die Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten muss.

    Grüße,
    Falco

    Also ein Bekannter von mir, hat jetzt bei mehreren Konzerten, mit seinem "alten" Gewerbeschein (Handel und Dienstleistung aller Art) als Hand ausgeholfen, schreibt jetzt ne Rechnung.
    Meiner Meinung nach ist das der klassische Fall, bei dem die RV sagen würde, dass er nicht selbstständig ist (zumindest nicht als Hand) und das im Nachhinein als (mündliches) Arbeitsverhältnis deklarieren würde.
    Mir wäre das zu heikel, ehrlich gesagt.

    Meine Eingangsfrage meinte ich eigentlich so: können "Hände" überhaupt selbstständig sein (aus Sicht der RV)? Hat schonmal jemand ein Statusfeststellungsverfahren durchgezogen und einen positiven Bescheid (pro Selbstständigkeit) bekommen?

    sorry, ich "nerve" weiter, ich weiss ;)

    vg Raymund

  • selbstständig vs. scheinselbstständig

    • raymund bollinger
    • 9. Juni 2008 um 00:27
    Zitat von "mringhoff"

    Noch ein interessanter Thread zum Thema:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66650

    Ja, hatte ich alles gelesen, ebenso wie alle Publikationen auf der RV-Seite.
    Ich stolpere nur immer wieder über die Formulierung, dass die RV jede einzelne Tätigkeit, im Zweifelsfall, gesondert beurteilen möchte.

    Nunja, dann ist es halt so ;)

    vg

  • selbstständig vs. scheinselbstständig

    • raymund bollinger
    • 8. Juni 2008 um 15:07

    Hallo Falco,

    ich meinte das auch etwas anders: mehrere Auftraggeber zu haben, bedeutet nicht automatisch, rentenversicherungsmässig als selbstständig anerkannt zu sein, oder?

    vg

    Raymund

  • selbstständig vs. scheinselbstständig

    • raymund bollinger
    • 8. Juni 2008 um 09:45

    Sorry, ich glaube der Rentenversicherung (so wie ich deren Publikationen verstehe) ist das vollkommen wurscht, wieviele Auftraggeber man hat.

    vg

    Raymund

  • selbstständig vs. scheinselbstständig

    • raymund bollinger
    • 7. Juni 2008 um 20:42

    Danke, der link war schonmal sehr gut :)
    Hier: http://www.pdlt.de/warum.html?sel_rub=2
    wird exakt das Problem beschrieben, das ich meinte.
    Die Lösung, aus Sicht des Personalverleihers, klingt logisch.

  • selbstständig vs. scheinselbstständig

    • raymund bollinger
    • 7. Juni 2008 um 13:30

    Hi,

    ich habe vor, mich bei einer Event-Agentur als Stagehand "engagieren" zu lassen. Laut deren Auskunft machen die alles über Selbstständige (d.h. Dienstverträge). Ich wollte nun fragen, wie der aktuelle Gesetzesstand in Sachen Scheinselbstständigkeit ist.
    Ich vermute mal, dass 90% der "selbstständigen" Stagehands, aus Sicht der Rentenversicherung, scheinselbstständig sind und somit jederzeit mit Nachforderungen von der Rentenversicherung zu rechnen haben. Ich hoffe meine Vermutung stimmt nicht ;)

    Deswegen meine Fragen:
    Wie kann man sich dagegen absichern (evtl. durch einen bestimmten Wortlaut in der Gewerbeanmeldung)?
    Reicht es, mehrere Auftraggeber und eigenes Werkzeug zu haben, um gegen eine nachträgliche Einstufung als Scheinselbstständiger "gewappnet" zu sein? Ich sehe halt ein großes Problem in der "Weisungsgebundenheit" und befürchte, dass das KO-Kriterium für eine Scheinselbstständigkeit ist.
    Vielleicht sehe ich das aber auch "zu eng" oder mache mir zuviele Gedanken über "ungelegte Eier". Wie ist eure Meinung zu dem Thema

    Ich hoffe, das Thema "nervt" nicht.
    Der letzte Thread zu dem Thema ist schon 2 Jahre alt und die Links zur (Ex)BfA-Seite funktionieren nicht mehr.

    Gruß

    Raymund

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