Zur Info, das T24 soll laut Hersteller aktiv getrennt gefahren werden, es gibt aber auch die Option eine Passivweiche zu bekommen, um Amps zu sparen.
Beiträge von Kracky
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Tja, einen Bass mit Neodymium kurz mal neu zu bestücken ist kein Kunstwerk, ich glaube nur immer noch nicht das Coda jemals noch ein Triax System verkaufen wird und in dieses auch noch die Entwicklungskosten für eine Neodymiumbestückung investiert. Wir wollten es ja kaufen und man hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt weil es, wenn man die Herrschaften so hört eh nur noch ein Produkt gibt, LA5A.
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Problem ist einfach das sich nur wenige gute Topteile vorerst mal als Fullrange nutzen lassen, deswegen fallen schon sehr viele aus dem Rahmen. Aber alle Fullrangetauglichen und somit auch Bassbringenden Topteile die nicht gerade 3 Wege haben sind ebenso nicht wirklich prikelnd, weil hier meißt mal ein 15"er für Bässe verbaut ist der sich nur schlecht an den Hochton ankoppeln läßt. hier bleibt dann der Tip mit 3 Wege, hier z.B. Topteil in die Richtung das Martin W3, aber das liegt wohl in anderen preislichen Klassen.
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Zitat von "MRspeaker"
mmh, also meine Traum PA,
besteht nur noch aus Coda Material (denken sich warscheinlich schon viele g*).Das komplette Triax System High SPL System in entsprechender Menge, passende Sidefills, Monitoring, im Lager zwei kleine K4, alles von Coda.
Dann noch nen schönes MH3 von Soundcraft....usw usw usw...
Aber naja, Stück für Stück arbeitet man sich an den Traum herran, je nach Kundenlage und wie weit man das Hobby noch ausschweifen will.
Hast du diese Bitte schonmal bei Coda vorgetragen?
Wir hatten, als wir diese Marke noch geführt haben, Kunden die sich sehr für das Triax System interessiert haben, auch wir selber wollten dieses kaufen, aber nur wenn auch hier die Entwicklung in Richtung Neodymium getan wird worauf die klare Aussage sowohl vom Swetly als auch vom Moritz Hempel gekommen ist, das dieses nur veraltete Technik ist und es hier garkeine Entwicklung mehr geben wird, im Gegenteil die Serie soll eingestellt werden. Den Kunden hat man dann wir immer den Kopf mit LA5A verdreht bis diese nach vielem hin und her den Absprung nicht geschaft haben und beim alt bewährtem BELL geblieben sind. Wir haben dann bei Föön genau das gefunden was wir wollten, den Coda Triax in Neodymium und für meine Geschmack auch noch besser entwickelt. Genau darum haben wir jetzt CO3 und streben auch in Zukunft größeres an. Also frag mal nach ob es das Triax System nicht nur noch auf Bildern gibt.
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Sorry, wenn ich das so sage, aber ich sehe das Problem nicht. Was bitte stellt ihr an eurem Master EQ mit diesem Hörbuch ein?
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Zitat von "TomyN"
Das Problem wird dann halt immer mehr dass man weniger das Array als die Crew /Systech beurteilt. Und das ist nun auch wieder nicht der Sinn der Sache.
Tomy
Für mich stellt das einen zwingenden Zusammenhang dar. Das beste Array ist nichts ohne die richtige Anwendung und der beste Systemtech mach aus einem Pseudoarray kein Linearray.
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Zitat von "Manuela"
auf Party PA bezogen würde ich ein Pairforce System wählen.
Da ist es schon fast egal was man vorhat, es paßt einfach immer :wink:Echt? Hast du damit schon gearbeitet, oder einfach nur davon gelesen?
Was ich eigentlich sehr klasse und gut finde ist die Kuh von D&B da ich aber sicher bei Föön bleiben würde, denke ich das ich in zusätzliche CO3, F3, V387HLC und die E920HL samt MC² Amping und XTA oder ähnlich gutem Controlling investieren.
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Zitat von "USER"
ich verstehe einfach wirklich nicht wie man soetwas machen kann.
jeder normalverantwortliche Mensch (kein VA-Techniker) wird doch wohl schlussfolgern das das alles andere als sicher vielmehr grob fahrlässig ist.
ich versteh sowas einfach nicht.Das sollte man meinen, aber wenn selbst VA-Techniker sowas in Installationen verbocken, was will man da vom Laien erwarten?
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Bitte dieses Thema im Party-PA Forum führen.
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Eure Sorge das er Legatenie haben könnte mag ja berechtigt sein, auch ich haue ab und zu mal neben die Tasten aber was ich in letzter Zeit immer öfter von unseren Schulabgängern zu sehen bekomme könnte den Verdacht aufbringen, entweder diese Krankheit verbreitet sich unglaublich oder es kann langsam keiner mehr schreiben. Wie solls auch gehen wenn die Rechtschreibreform alle Jahr mal was anderes bringt.
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Genau daher habe ich das und für mich war das Fakt und zitirfähig.
Sorry, aber langsam wird mir das ganze zu Bunt. Nun mal raus mit der Sprache Herr Schwarz, was ist den nun Fakt?
EDIT ADMIN: Sorry, aber Komplett-Zitate können Ärger mit dem Urheberrecht geben, und gerade dann, wenn man von dieser Zeitung noch eine Berichtigung anstrebt, sollte man da keine "offene Flanke" haben.
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Ja, sind ganz ok, habe ich auch zwei Stück davon.
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Zitat von "F.A.Bi.A.N."
hmmm... und welches alpine kunstwerk sehen wir hier :wink: ?
pseudo Notchfilter am graphischen EQ
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Erschütterungen sind für Nebelmaschinen kein Problem, so solide ist die Technik im inneren schon. Zum Umleiten einfach einen Temperaturstabilen Alumniumschlauch verwenden, sollte es aufgrund falscher verlegung zu einem Rückstau kommen macht das der Maschine garnichts, es qualmt nur zum falschen Ende des Schlauches herraus.
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Im Flüssigen Zustand unter Druck hat CO² Umgebungstemperatur, In Normaler Umgebung ohne Druck geht CO² sofort in den Gasförmigen Zustand über. Beim schnellen entspannen, gefriert CO² mit einer temperatur von -78,5°C was gleichzeitig bedeutet der Umgang damit ist nicht ungefährlich weil beim berühren mit Kaltverbrennungen zu rechnen ist.
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Zu zwei gibt es einen beliebten Kindertrick, probier mal durch einen Trichter eine Kerze aus zu blasen. Instinktiv wirst du den Trichter direkt auf die Kerze richten, aber so fest du auch rein bläst sie wird nicht ausgehen. Es ist einfach physikalisch so das die Luft in einem Trichter gestreut wird und an den Wänden entlang fließt, im Mittelpunkt der Trichters ansich bildet sich ein Unterdruck.
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Sollte sich jemand über die Bearbeitung meines Beitrags wundern, ich habe noch ein paar Fehler ausgebüget während der Admin schon einen neune Beitrag verfaßt hat. Und um meinen Beitrag Herrn Kurz nicht vor zu enthalten hat dieser den auch persönlich noch zur Durchsicht per eMail bekommen.
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Ich möchte hier an dieser Stelle nun auseinandernehmen welches Verhalten dem Tatbestand des Rufmordes ( der üblen Nachrede oder einer Verleumdung.) gleichkommt
Der Fall um den es sich dreht im großen Grundriß mit seinen Fakten.
Herr S. beauftragt einen Subunternehmer mit der Durchführung von Arbeiten in seinem Sinn, der Subunternehmer wird während der Durchführung auffällig und es bilden sich persönliche Differenzen. Nach Abschluß der Arbeiten bekommt Herr S. die Rechnungsstellung und stimmt gleichzeitig mündlich der Begleichung innerhalb von 7 Tagen zu. Im späteren Verlauf merkt Herr S. das der von Ihm gewählte Subunternehmer auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweist, dieses bemängelt er als falsch gestellt Rechnung und weigert sich zu zahlen. Da aber die Kleinunternehmerregelung in Deutschland die Möglichkeit anbietet sich von der Umsatzsteuer zu befreien, was aber auch bedeutet, der Rechnungssteller muß bzw. darf keine Mehrwertsteuer ausweisen muß eben diese nicht richtig sein und die Rechnungsstellung wäre korrekt. Der Admin ansich fügt dem Beitrag nur hinzu das er sich doch über die kurze Laufzeit der Rechnungs- und Mahnungsstellung wundert. Eine bitte der Entfernung des Beitrages geht nirgends ein. Ich habe dann aus freien Stücken mit der Bemerkung:"Dieser Kinderkram sorgt doch für viel wirbel und ich denke wir sollten unser Warnungenbrett von sowas rein halten. Habs mal in die Ablage gelegt, dem Frieden zu liebe." In unsere Interne Ablage verschoben.
Zur Internen Ablage: Dieses ist ein nur den berechtigten Personen zugängliches Board in dem wir fragwürdiges oder rechtlich brisantes aufbewahren um im Fall von Ansprüchen dieses zur Hand zu haben. So sind dort z.B. auch alle beendeten Verkaufsangebote zwischengelagert falls es hier zu Streitigkeiten kommen sollte.
Auch hier versichere ich noch einmal, ich habe das aus freien Stücken verschoben, ich habe weder von dem Trailer noch von der auszustrahlenden Sendung gewußt, auch bin Ich nicht dazu aufgefordert worden dieses zu tun. Kenntnis über die Sendung habe ich am Tag nach der Ausstrahlung bekommen, als ich dieses doch recht entsetzt hier lesen mußte.
Um nun dem Ganzen weiter zu folgen, von einem Rufmord reden wir allgemein wenn Folgendes Zutrifft:
Rechtssituation:
§ 185 StGB: Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 186 StGB: Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 187 StGB: Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 14 UWG Anschwärzung
(1)
1 Wer zu Zwecken des Wettbewerbes über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu schädigen, ist, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind, dem Verletzten zum Ersatze des entstandenen Schadens verpflichtet.
2 Der Verletzte kann auch den Anspruch geltend machen, daß die Behauptung oder Verbreitung der Tatsachen unterbleibe.(2)
1 Handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist der Anspruch auf Unterlassung nur zulässig, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet sind.
2 Der Anspruch auf Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mitteilende die Unrichtigkeit der Tatsachen kannte oder kennen mußte.(3)
Die Vorschrift des § 13 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.§ 15 UWG Geschäftliche Verleumdung
(1)
Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.(2)
Werden die in Absatz 1 bezeichneten Tatsachen in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten behauptet oder verbreitet, so ist der Inhaber des Betriebs neben dem Angestellten oder Beauftragten strafbar, wenn die Handlung mit seinem Wissen geschah.Im Fall von Herrn S. jedoch kann ich keinerlei Bezug zu einem der Straftatbestände oben sehen, da hier absolut nichts falsches verbreitet worden ist und er sich im dümmsten Fall sogar im Unrecht befunden hat, sollte der Subunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein.
Also in diesem Fall ganz klar keinerlei Anzeichen von Rufmord
Nun zum zweiten Fall
Herr K. erstellt als Journalist eines öffentlich rechtlichen Senders einen Beitrag in dem er auf das Problem: "Rufmord im Internet" aufmerksam machen möchte. Hierzu sucht er sich nun Beispiele die er anführen kann um dem Zuschauer dieses näher zu bringen. Er hat schon den Fall eines verurteilten Betrügers der 5 Jahre im Gefängnis verbrachte und den nun seine Vergangenheit eingeholt hat weil auf Internetseiten ein Insider bekannt gegeben hat das derjenige schon einmal 5 Jahre wegen Betrugs im Gefängnis war. Dieses ist eine Tatsache und kann im Zusammenhang, sollte dieser Person ähnliches wieder angelastet werden, eine nützliche Information sein. Rufmord oder üble Nachrede ist es aber nicht da hier nur die Wahrheit, auch wenn diese Vergangenheit ist verbreitet wurde. Er stolpert, nach eigener Aussage über das Warnungen Brett des PA-Forum, pikt sich dabei einen für Ihn klar ersichtlichen Fall von Rufmord herraus und kontaktiert den für Ihn klar ersichtlich Geschädigten um diesen in seinen Bericht mit ein zu binden. In sehr kurzer Zeit wird nun dieser Bericht fertig gestellt und nur wenige Tage nach erscheinen der Warnmeldung laufen schon die Ankündigungstrailer mit bildlicher Darstellung des PA Forums sowie Adressen unbeteiligter die im Ursprungsfall nur schlichten und helfen wollen im öffentlich rechtlichen Fernsehen. Eine Anfrage zwecks Richtigkeit oder zur Stellungnahme erfolgt nicht. Die Sendung wird wie geplant ausgestrahlt, in der Sendung wird das PA-Forum ansich auf den Bereich des Warnungenbretts minimiert und als Rufmordförderndes Internetforum dargestellt dessen Inhalte mittels Google weit hinaus in die weite Internetlandschaft getragen wird. Google selbst nimmt Stellung dazu und verweist auf die Betreiber der Seiten, das die Datenbanken bei Google aber Inhalte besitzen die schon sehr lange bestehen und dort festgehalten werden obwohl es die dazugehörigen Seiten der Betreiber nicht mehr gibt, wird nicht erwähnt. Andere Suchmaschinen werden ebenfalls nicht erwähnt. Als krönender Abschluß wird internetvictims.de, eine Initiative gegen Rufschädigung und Verleumdung im Internet beworben die aber ansich auch schon einen zweifehaften Ruf hat.
Bei diesem Fall sehe ich eindeutig das der Wahrheitsgehalt der Aussagen nicht den Tatsachen entspricht, daß es sich teilweise nur um Verdächtigungen und Vermutungen handelt und die Richtigkeit des Beitrags nicht abgeklärt wurde. Zusätzlich wurden Daten unbeteiligeter im Zusammenhang des Beitrags veröffentlich die nun Ihrerseits geschädigt sind. Das alles entspricht dem Tatbestand der üblen Nachrede, begangen von einem Journalisten eines öffentlich rechtlichen Senders. Zudem ist das ganze noch ein absoluter Machtmißbrauch der Medien der auch nur schwer mit dem Staatsvertrag der Mediendienste unter einen Hut zu bringen ist.
Es wäre also sehr angebracht das die Verantwortlichen Stellung nehmen und für eine Richtigstellung sorgen.
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Zwei Dinge, zum einen gibt es bei uns keine eBay links, zum anderen ist solch eine Plagiat einer QSC endstufe sicher keine Thema für das PA-Forum, allerhöchstens für das Party-PA Forum.
Geschlossen!
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der REV 500 ist zwar ein schöner Hall aber ehr Instrumenten geeignet, der TC M300 macht seine Sache an Vocal hervorragend. Und genau so setzen wir die auch ein.