ich hab meinem bundestagsabgeordneten dr. georg nüßlein (csu) auch mal geschrieben, sich doch bitte für meine interessen einzusetzen und diese antwort erhalten:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Buchner,
ich bin die Referentin von Dr. Georg Nüßlein und als solche zuständig für seine Arbeit im Ausschuß für Wirtschaft und Technologie. Er hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss vom 4. März 2009 über die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste
(Frequenzbereichszuwei-sungsplanverordnung) einen sehr wesentlichen Teil der Breitbandstrategie umgesetzt. Der Bundesrat muss dieser Verordnung zustimmen. Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobil-funkdienst zugewiesen, letztlich mit dem Ziel, die sog. „Weißen Flecken“ in der Breit-bandversorgung in ländlichen Gebieten durch das Heben der „Digitalen Dividende“ zu schließen. Diese Zuweisung ermöglicht aber erst in einer zweiten Stufe die Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkbetreiber. Ziel dieser Vergabe ist es, mobile Breitband-anschlüsse vorrangig in ländlichen Gebieten bereitzustellen. Dies ist eines unserer zentralen Anliegen und gerade auch im Umland von Günzburg ein besonders brisantes Problem, für das es Abhilfe zu schaffen gilt.Die Allgemeinzuteilung ist befristet bis zum 31.12.2015, d.h. drahtlose
Mikrofon- und Veranstaltungstechnik kann auch weiterhin bis zum Ablauf dieses Datums entspre-chend genutzt werden. Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.Die deutsche Frequenzverwaltung hat diesbezüglich bereits zielgerichtete Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich die neuen Frequenzen für PWM-Systeme verfügbar machen zu können. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mit-Nutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470 - 790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785 - 1800MHz/1805MHz sowie 1452
- 1479,5 MHz, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Akti-vitäten dazu wurden meinen Informationen zufolge bereits eingeleitet.Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrophonanwen-dungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf weiter.
Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzuneh-men. Allerdings kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht vollumfänglich gewährleistet werden.Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort deutlich gemacht zu haben, dass Ihre Veranstaltungstechnik durch die Entscheidung der Bundesregierung zur Breitbandstrategie nicht ad hoc und vollumfänglich „unbrauchbar“ wird.
Vielmehr wird es einige Zeit dauern, bis die Bundesnetzagentur die Frequenzen vergeben haben wird und es wird weitere Zeit vergehen, bis die Anbieter dieser neuen Funkanwendungen, ihr Netz soweit ausgebaut haben, bis es zu Störungen kommen kann. Darüber hinaus erwarte ich nicht, dass diese neuen Funkanwendungen auch in Ballungsräumen angeboten werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort auch bereits eine Breitbandversorgung auf DSL- und – zumindest teilweise – VDSL-Basis existiert.Gern stehe ich für ergänzende Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Krewerth
nicht neues sondern nur um den heißen brei gerede, die sind sich wohl tatsächlich nicht bewusst um was es eigentlich geht.
ich hab mit einer kleinen beispielrechnung meiner band geantwortet, welche kosten für neuanschaffungen und havarielösung entstehen. natürlich mit der frage verbunden wer mir den ganzen spaß denn zahlen wird.
mal sehen was zurück kommt.