nochmal ich...
auszug aus dem merkblatt:
VPLT Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen
"Potenzialausgleich an Traversensystemen
Traversensysteme, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind in einen
gemeinsamen Potenzialausgleich einzubeziehen.
Dies gilt für alle Elemente aus elektrisch leitendem Material, auf denen Geräte aufgestellt oder angebracht
werden oder über die Leitungen und Kabel geführt werden, die bei Beschädigung Kontakt mit
Metallteilen annehmen könnten.
Der Anschluss und die Verbindung kann mittels Bandschellen, Rohrschellen, Schraubverbindungen
oder mit einpoligen verriegelten Sondersteckverbindern hergestellt werden.
Der gemeinsame Potenzialausgleich ist mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes zu verbinden.
(Siehe auch Abschnitt 4.6 BGI 810/SP 25.1/2).
Als Richtwerte für angemessene Leiterquerschnitte gelten bei Leiterlängen von bis zu 50 Metern
16 mm2 Cu und bei Leiterlängen bis zu 100 Metern 25 mm2 Cu.
Bei Tower-Systemen aus Traversen kann der Potenzialausgleichs-Anschluss über einen herstellerseitig
vorgesehenen Potenzialausgleichs-Anschluss am Basement erfolgen. Da bei Tower-Systemen mit
fahrbaren Elementen („Sleeve Block“) die im Sleeve Block eingesetzten Rollen oder Walzen isolierende
Wirkung für die fahrbare Traverseneinheit haben, ist diese mit einem separaten Potenzialausgleich
zu versehen."
gruss maddin